Verbeugung beim Fortgehen.

[93] Welche der vorgenannten Verbeugungen man beim Verabschieden wählt, hängt davon ab, in welchem Verhältnis man zu der Person steht, der die Verbeugung gilt. Nach Ausführung der Verbeugung gehe man erst mit dem linken und dann mit dem rechten Fuß einen Schritt, also zwei Schritte zurück, wende sich dann mit noch einem Schritt nach links um und gehe fort. Durch Erwiderung unserer Verbeugung hat die betreffende Person uns entlassen.[93]

Unstatthaft ist es, sich sofort nach der Verbeugung herum zu drehen oder auch beim Rückwärtsgehen noch fortwährend die Verbeugung fortzusetzen.


Quelle:
Samsreither, J. V. & Sohn: Der Wohlanstand. Altona-Hamburg 2[1900], S. 93-94.
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