Johannishartheu

[445] Johannishartheu, Hypericum perforatum, L. [Zorn pl. med. Tab. 31.] mit zweischneidigem[445] Stengel, stumpfen Blättern, und schief abgestutzten, gekerbten und in den Kerben mit einem schwarzen Punkte bezeichneten Blumenkronblättern, ein etwa anderthalb Schuh hohes Gewächs, mit perennirender Wurzel auf Wiesen- und Ackerrändern, in Zäunen und auf Bergen; es blüht vom Brach- bis Herbstmonat gelb.

Das Kraut und die Blüthe (hb. flor. hyperici) haben in den schwarzen Tupfelchen, womit sie besetzt sind, einen blutrothen gummiharzigen Saft, und einen adstringirend bitterlichen, balsamischen Geschmack, und lassen ihre Kräfte am wirksamsten vom Weingeist ausziehen.

Beiden hat man, so wie dem noch kräftigern, fichtenartig riechenden und bitterlich harzig schmeckenden, kleinen, länglichten dunkelbraunen Samen (sem. hyperici), vordem die Eigenschaft (mit vermuthlich allzu großem Zutrauen) beigelegt, innere und äußere Verletzungen und Stockungen (nach Art des Wohlverleih) zu heben, und Blutflüsse zu hemmen. Ihr Ruhm in der Schwermuth bedarf eben sowohl noch Bestätigung, als ihre angebliche Kraft, Würmer abzutreiben, Krämpfe zu heilen, und die Harnwege zu stärken. Noch unwahrscheinlicher ist ihr Lob in Vertreibung der Wechselfieber, und der Beförderung der Geburt und der Monatzeit, und lächerlich ihr Gebrauch gegen böse Geister und Behexung.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Apothekerlexikon. 1. Abt., 2. Teil, Leipzig 1795, S. 445-446.
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