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[101] Man dankt, bittet und empfiehlt sich untertänigst oder gehorsamst; empfiehlt sich zu gnädigem Wohlwollen, versichert seine vollkommene Hochachtung und Verehrung, seine Ehrfurcht, seinen Respekt; schätzt sich glücklich, der Teilnahme, des Vertrauens gewürdigt zu werden; fühlt sich durch empfangene Huld und Gnade beglückt; bringt seine Glückwünsche hocherfreut, untertänigst und ehrfurchtsvoll dar und bezeugt tiefgerührt seine Teilnahme. Man erlaubt sich die Bemerkung, die Vorbringung einer gemachten Wahrnehmung oder eines Wunsches, die Überreichung eines Gesuches; bittet um Gewährung des vorgebrachten Wunsches oder des Gesuches, daß man der Prüfung und gütigen Entscheidung, dem gnädigen Wohlwollen empfiehlt; rechnet vertrauensvoll auf gütige Unterstützung.