Verbeugung im Gehen.

[94] Hat man vor einer oder mehreren Personen im Vorbeigehen eine Verbeugung auszuführen, so geschehe es folgendermaßen: Befinden sich die Personen uns rechts zur Seite, so trete man mit dem rechten Fuß an und führe den linken schleifend vor, (Schleppschritt) indem man bei Wendung des Kopfes nach rechts die Verbeugung im Weitergehen gegen die Personen ausführt. Am leichtesten geschieht die Ausführung in 4 Tempi. Bei 1 macht man einen Schritt mit dem rechten Fuß, dieser erhält das dégager; gleichzeitig wird das Vorbeugen ausgeführt. Bei 2 schleift der linke Fuß vor. Während 3 und 4 werden Gehschritte mit dem rechten und linken Fuß ausgeführt, wobei Aufrichten des Körpers erfolgt. Im entgegengesetzten Falle wird mit dem linken Fuß begonnen.

Wenn man nun aber nach beiden Seiten abwechselnd Verbeugungen zu machen hat, so wählt man dazu eine in 3 Tempi auszuführende Verbeugung. Ist beispielsweise die erste Verbeugung nach rechts und die zweite nach links auszuführen, so macht man bei 1 einen Schritt mit dem rechten Fuß in Verbindung mit Vorneigen des Körpers; bei 2 erfolgt dann Schleifen des linken Fußes; bei 3 ist in Verbindung mit Aufrichten des Körpers wieder ein Schritt mit dem rechten Fuß auszuführen. Die nun folgende Verbeugung nach links, beginnt auf 1 mit einem Schritt des linken Fußes und Vorneigen nach links, bei 2 Schleifen des rechten, bei 3 erfolgt gleichzeitig mit dem Aufrichten wieder ein Schritt mit dem linken Fuß.


Quelle:
Samsreither, J. V. & Sohn: Der Wohlanstand. Altona-Hamburg 2[1900], S. 94.
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