[183] Dieser Untertitel scheint auf den ersten Blick allem am Ende des letzten Kapitels Gesagten zu widersprechen, ist doch das Verschweigen auch ein Element der (keineswegs goldenen) Insinuation. Wir meinen aber hier zwei verschiedene Dinge. Bei der Insinuation wird ein Tatbestand angedeutet, und der Hörer wird auf gewisse Gedanken gebracht. Bei unserem »goldenen Verschweigen« wird ein Tatbestand, von dem der Sprecher weiß, weder direkt noch indirekt angedeutet, so daß der Hörer überhaupt nichts davon erfährt. Das ist ein großer Unterschied. Allgemeiner: »es kommt drauf an«, oder, wie es im biblischen »Buch des Predigers« heißt:
»Ein jegliches hat seine Zeit ... geboren werden und sterben ... pflanzen und ausrotten ... töten und heilen ... weinen und lachen ... zerreißen und zunähen, schweigen und reden (3.7).
Es gibt aber auch eine zeitlose Regel: Nicht alles weiterplappern, was man weiß. Der große Schriftsteller und Menschenkenner E.M. Forster, auf dessen »Passage to India« wir bereits (Seite 169 f.) hingewiesen haben, sagt in seiner frühen Kurzgeschichte »The Story of a Panic«: »Aufdringliches Hausieren mit der Wahrheit schafft nur Verwirrung und Unbehagen, und ist darum meiner Meinung nach falsch.« (Importunate truth-telling, which brings only bewilderment and discomfort to the hearers, is, in my opinion, a mistake.)
Dafür zwei Beispiele, beide authentisch. Das erste: Der Unteroffizier R. sagt zu anderen Unteroffizieren: »H. (der Kompaniekommandant) ist ein trauriger Weiberheld.« Der Unteroffizier C. hat das gehört und hinterbringt es dem H.; dieser haßt von diesem Moment an den unvorsichtigen R. und bereitet ihm allerlei Schikanen. Das Schicksal will es, daß die beiden auch später in der gleichen Kompanie bleiben, und so dauert dieser Zustand über fünf Jahre.
[183] Das ist die einfachste und zugleich gemeinste Form des Hausierens mit der Wahrheit. Vielleicht hat sich C. etwas von »Wahrheitsliebe« oder von »Pflicht« gedacht; in Wirklichkeit war er einfach ein Zuträger oder Denunziant, von dem es zu Recht heißt:
Der größte Schuft im ganzen Land,
Das ist und bleibt der Denunziant.
Vielleicht wollte er sich selber einen Vorteil verschaffen, oder, was noch wahrscheinlicher ist, dem R. schaden, sei es, daß er gegen ihn persönlich etwas hatte, sei es, daß er einfach voller Aggression war und diese bei erster Gelegenheit »herauslassen« mußte.
Ähnlich handelt die in den Witzblättern und Magazinen herumgeisternde »gute Freundin«, die etwa folgendes kolportiert: »Hast Du nicht gehört? Die haben gesagt, Dein Kleid sei völlig unmöglich, viel zu jugendlich für Dein Alter und Deine Figur.« Auch sie ist eine Art Denunziant und gehört entsprechend behandelt.
Der zweite authentische Fall verkörpert ebenfalls einen häufigen Typus; hier handelt der »Wahrheitsager« etwas besser, aber immer noch nicht gut genug. Herr S. besucht in einer fachlichen Angelegenheit den Professor L.; beide reden über dies und das und kommen schließlich auf Frau H. zu sprechen, eine literarisch tätige Dame. S. sagt zu L.: »Ach, da fällt mir ein: Frau H. sagte mir neulich, sie möchte Sie gerne persönlich kennen lernen. Könnten Sie sich nicht einmal beide bei mir treffen«. Darauf L.: »Ach wissen Sie, ich habe gegenwärtig so viel zu tun; ich glaube auch, wir (Frau H. und ich) haben einander nichts zu sagen.«
Später stellt sich heraus, daß S. der Frau H. diesen Ausspruch wörtlich erzählt hat. Resultat: Frau H. ist tief beleidigt, beginnt eine jahrelange aktive Feindschaft gegen L. und sucht ihm zu schaden, wo sie kann.
Da wir den Fall kennen, können wir noch etwas genauer [184] über die Gründe reden, die S. bewogen haben, der Frau H. »die Wahrheit« zu sagen. Er war kein a priori aggressiver Mensch, auch schätzte er L.; es konnte ihm also nicht daran gelegen sein, diesem zu schaden. Hingegen hatte er Mühe mit seinem eigenen Selbstbewußtsein, vereinfacht gesagt: er neigte zu Minderwertigkeitsgefühlen. Er wollte darum um alles in der Welt vermeiden, daß die (sehr energische) Frau H. denke, er habe sieh nicht ordentlich für sie eingesetzt, oder gar ihren Wunsch vergessen. Darum berichtete er dem Sinne nach: »Ich habe getan, was ich konnte; daß ich erfolglos war, daran ist allein L. schuld, denn er sagte wörtlich: ›Wir haben einander nichts zu sagen‹.« Dieser Grund – Selbstverteidigung – ist wahrscheinlich in solchen Fällen häufig, vielleicht noch häufiger als die nackte Aggression.
Sollte es denn nicht mehr erlaubt sein, sich selber zu verteidigen? mag hier mancher fragen. Die Antwort führt uns noch etwas weiter: Viele Leute zögern nicht, andere in ein schiefes Licht zu setzen, nur damit sie selber gut dastehen. Es sind nicht die schlechtesten Menschen – aber es sind solche, die es nicht ertragen können, eine Schuld, und wäre es auch nur eine kleine, auf sich zu nehmen. Sie sind im Grunde Moralisten. Aber der Fehler, den sie machen, ist groß: Sie sind Egozentriker, denken nur an sich selbst und ignorieren ihre Umgebung. S. hätte durchaus ermessen können, was seine »Wahrheitsliebe« bei den beiden anderen Personen anrichtete, aber er konnte oder wollte nicht daran denken, weil ihm sein eigenes Selbst am wichtigsten war.
Daraus ergibt sich die vor allem für Moralisten notwendige Regel: Es ist unmoralisch, sich selbst vor einer (kleineren oder größeren) Sünde zu bewahren, wenn man dadurch andere belastet, das heißt, kränkt, in ein schiefes Licht bringt und dergleichen. Konkret: Es wäre besser gewesen, S. hätte ein wenig gesündigt, z.B. den Ausspruch des L. in der Wiedergabe gemildert oder dessen anderes Argument (»keine Zeit«) in den Vordergrund gerückt.
Von dem irischen Dichter W.B. Yeats gibt es ein Schauspiel [185] »The Countess Cathleen« (1892), das mit seiner Thematik gut hierher paßt. Es ist die Dramatisierung einer alten irischen Sage. Bei einer Hungersnot verkauft die Gräfin Cathleen ihre Seele den bösen Geistern, damit den Armen dafür Brot gekauft werden kann. Als sie aber stirbt, verbietet eine höhere Gewalt den Teufeln, ihre Seele »einzuziehen«, denn sie hat aus Güte gehandelt.
Daran, so meinen wir, müßten diejenigen Menschen denken, die ängstlich darauf bedacht sind, ihre eigene »Sündlosigkeit« zu wahren, ohne Rücksicht darauf, was für Folgen sie für die anderen Menschen hat. Wie Yeats' Drama sagt: Man darf ungestraft selbst »die Seele verkaufen«, wenn es zugunsten anderer geschieht. Oder in unseren harmlosen und trivialen Situationen: Besser eine Halbwahrheit, die sich für andere Menschen gut auswirkt, als eine volle Wahrheit, die den anderen Schaden zufügt. Anders gesagt: Rein dastehen auf Kosten anderer ist eine Sünde; Schuld und Selbstvorwürfe ertragen können, wenn es anderen hilft, ist eine Tugend.
Nach diesem moralischen Exkurs wieder zurück ins Sprachliche. Wir sind also dafür, daß jemand dem Gesprächspartner spontan etwas verschweigt, so daß der andere in seinen Gedanken überhaupt nicht darauf kommt. Wie nun aber, wenn der andere bereits etwas weiß und von mir nähere Auskunft verlangt, die ich ihm nicht geben will?
Wir greifen noch einmal auf, was wir (Seite 172) angedeutet haben: Jeder Mensch besitzt das Grundrecht, die Antwort zu verweigern, vor Gericht wie im Alltag. Allerdings ergibt sich hier durch das Schweigen eine neue Schwierigkeit: Die Verweigerung der Antwort ist nämlich auch eine Art von Antwort. Oder, wie die Kommunikationsforscher sagen: Es ist unmöglich, nicht zu kommunizieren; d.h. alle meine Reaktionen, auch mein Schweigen, werden vom Gesprächspartner irgendwie interpretiert.
Es gibt zwei besonders häufige Typen solcher Interpretation. Erstens: Der Schweigende sei mit dem Partner einverstanden. Wie der alte lateinische Spruch lautet:
[186] Qui tacet, consentire videtur.
(Wer schweigt, scheint zuzustimmen.)
Die andere Interpretation ist die: ›Hier hat er eine Schwäche, einen wunden Punkt‹. Sie kann den Partner – oder muß man schon sagen: Gegner? – veranlassen, erst recht nachzustoßen und weiterzubohren. Man müßte also das Schweigen »ersetzen«. Am besten geht dies noch im Englischen, wo eine lange Tradition in der Abwehr von Indiskretion besteht, die freilich heute am Abbröckeln ist. Man kann auf englisch ohne weiteres sagen: »I'd rather not say«, während die deutschen Entsprechungen wie: »Darauf möchte ich nichts sagen« oder: »Dazu möchte ich lieber nichts sagen«, den Partner bereits lüstern machen, mehr zu vernehmen.
Aus dem Englischen stammt auch die offizielle Formel, mit der ein Interviewter eine Stellungnahme ablehnt, ohne direkt zu sagen, er verweigere die Antwort, nämlich »No comment«. Auch hier sind die deutschen Entsprechungen – ›Dazu habe ich nichts zu sagen‹, oder: ›Kein Kommentar‹ – ungewohnter und reizen den neugierigen Partner zum Weiterstoßen. Man muß also im Deutschen zu anderen Mitteln greifen. Es gibt mindestens zwei: Das erste besteht in Ausflüchten und Umschreibungen, das zweite ist das sogenannte »argumentum ad hominem«.
Eine direkte und zugleich noch höfliche Abwehr von neugierigen Fragen kann etwa heißen:
»Ach, das ist eine lange Geschichte.«
»Ach, das erzähl ich dir ein andermal.«
»Das ist eine komplizierte Geschichte, da müßte ich mehr Zeit dazu haben.«
Die andere Lösung, schon etwas gröber, ist das sogenannte »argumentum ad hominem«, ›das Argument, das auf den Menschen zielt‹; wir werden (Seite 195) darauf zurückkommen. Es besteht darin, daß man von der Sachfrage abweicht und statt dessen den Gesprächspartner zum Thema macht. Das geht etwa so: Der neugierige Frager hat mir eine Frage gestellt, die[187] ich nicht beantworten will. Ich verlasse darum die sachliche Ebene, nehme ihn zum Thema und sage etwa folgendes:
»Was du nicht alles wissen willst!«
Oder ironisch:
»Ei, siehe da, welch lebhaftes Interesse!«
Oder gar klassifizierend:
»Typisch für dich, diese Frage.«
In allen diesen Fällen ist der Gegenstand jetzt nicht mehr die Frage und ihre (ausbleibende) Beantwortung, sondern der Gesprächspartner und sein Charakter; jetzt ist er aufgefordert, sich zu verteidigen: daß er nicht wirklich neugierig sei, daß er in vielen andern Fällen, wo andere neugierig waren, es nicht gewesen sei, daß er immer nur aus reinem Interesse frage – kurz, er rutscht aus der Rolle des Klägers in diejenige des Angeklagten.
Das »argumentum ad hominem« ist im Prinzip nichts Gutes. Es führt von der sachlichen Diskussion weg in den persönlichen Angriff und ist deshalb grundsätzlich abzulehnen, siehe die Beispiele und die Stellungnahme auf Seite 195 ff. Aber in Fällen von handfester Neugier und Indiskretion gehört auf einen groben Klotz auch ein (etwas) grober Keil, und dafür eignet sich das »argumentum ad hominem« wie kaum etwas anderes.
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