Neunundfünfzigstes Kapitel

Bittgesuche.

[197] Bittgesuche an Behörden schreibt man auf Quartformat-Bogen. Man faltet den Bogen der Länge nach halb durch und schreibt auf die rechte Seite.

An einen Fürst-Bischof oder Erzbischof schreibt man: »Durchlaucht«.

An einen General der Stufen 2 und 3: »Exzellenz«.

An einen Großwürdenträger der Kirche: »Hoheit, Eminenz«.

Eine Bittschrift an den Papst muß »Hoheit, Heiliger Vater« überschrieben sein. Im Verlauf des Briefes schreibt man: »Euer Heiligkeit«.

Eine Frau darf niemals ein Bittgesuch an einen Papst persönlich richten.

Ein Bittgesuch unterschreibt man nicht etwa: »Ich habe die Ehre zu sein«, sondern man unterzeichnet: »Ich bin

Euer Exzellenz usw.

Euer sehr ergebener (Diener).«[197]

Quelle:
Kallmann, Emma: Der gute Ton. Berlin 1926, S. 197-198.
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