Knoblauch

[489] Knoblauch, Allium sativum, L. [Moris. hist. 2. s 4. Tab. 15. Fig. 9.] mit flachblätterigem, zwiebeltragendem Stengel, zusammengesetzter Zwiebel, und dreispitzigen Staubfäden, ein in Sicilien einheimisches Gewächs mit mehrjähriger Wurzel in unsern Gärten.

Diese allgemein bekannte Zwiebel (rad. Allii) von heftigem, eignem Geruche und Geschmacke, besitzt eine sehr durchdringende Kraft, vorzüglich die wässerigen und schleimigen Ausleerungsmaterien des Körpers durch Schweiß, Harn und Lungenauswurf zu befördern nicht ohne Erhitzung des Blutes. Verschiedne Arten von Wassersucht, schleimige Engbrüstigkeit und Wechselfieber werden durch seinen innern Gebrauch wirksam bezwungen. Seine Ausdünstung befördernde Eigenschaft giebt ein Verwahrungsmittel in ansteckenden Krankheiten, auch gegen Scharbock. Er tödtet Würmer und selbst den Bandwurm, und soll Stein auflösende Kräfte besitzen. Aeußerlich beitzt er vor sich die Haut roth, und sein Saft wird daher in einigen Fällen von Taubheit in die Ohren gebracht oder auf Flechten gelegt; mit Fette vermischt, auf die Fußsolen, gegen feuchten Husten; – auf die Handwurzel, gegen Wechselfieber. Bei Neigungen zu Entzündung und Blutfluß schadet er äußerlich und innerlich.

Er giebt in der Destillation etwa 1/600 eines gelben, dicklichen, mehr als wasserschweren ätherischen Oels, von der konzentrirtesten Knoblauchskraft.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Apothekerlexikon. 1. Abt., 2. Teil, Leipzig 1795, S. 489.
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