Geburt.

[159] Einige Tage nach der Geburt eines Kindes zeigen die Eltern dies ihren Verwandten, Freundinnen, Freunden sowie allen denjenigen, mit denen sie in näherem freundschaftlichen Verkehr stehen, an. Außerdem erfolgt die Anzeige in den Tageszeitungen. Die Anzeige sei einfach abgefaßt. Dieselbe ist gedruckt und wird im Kuvert verschickt. Die Artigkeit verlangt, daß man die erhaltene Anzeige bald durch ein Glückwunschschreiben beantwortet. Anfragen nach dem Wohlergehen der Mutter wie des Kindes läßt man durch Dienstboten besorgen. Ein Glückwunschbesuch ist im Laufe des ersten Monats zu machen, jedoch nicht früher als vierzehn Tage nach der Geburt. Man kann sich auch zum Besuch anmelden lassen oder nach der passenden Zeit anfragen. Die Dauer eines solchen Besuches hängt von dem Verhältnis, in dem man zu dem Betreffenden steht, sowie von den Umständen, dem Wohl befinden von Mutter und Kind ab. Jedenfalls dehne man den Besuch nicht zu sehr aus. Bald nach der Geburt erfolgt des Kindes


Quelle:
Samsreither, J. V. & Sohn: Der Wohlanstand. Altona-Hamburg 2[1900], S. 159.
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