Die öffentliche Gesellschaft.

[139] Jedermann, der sein Entree erlegt, kann an derselben teilnehmen.

Wenn man also in Gartenlokalen, auf Volksfesten usw. sich in einer derartigen Gesellschaft befindet, so setze man trotz des ungenierten Verkehrs dort ebenfalls Anstand, Höflichkeit und Artigkeit niemals hintenan.


Quelle:
Samsreither, J. V. & Sohn: Der Wohlanstand. Altona-Hamburg 2[1900], S. 139.
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