1. Höflichkeitsbezeugung im Umgange mit Gleichstehenden.

[100] Man ist erfreut, vorgestellt zu werden, die angenehme, werte Bekanntschaft zu machen. Man ist so frei oder erlaubt sich dies oder jenes zu tun; empfiehlt sich; dankt; bittet ergebenst; gibt seine Hochschätzung zu erkennen; macht sich ein Vergnügen daraus, gefällig sein zu können. Man nimmt von Herzen teil an freudigen Ereignissen und bezeigt sein aufrichtiges Beileid bei unangenehmen und traurigen Vorfällen; bittet zu entschuldigen; kann zu seinem Bedauern nicht Folge leisten etc.


Quelle:
Samsreither, J. V. & Sohn: Der Wohlanstand. Altona-Hamburg 2[1900], S. 100.
Lizenz:
Kategorien: