Condita

[195] Condita, nennt man Gewächssubstanzen, welche (nach vorgängigem Aufkochen in Wasser) mit Zuckersirup gesotten, und so entweder darin aufgehoben (in Zucker Eingemachtes) oder herausgenommen und so getrocknet werden, daß sich der Zucker auf ihnen kandirt (überzuckerte Sachen). Letzteres ist das Gewöhnlichere.

Da durch eine solche Behandlung gewöhnlich die Arzneikraft solcher Substanzen verloren geht, so hält man sie mehr für Zuckerbeckerwaare, als für arzneiliche Substanzen.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Apothekerlexikon. 1. Abt., 1. Teil, Leipzig 1793, S. 195.
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