§. [287] 279.

Diese reine Erfahrung zeigt durchgängig, dass, wenn der Krankheit nicht offenbar eine beträchtliche Verderbniss eines wichtigen Eingeweides zum Grunde liegt (auch wenn sie unter die chronischen und complicirten gehörte) und bei der Cur alle andern, fremdartig arzneilichen Einwirkungen auf den Kranken entfernt gehalten wurden – die Gabe des homöopathisch gewählten Heilmittels nie so klein bereitet werden kann, dass sie nicht noch stärker, als die natürliche Krankheit wäre, und sie nicht, wenigstens zum Theil, zu überstimmen, auszulöschen und zuheilen vermöchte, so lange sie noch einige, obschon geringe Erhöhung ihrer[287] Symptome über die ihr ähnliche Krankheit (geringe homöopathische Verschlimmerung §. 157–160.) gleich nach ihrer Einnahme zu verursachen im Stande ist.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 287-288.
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