Logirbesuch.

[70] Zuerst gebe ich den Rath, sich Niemanden einzuladen, den man nicht gerne bei sich hat. Da wir aber oft Verpflichtungen zu erfüllen haben oder uns ein Gast unaufgefordert kommt, uns manchmal sogar octroyirt wird, werden wir uns zusammen nehmen und mit Höflichkeit und guter Laune die Pflichten der Gastfreundschaft ausüben.

Dazu gehört, daß zum Empfang des Erwarteten alles bereit ist. Das Logirzimmer wohl geordnet, das Bett bezogen, Wasser zum Waschen und Trinken in genügendem Maße vorhanden, Licht, Streichhölzer für die Nacht zurecht gestellt, ein Spiegel aufgehängt. Sollte es Winter und das Zimmer zu heizen sein, muß dasselbe wohl durchwärmt werden, oder andernfalls eine[70] Wärmflasche, ein heißer Stein vorräthig sein. Bleibt der Besuch länger, so hat man auch für Unterbringung der Kleider und Reiseeffecten Sorge zu tragen, und ist man mit dem Raum genirt oder hat keinen Schrank, Commode u.s.w. zur Disposition, muß in den eigenen Behältern ein Plätzchen eingeräumt werden. Doch dieses Auskunftsmittel setzt immer ein vertrautes Verhältniß zwischen Besuch und Gastgeber voraus.

Je nach der Tageszeit werde ich Frühstück, Mittag- , Abendessen, Caffee etc. dem Ankommenden vorsetzen.

Langt er kurze Zeit vor einer Mahlzeit an, bittet man ihn, so lange zu warten, bietet ihm aber inzwischen einen Imbiß an.

Wahrscheinlich wird unser Besuch es uns sehr danken, wenn wir ihn vom Bahnhofe, dem Dampfschiffe, der Post abholen, ihm die Besorgung seiner Reiseeffecten abnehmen und ihn in unser Haus geleiten. Besonders darf eine solche Aufmerksamkeit nicht versäumt werden, wenn des Orts unkundige, unerfahrene, alte oder des Reisens ungewohnte Menschen unsere Gäste sind. Dazu haben wir uns pünktlich an den bestimmten Platz zu begeben und uns so aufzustellen, daß sie bei ihrer Ankunft uns gleich finden können und nicht erst hilflos nach uns ausschauen müssen.

Wir werden es uns nun angelegen sein lassen, es unserm Gast so behaglich als möglich zu machen. Dazu gehört, daß er nicht auf Schritt und Tritt wahrnimmt, welche Mühe er uns verursacht, oder wie sehr er unser ganzes Hauswesen aus der Ordnung bringt.

Hat die Hausfrau nicht ausreichende Bedienung, muß sie vor Ankunft des Besuches es einzurichten suchen, daß in der Küche alles wohl vorbereitet oder wenn ihr dieses nicht möglich ist, ihren Gast lieber einfacher bewirthen und ihm dafür ihre Gesellschaft schenken. Nichts ist peinlicher, als wenn unsere Gast freunde in fortwährender Bewegung sind, kaum Zeit finden mit uns zu sprechen und von einer Mahlzeit zur andern sich außerhalb des Zimmers beschäftigen.

Alles, was wir gemeinschaftlich mit dem Fremden unternehmen, wird demselben mehr Freude machen, als[71] wenn wir ihn immer allein lassen, oder ohne Begleitung hier- und dorthin weisen.

Wollten wir nur für seine materiellen Bedürfnisse sorgen, konnte unser Gast doch besser in ein Hôtel gehen, wo er dann wenigstens noch bestimmen konnte, wie er alles zu haben wünsche.

Niemand kann seine Berufsgeschäfte eines Besuches wegen vernachlässigen, die freie Zeit aber gehöre dem Gaste und haben darin Söhne und Töchter des Hauses ihren Eltern zur Seite zu stehen, und sollten wir verhindert sein, durch gefällige Aufmerksamkeit für das Wohl des Fremden in jeder Weise zu sorgen. Ja, selbst die Kinder des Hauses weise man an, wenn auch nur in kleinen Dingen, die Anwesenheit des Gastes zu respectiren und nach ihren Kräften zu seinem Behagen beizutragen.

Jemanden zu fragen, wann er wieder abzureisen gedenke, ist sehr unschicklich. Ebenso wenn wir durch Erwähnen eines Festes, einer Arbeit, Malen, Tapezieren etc., dem Fremden zu verstehen geben, daß wir zu dem Zeitpunkte nicht mehr auf seine Anwesenheit rechnen. Es ist auch streng darauf zu halten, daß die Kinder etwa nicht eine dahin zielende unvorsichtige Aeußerung dem bei uns Logirenden hinterbringen.

Wünscht unser Gast unsere Führung oder Begleitung, müssen wir unter allen Umständen es einzurichten suchen, seinen Bitten nachzukommen.

Billets für Vorstellungen irgend welcher Art müssen wir, wenn nicht immer für ihn bezahlen, so doch stets besorgen und ihm alle Mühe, die er durch Wege in der fremden Stadt haben könnte, abnehmen.


So viel die Wirthe. Nun zu den Pflichten des Fremden.

Also zuerst sei ihm Bescheidenheit und Anspruchlosigkeit empfohlen. Zufrieden sei er mit dem, was er findet und wie er es findet. Kein Vergleich mit seiner eignen Einrichtung oder der seiner Verwandten und Freunde, falls solche eleganter oder großartiger ist, komme über seine Lippen. Er bestehe darauf, daß um[72] ihn so wenig Umstände als möglich gemacht werden, und störe die Hausordnung in keiner Weise.

Pünktlichkeit zu den Mahlzeiten muß durchaus von ihm verlangt werden. Ist die Frühstücksstunde morgens eine zeitigere als es ihm angenehm, darf er freundlich um die Erlaubniß bitten, später sich am Caffeetisch einzufinden, nicht aber es dulden, daß die übrige Gesellschaft auf ihn wartet.

Haben die Gastgeber irgend ein Arrangement zu einer Unterhaltung für ihn getroffen, muß sich der Gast freundlich damit zufrieden erklären, es sei denn, daß das Geplante mit großen Unkosten für die Wirthe verbunden sei, was er nicht zugeben darf. Ebenso wenig soll er aber auch die Familie zu Ausgaben für sein Vergnügen verleiten, wenn er nicht genau weiß, daß die Verhältnisse derselben solches erlauben.

Sieht der Besuchende, daß er in irgend einer Weise genirt, hat er seinen Besuch abzukürzen und muß auch beurtheilen können, ob die ihm gestellten Bitten, noch dazubleiben, nicht nur eine Form der Höflichkeit sind.

Sollte bei der Bewirthung manches nicht nach seinem Geschmack sein, hat der Gast sich jedes Urtheils zu enthalten und den guten Willen stets anzuerkennen.

Möchte er hie und da einen Bissen in die Küche spenden, muß er doch mit großer Vorsicht dabei verfahren. Seine Gabe muß stets derart sein, daß er seinem Gastgeber damit eine Freude macht, darf aber nie eine vielleicht nur ihm fühlbare Lücke ausfüllen.

Die Freunde des Hauses hat er, sollten sie ihm auch nicht gefallen, doch mit Höflichkeit zu behandeln und ihnen sogar einen Besuch zu machen, wenn es von ihm gewünscht wird.

An die Dienstboten des Hauses hat der Gast sich stets bittweise zu wenden und jede Handreichung derselben dankend anzunehmen.

Sieht er, daß irgendwo seine Hilfe, sein Beistand erforderlich ist, sei es nun durch Unterhaltung, Pflege Erkrankter, Besorgungen für das Haus, durch Theilnehmen an der Arbeit, wird es ihm eine Freude sein, sich nützlich zu machen.[73]

Bei der Abreise wird er den Dienstboten ein Trinkgeld geben und sei dieses nach der Sitte des Ortes und Hauses bemessen. Einige Tage später muß ein Brief an die Gastgeber abgehen, in dem er sich für die ihm gewordene freundliche Aufnahme bedankt.

Quelle:
Kistner, A.: Schicklichkeitsregeln für das bürgerliche Leben. Guben 1886, S. 70-74.
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