Extrakte

[275] Extrakte, Extractum, Mellago, sind eigentlich die eingedickten Aufgüsse oder Dekokte von trocknen Gewächssubstanzen. (Die verdickten Säfte frisch ausgepreßter Pflanzen werden schicklicher Dicksäfte (w.s.) genannt.

Ist der Auszug der trocknen Gewächssubstanz durch Wasser geschehen, so entsteht durch die Abdampfung ein wässeriges Extrakt (Extractum aquosum), worin mehrentheils mehr gummichte als harzige Theile vorhanden sind; entstand das Extrakt durch Abrauchung eines mit Wein bereiteten Aufgusses so entsteht ein weinichtes Extrakt (Extractum vinosum), welches mehr harzige Theile enthält, aber selten vorfällt; hatte man aber einen mit Brandtwein oder Weingeist bereiteten Auszug einer trocknen Gewächssubstanz, das ist, eine Tinktur oder Essenz eingedickt, so bekömmt man ein geistiges Extrakt (Extractum spirituosum), welches größtentheils aus Harz besteht.[275]

Wie hiezu die Aufgüsse, Dekokte, Tinkturen und Essenzen zu bereiten sind, sehe man unter Aufguß, Absud, Tinktur und Essenz, nach. Nimmt man hiezu noch, was unter dem Artikel Abdampfen gesagt worden ist, so ist wenig mehr über diesen Gegenstand zu sagen.

Ueberhaupt genommen werden die Extrakte desto kräftiger, bei je geringerer Hitze sie abgedampft werden, und sehr dienlich ist es, wenn die Aufgüsse und Dekokte dazu mit so wenig als möglich Wasser bereitet worden waren, weil man dann weniger Zeit und Kohlen zum Eindicken braucht. Harte Substanzen, Rinden, Hölzer, u.s.w. müssen mit zwei, drei und mehrmal frischem Wasser ausgezogen oder abgekocht werden, um alle Arzneikräfte daraus zu ziehen und diese Brühen dampft man dann entweder zusammengemischt ab, oder man dampft (besser) zuerst den wässerigsten Auszug bis zu einem gewissen Grade ab, und setzt dann die kräftigern und kräftigern Brühen allmählig zu. Doch gibt es Substanzen, welche nur etwa zweimal ausgezogen werden dürfen z.B. Rhabarber, Sensblätter, u.s.w. weil sie sonst zu viel Schleim von sich geben, wovon das Extrakt schimmlich wird. Das sonst gebräuchliche mehrtägige Mazeriren der zur Bereitung der Extrakte auszuziehenden Gewächssubstanzen ist sehr nachtheilig, da das Wasser indeß in Gährung geht.

Waren es Dekokte, so dampft man sie in einer ähnlichen Hitze ab, wenn man nur vermeidet, die Hitze des siedenden Wassers zu überschreiten. Beim Sandbade ist eine übertriebene Hitze schwer abzuhalten, wenn man nicht zugleich einen Thermometer daneben in den Sand setzt, beim freien Feuer noch schwerer, da bei zunehmender Verdickerung des Extraktes sich noch lange kein Sieden oder Blasenwerfen zeigt, wenn auch die Hitze schon weit über die Gränzen gestiegen und zwei bis dreimal stärker als die des kochenden Wassers geworden ist; eine Hitze in der die meisten Kräfte der Vegetabilien schon in die Luft geflogen sind und ein nutzloses unkräftiges branziges Extrakt zurück bleibt.

Sehr flache, platte Geschirre, worin das eben eingegossene Dekokt nicht über einen Zoll hoch steht und unablässiges Rühren helfen nächst einer behutsamen Regierung des (selbst freien) Kohlenfeuers dieser Unbequemlichkeit ziemlich ab.

Die Auszüge hingegen, welche absichtlich ohne viel Hitze bereitet worden sind, die Tinkturen, Essenzen, die kalten und lauen Aufgüsse u.s.w. sollten durchaus in keiner Hitze zum Extrakte eingedickt werden, welche bis zum Punkte des siedenden Wassers steigt, geschweige höher. Für diese gehört blos das Wasserbad oder die Vorrichtung, welche ich im Artikel Dicksäfte empfohlen habe. Auch sie müssen unter stetem Umrühren und im freien Luftzuge eingedickt werden.

Selten ist es, daß Gewächse, welche bei der Destillation ein kräftiges Wasser geben, bei einer solchen Hitze noch wirksame Extrakte geben sollte. Die Münze, die Rosen, die Chamille, die Kaskarille und der Rosmarin sind einige von den seltnen Beispielen. Andre geben zwar kein geruchvolles destillirtes[276] Wasser von sich, verlieren aber doch in der Siedehitze theils kräftige theils angenehme Theile, z.B. Rhabarber, Schlangenwurzel, Chinarinde, Brechwurzel, Baldrian und mehrere, wie man unter Abkochung nachsehen kann.

Bei Verfertigung der geistigen Extrakte aus den Tinkturen u.s.w. destillirt man zuerst den Weingeist aus dem Wasserbade ab, und dampft den Rest dann ebenfalls im Wasserbade auf recht flachen Schalen ab.

Um die gemischten Extrakte (extracta gummeoresinosa) zu verfertigen, muß das geistige noch weiche Extrakt mit dem ebenfalls noch weichen aus derselben Gewächssubstanz gezognen wässerigen Extrakte bei Wasserbadwärme durch fleisiges Rühren dergestalt zusammengemischt werden, daß das Gemisch nicht krümlicht wird.

Der Unterschied der erstern und zweiten Extrakte, gehört blos in die Chemie.

Die rechte Konsistenz der Extrakte ist, wenn sie erwärmt sind, die eines dicken Sirops oder des Honigs, so daß sie in Gläsern mit eingeriebenen Stöpseln aufbewahrt werden können. Sie werden darin etwas fester, wenn das Glas erkaltet ist, und halten sich sehr wohl; will man aber etwas davon heraus nehmen, so geschieht es mit einem schmalen Spatel, wenn man wenig braucht, oder man erwärmt die Flasche in warmem Wasser und gießt dann so viel heraus, als man bedarf, wenn man viel davon braucht.

Etwas oben darauf gegoßner Weingeist dient zwar zu ihrer längern Haltbarkeit; aber auch ohne ihn erhalten sie sich in dieser Konsistenz recht gut ein Jahr lang, und länger sollen und dürfen die Extrakte nicht aufbewahrt werden. Der zuzusetzende Weingeist muß ganz verstärkt seyn.

In schlechten Apotheken (wollte Gott, sie wären nicht so häufig!) kocht man auch jetzt noch die Extrakte bei starkem, heftigem Feuer, und zwar (damit sie sich fein recht lange halten) bis zur Pillenkonsistenz, ja wohl noch stärker ein, und da entstehen dann die sogenannten trocknen Extrakte (Extracta sicca) eine wahre Satyre auf die Apothekerkunst. Sie riechen und schmecken alle einerlei, wie branziges bitteres Fliedermus, und zertheilen sich mit Wasser gerieben, in schwarze Flocken, die sich nicht auflösen; an die mindeste Arzneikraft ist bei ihnen nicht zu denken. Sie müßten denn Ekel erregen. Schändlich ists, die Gaben Gottes so durch Sudelei zu verderben, und den kraftlosen Koth für theures Geld dem nach Hülfe schmachtenden Kranken in saubern Fläschchen zu überschicken. Ist eine solche That nicht kriminell? Occidit qui non servat!

Blos die Extrakte von der Tormentillwurzel, der Rhabarber, und der Myrrhe müssen (aber nur im siedenden Wasserbade) bis zur Trockenheit abgedampft werden, weil sie sonst schimmeln. Man könnte auch alle übrige Extrakte bis zur Trockenheit abdampfen, wenn es bei einer so gemäsigten Hitze als die des Wasserbades ist, ohne viel Verlust der Zeit und der Kohlen geschehen könnte. Sie müssen dann auch bis zum Pülvern ausgetrocknet[277] seyn, um sie in enghälsigen Flaschen vor dem Zugange der Luft verwahren zu können.

Das ehemalige Abklären und Abschäumen der Dekokte und Aufgüsse durch Eiweiß ist nun gänzlich abgeschafft, und mit Recht, da hiedurch fast alle Arzneikräfte der Extrakte, welche fast durchgängig in den harzigen, trüben Theilen des Auszugs liegen, durch das gerinnende Eiweiß eingehüllt, verloren gehen. Die Auszüge zu den Extrakten aller Art brauchen nur Tag und Nacht zu stehen, um die gröbern Fasern zu Boden zu setzen, von denen man sie dann so rein als möglich in die Abdampfschale behutsam abgießt.

Da alle Auszüge aus Pflanzen, so wie die frischen Pflanzensäfte eine ansehnliche Menge Salztheile enthalten, so können und dürfen sie nicht in kupfernen Gefäßen abgeraucht werden. Nimmt man statt ihrer eiserne, so ist unter andern der Umstand im Wege, daß sehr viele Gewächse etwas adstringirendes bei sich führen, welches sich in eisernen Gefäßen zu einer Dinte umändert, und so die Extrakte übelschmeckend, unkräftiger und unansehnlich macht. Deshalb müssen alle Abdampfschalen (w.s.) entweder von reinem Bergzinne, oder von Steinzeuge, oder von Glase seyn.

Die Gefäße zur Aufbewahrung der Extrakte dürfen, wie gesagt, keine andern als gläserne Flaschen mit eingeschmirgelten Glasstöpseln seyn; die elenden bis zur Trockenheit eingebratenen Extrakte mag man immer in irdenen weitmündigen Büchsen zur ewigen Ruhe hinstellen. Auch das Aufbewahren in mit Oel getränkten Blasen muß dem in gläsernen Flaschen bei weitem nachstehen.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Apothekerlexikon. 1. Abt., 1. Teil, Leipzig 1793, S. 275-278.
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