Die Wohnung.

[50] Die Lage, Größe und Beschaffenheit derselben richtet sich natürlich nach der im Haushaltungsetat ausgesetzten Mietesumme. Man verwende höchstens 1/5 der Einnahme auf die Wohnung. Nicht die Größe und die luxuriöse Ausstattung machen die Wohnung behaglich, sondern der darin waltende Geist der Hausfrau, der sich kund tut in der geschmackvollen Möblierung, Anordnung der Mobilien und künstlerische Verwendung des Zimmerschmucks. Stets soll man bedenken, daß die Wohnung kein Aufbewahrungsraum für Mobilien ist, sondern als Aufenthaltsort für Menschen dienen soll, daß also möglichst viel Raum für die Bewegung der Bewohner bleiben muß, damit dieselben sich in den Räumen wohl fühlen. Da man von der Beschaffenheit der Wohnung auf den Charakter des Besitzers schließt, so achte man auf Reinlichkeit und Ordnung. Jedes Stück erhält seinen bestimmten Platz und wird nach Gebrauch wieder dorthin gebracht, damit nichts auf den Möbeln umherliegt; dadurch wird besonders auch die Gemütlichkeit der Wohnung beeinträchtigt und ein Unbehagen bei den Bewohnern hervorgerufen. Als Schlaf- und Wohnzimmer wähle man die größten Räume, die auch gleichzeitig reichlich dem Licht und der frischen Luft zugänglich sind. Auch achte man darauf, daß die Wohnung nicht feucht ist. Da man diesen Übelstand nicht immer gleich erkennen kann, versäume man nicht, beim Mieten danach zu fragen.


Quelle:
Samsreither, J. V. & Sohn: Der Wohlanstand. Altona-Hamburg 2[1900], S. 50-51.
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