Schleimbärenklau

[157] Schleimbärenklau, Acanthus mollis L. [Zorn, pl. med. tab. 432] mit ausgeschweiften, stachellosen Blättern, ein vier bis fünf Fuß hohes, in heißen Gegenden immergrünendes Kraut mit perennirender Wurzel, welches in feuchten steinichten Gegenden in Unteritalien und Sizilien einheimisch, bei uns im Freien nicht blüht, in wärmern Gegenden aber im Herbste in weißlicht fleischfarbnen, büschelförmigen Blumen.

Die sehr schleimigen, aber unschmackhaften Blätter und die äusserlich schwärzlichten, innerlich weißen Wurzeln (Hb. Rad. Acanthi, fälschlich Brancae ursinae) besitzen blos eine erweichende, schmeldigende Eigenschaft, und sind ehedem in Klystieren, äusserlich und innerlich gegen Blutspeien, bei Verbrennungen, und in Bauchflüssen angewendet worden, (besonders unter den sogenannten fünf erweichenden Kräutern), wiewohl ganz unnöthiger Weise, da wir solche blos schleimige einheimische Pflanzen genug besitzen.

Die Aerzte haben sie auch weislich beiseite gesetzt, da die Apotheker in Ermangelung jener fremden Pflanze den Bärenklaubarth (w.s.) unterzuschieben pflegten, welcher nicht nur gar nicht schleimicht, sondern auch von ganz andern, nicht gleichgültigen Kräften ist.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Apothekerlexikon. 2. Abt., 2. Teil, Leipzig 1799, S. 157.
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