Die Versuchsperson muss sich während des Versuchs[186] vor Anstrengungen des Geistes und Körpers, vor allen Ausschweifungen und störenden Leidenschaften hüten; keine dringenden Geschäfte dürfen sie von der gehörigen Beobachtung abhalten; sie muss mit gutem Willen genaue Aufmerksamkeit auf sich selbst richten, und dabei ungestört seyn; in ihrer Art gesund an Körper, muss sie auch den nöthigen Verstand besitzen, um ihre Empfindungen in deutlichen Ausdrücken benennen und beschreiben zu können.