Begleitung.

[174] Lehnt die Dame dieses ab, so geschehe es in höflich, freundlicher Weise, wobei sie allerdings nicht nötig hat, einen Grund für ihre Ablehnung anzugeben.

Der Herr darf die Ablehnung nicht übel nehmen, da sie nicht als Beleidigung anzusehen ist.

Hat er aber die Genehmigung der Dame erhalten, so erbitte er sich die Erlaubnis, deren Garderobenstücke zu besorgen, sei auch wohl beim Ankleiden behülflich.

Auf der Straße angekommen, darf er in den meisten Fällen der Dame seinen Arm anbieten. Der Herr richte sich mit seinem Schritt nach dem der Dame.

Allem, was anstößig ist oder Aufenthalt geben könnte, gehe man aus dem Wege; ein passendes Gespräch verkürze die Zeit. Der Herr mißbrauche nicht das in ihn gesetzte Vertrauen durch übergalante Aufdringlichkeit.

Vor der Wohnung der Dame angekommen, bleibe der Herr nicht mehr lange stehen. Beim Verabschieden wünsche er seiner Dame ein – Gute Nacht!

Quelle:
Samsreither, J. V. & Sohn: Der Wohlanstand. Altona-Hamburg 2[1900], S. 174.
Lizenz:
Kategorien: