Gummi

[383] Gummi nennten die Alten alle aus Gewächsen von selbst oder aus Einschnitten fließenden, nachgehends erhärteten Säfte, sie mochten nun blos schleimiger, oder auch zugleich harziger Natur seyn.

Die Neuern verstehen unter Gummi blos den trocknen vegetabilischen Schleim, einen Körper, welcher in seiner gehörigen Reinigkeit weiß, durchsichtig, hart, spröde, geruch- und geschmacklos, und in kaltem Wasser mit Beibehaltung seiner Durchsichtigkeit und Farbelosigkeit leicht auflösbar ist zu einer zähen Flüssigkeit, die man (vegetabilischen) Schleim nennt, und woraus es sich wieder unverändert niederschlagen läßt durch Weingeist, Laugensalze, Säuren u.s.w. Seine innere Natur ist nur in so weit bekannt, daß es aus Brennstoff, Gewächssäure, und einem geringen Antheile an Phosphorsäure und Kalkerde besteht.

Von dem thierischen Schleime oder der Gallerte unterscheidet sich das Gummi dadurch, daß es bei der Destillation einen sauren Geist liefert, in Wasser aufgelöst aber bei der Wärme nicht fault, sondern zur sauren und zur Schimmelgährung übergeht.

So gewiß uns auch manche tabellarische Scheidenkünstler versichern, daß die eigentlichen Gummen in ihrer Natur unter sich gar nicht verschieden wären, so gewiß ist es jedoch, daß einige wenigstens als Spezies Einer Gattung von den übrigen abweichen, und weit mehr Schleimkörper als andre besitzen, das ist, eine weit größere Menge Wasser zu einem Schleime von bestimmter Zähigkeit, Klebrigkeit und Dickflüssigkeit umbilden, als andre, und daß einige zur Mischbarmachung einiger Harze, Oele, des Kampfers und des Quecksilbers mit Wasser sehr brauchbar sind, andre wenig oder nur sehr unvollkommen. Man vergleiche Traganth und Kirschgummi; sie verhalten sich an Schleimkraft wenigstens wie 30 zu 1. Eben so das in den Samen des Flöhsamenwegerichs enthaltene Gummi zu dem in den Quittenkernen enthaltnen.

Die Gummen sind gelind nährend, vorzüglich aber Schärfe einwickelnd, schmeidigend, erweichend.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Apothekerlexikon. 1. Abt., 2. Teil, Leipzig 1795, S. 383.
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