Durch diese bloss innerlich eingegebne Arznei (und wenn das Uebel erst kürzlich entstanden war, oft schon durch die erste Gabe) wird dann der gemeinsame Krankheitszustand des Körpers, mit dem Local-Uebel zugleich aufgehoben, und letzteres mit ersterem zugleich geheilt, zum Beweise, dass das Local-Leiden einzig und allein von einer Krankheit des übrigen Körpers abhing, und nur als ein untrennbarer Theil des Ganzen, als eins der grössten und auffallendsten Symptome der Gesammtkrankheit anzusehen war.