Siebenundfünfzigstes Kapitel

Anzeigen.

[193] Verlobungsanzeigen werden auf großen starken Karten, Doppelformat, gedruckt.

Auf der einen Seite zeigen die Eltern der Braut die Verlobung an: »Herr und Frau so und so beehren sich, die Verlobung ihrer Tochter so und so mit dem Herrn so und so ergebenst anzuzeigen.

Berlin, Stettin, Breslau usw. den

Straße so und so.«

Auf der anderen Seite steht:

»Als Verlobte empfehlen sich:

Herr so und so

Fräulein so und so.«

Üblicher ist statt dessen auf der anderen Seite eine Anzeige des Verlobten.

Geburtsanzeigen werden nur vom Vater des Neugeborenen unterzeichnet. Man teilt Geburten auf kleinen Karten meist schriftlich mit.[193]

Todesanzeigen müssen sehr einfach auf einem großen, in der Mitte geknifften Bogen, der mit Trauerrand versehen ist, gedruckt sein.

Der Name des Verstorbenen steht obenan, und hieran anschließend seine etwaigen Würden, Ämter usw. Die Hinterbliebenen zeichnen mit möglichster Kürzung ihre persönlichen Würden und Ämter.[194]

Quelle:
Kallmann, Emma: Der gute Ton. Berlin 1926, S. 193-195.
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