Hochzeit.

[145] In Norddeutschland ist es Sitte, dem Hochzeitsfeste eine Vorfeier zu geben: den Polterabend. Derselbe kann ein oder zwei Tage vorher stattfinden. Der Hauptzweck dieses Festes ist, dem Brautpaare Gaben und Glückwünsche dazubringen. Auch der Bräutigem wird nicht unterlassen, seiner Verlobten an diesem oder am Hochzeitstage ein Erinnerungszeichen zu verehren; zuweilen thut die Braut desgleichen.

Die Gäste haben das Recht, sich einer beliebigen Verkleidung zu bedienen, die jedoch mit ihrem Geschenke und ihrem Vortrage im Einklange stehen muß. »Kurz und gut,« sei die Losung des letzteren, und strengstens vermeide man unzarte, taktlose Anspielungen auf das Vorleben der Brautleute oder gar auf die allernächste Zukunft des jungen Ehepaares.

Kranz und Schleier werden entweder zusammen oder einzeln von den erwachsenen Schwestern der Braut, von ihren Freundinnen oder wohl auch von den Schwestern des Bräutigams überreicht. Daß die Betreffende unverheiratet sein muß, ist selbstverständlich.

Komische und andere Vorträge auf den Hochzeitstag zu verlegen ist nicht zu empfehlen, weil es den Charakter des Festes, der immerhin ein ernster sein sollte, beeinträchtigt.[145]

Einladungen werden für den Polterabend nicht erlassen, darum öft auch die Bewirtung möglichst einfach. Jeder giebt es den Verhältnissen entsprechend, und ein Glas Thee mit Butterbrot und Aufschnitt ist ebenso am Platze, wie ein solennes Souper.

Die Toilette der Braut sei einfach und mädchenhaft; am hübschesten ist ein hellfarbiges, duftiges Kleid mit anmutigem Band- oder Blumenschmucke. Der Bräutigam ist, wie alle übrigen Herrn, im Oberrocke. Diejenige Damen, welche keine Verkleidung wählten, sind in seiner Abendtoilette, in Balltoilette oder auch nur im Besuchskleide, je nach dem Zuschnitte des Hauses.

Wer sein Geschenk nicht persönlich überreichen will, sendet es am Polterabend mit einem herzlichen Glückwunsche und Grüße in das Hochzeitshaus. Alle Gaben ordnet man zierlich auf einem Tische und es ist Sitte, sie den Pellerabends- und Hochzeitsgästen zu zeigen. Der Beschauer hüte sich hierbei vor abfälligen Kritiken.

Die gute Sitte gebietet aus Rücksicht auf die Gastgeber die Lustbarkeit an diesem Abende nicht so spät, nämlich vor Mitternacht, enden zu lassen, besonders wenn es der Vorabend der Hochzeit ist.

Die Einladungen zur Hochzeit werden 2 bis 4 Wochen vorher erlassen. Man sendet lithographierte Karten, auf denen nur der Name ausgefüllt wird, im offenen Kouvert.


»Zu der am 21. Februar d. J. stattfindenden Vermählung unserer Tochter Ellen mit dem Brauereibesitzer Herrn Hans Kerper beehren wir uns Frau Sekretär Meyer nebst Fräulein Tochter hochachtungsvoll und ergebenst einzuladen.«

Karl Lehmann

und Frau Anna geb. Haller.


Dresden, den 28. Januar 1897.


Kirchliche Trauung nachm. 5 Uhr in der Kreuzkirche.

Wagen um 4 Uhr.


Auf solch eine Einladung hat man zu- oder absagend zu antworten, auch wenn das landläufige U.A.w.g. nicht darunter steht. Sie verpflichtet, ob angenommen oder abgelehnt, zu einem Geschenke an das Brautpaar. Am hübschesten sind Gegenstände von bleibendem Werte, an denen die Mode spurlos vorübergeht.

Ob das Fest im Hause der Braut oder im Hotel stattfindet, darüber entscheiden die Verhältnisse; der gute Ton hat gegen beides nichts einzuwenden. Ist die Braut verwaist, so vertritt der Vormund[146] oder ein naher Anverwandter die Stelle des Vaters und richtet auch die Hochzeit aus.

Der kirchlichen Trauung geht der standesamtliche Akt voraus. Es will uns nicht gefallen, wenn derselbe ein oder gar zwei Tage vorher stattfindet.

Der Anzug des Brautpaares muß im Rathause selbstredend ein ganz anderer sein, wie in der Kirche. Die Braut sei in dunkler, einfacher Besuchstoilette, mit Umhang, Hut und mittelfarbigen Handschuhen, der Bräutigam im Oberrocke, Hut und nicht zu hellen Handschuhen. Die Zeugen sind dementsprechend gekleidet. Daß die Anzuge bei aller Einfachheit elegant und, wenn möglich, neu sein müssen, versteht sich von selbst. Vor dem Gesetze gehe alles gleichmäßig und ernst zu: auffallende Gefühlsäußerungen gehören nicht auf das Forum.

In größeren Orten bedient man sich gern eines geschlossenen Wagens, um auf das Rathaus zu gelangen; gewöhnlich fahren bei dieser Gelegenheit Brautpaar und Zeugen zusammen. In kleineren Städten geht man auch wohl zu Fuß, doch vermeide man dabei jedes Aufsehen.

Für die kirchliche Feier eignet sich das zarte Weiß am besten zum Brautanzuge. In den Stoffen hat man die Auswahl vom einfachsten bis zum kostbarsten, wobei natürlich Stand und Vermögensverhältnisse den Ausschlag geben.

Bräute in vorgerückten Jahren wählen auch wohl farbige Kleider, die dann freilich Seide sein müssen. Mattlila, hellgrau, blaßblau eignen sich für diese Gelegenheit. Ob der Bräutigam das Hochzeitskleid schenken soll, darüber entscheidet die Ortssitte. Das Taschentuch arbeitet stets eine Freundin der Braut, und es darf schon recht kunstvoll, kostbar und elegant ausfallen.

Der Schnitt des Kleides sei ganz einfach. Die Taille am Halse geschlossen.

Den Schleier wähle man recht lang und weit, so daß er die ganze Gestalt einhüllt. Er kann à la vierge, das Gesicht frei lassend und à la juive, dasselbe verhüllend, gesteckt werden.

Der Kranz muß aus frischer Myrte sein, bei Jungfrauen geschlossen und nur mit Knospen geziert, bei Witwen offen und mit Myrten- und Orangeblüten durchflochten. Letztere tragen auch oft nur ein Diadem aus Myrten- oder Orangezweigen und keinen Schleier.

Von Schmucksachen empfehlen wir für die Brauttoilette das allerwenigste, am hübschesten ist es, sie für diesen Tag durch Myrtenzweiglein und -knospen zu ersetzen.[147]

Schuhe und Handschuhe sind weiß. Das Brautbouquet kann recht elegant sein, aus Myrte und weißen Blüten mit einer Spitzenmanchette, nur hüte man sich vor der bekannten Wagenradgröße.

Beim Bräutigam sind Frack und Cylinder diesmal unvermeidlich. Dazu gehört ein seines, glattes Oberhemd, elegante Stiefel und weiße Handschuhe. Ein Klapphut darf nicht einmal bei den Gästen gesehen werd n; der Bräutigam aber würde sehr anstoßen, gedächte er denselben in die Kirche mitzunehmen. Alle Uniform tragenden Herrn bedienen sich bei dieser Gelegenheit ihres Galaanzuges.

Die Toilette der Gäste sei so kostbar, wie die Verhältnisse es nur irgend gestatten; denn es gilt dem Brautpaare und den Brauteltern als besondere Ehre, wenn recht viel Glanz entfaltet wird. Die Herren sind mit dem Frack und Cylinder gut heraus, doch mögen sie die ältesten Jahrgänge im Schranke belassen und einen aus dem letzten Dezennium wählen.

Die älteren Damen tragen farbige oder auch schwarze Seidenkleider mit Schleppe; die jüngeren duftige Ballroben. Wir raten zu hohen Kleidern; wer sich aber die niedrige Taille absolut nicht versagen kann, muß während der kirchlichen Feier durch ein Mantelet oder Sortie dem guten Tone gerecht werden.

In manchen Gegenden sind die Braut- oder Kranzeljungfern sämtlich weiß gekleidet; in anderen überläßt der Damenflor diese Farbe der Braut und wählt ausschließlich farbige Stoffe. Es ist also erforderlich, sich nach der Ortssitte zu erkundigen und derselben Rechnung zu tragen. Auch darüber herrschen verschiedene Bräuche, ob die jungen Damen ihre Sträuße von ihrem Herrn oder vom Bräutigam erhalten. In manchen Gegenden macht letzterer sogar sämtlichen Brautjungfern ein kostbares Geschenk, z.B. ein Armband, einen Ring u. dgl. Da heißt es fragen, fragen und wieder fragen, damit man ja allen Ansprüchen guter Lebensart gerecht werde.

Auch über den ganzen Verlauf der kirchlichen Feier läßt sich nicht viel Feststehendes sagen. Die Geladenen werden durch Wagen abgeholt, letztere hat der Hochzeitsvater zu stellen. Wer selbst Pferde und Wagen hat, kommt in seinem eigenen Gefährt. Jeder und jede sei ganz pünktlich. Die Gäste werden entweder in das Hochzeitshaus gefahren oder direkt in die Kirche. Geschieht Ersteres, so ist eine laute, geräuschvolle Unterhaltung gänzlich zu vermeiden. Ob Wein und Kuchen oder sonstige Erfrischungen herumgereicht werden sollen, ist Ansichtssache, wir finden es überflüssig, ja sogar störend. Sind alle versammelt, so wird paarweis zur Kirche gefahren. Die Paare nehmen in der Vorhalle Aufstellung, die Damen rechts, die Herren links: zuletzt kommt das Brautpaar. Es durchschreitet Arm[148] in Arm die Reihen der Gäste und tritt an die Spitze des Zuges, ihm schließen sich zuerst die Brautjungfern mit ihren Herrn an, dann die Mutter der Braut mit dem Vater des Bräutigams und umgekehrt; die Übrigen reihen sich in beliebiger Folge an. In vielen Gegenden gehen die Eltern der Brautleute vor den Brautjungfern. Auch ist es nicht überall Sitte, daß die Brautleute allein ankommen und zum Altare schreiten.

In höheren Ständen, besonders bei Katholiken, kommt die Braut mit ihren Eltern, der Bräutigam mit den seinigen gefahren. In diesem Falle geleiten die beiden Väter die Braut, die beiden Mütter den Bräutigam zum Altare, dem Zuge voranschreitend. Zuweilen führen auch zwei jüngere Brüder oder Freunde des Bräutigams die Braut zwei Schwestern oder Freundinnen der Braut den Bräutigam. Genug, die Bräuche sind mannigfaltig, und alle halten die Probe vor dem guten Tone aus. Eines nur haben alle Gegenden gemeinsam: nehmen Kinder an dem Zuge teil, so läßt man sie vor dem Brautpaare Blumen streuen.

Vor dem Altare nehmen die Brautleute Platz, die Brautjungfern und -führer nehmen im Halbkreise hinter ihnen Aufstellung, und zwar wiederum die Damen rechts, die Herren links. Die übrigen Herrschaften verteilen sich auf die Stühle oder Bänke in der Nähe des Altars, immer die Herren links, die Damen rechts. Die Brautjungfern ordnen Schleier und Schleppe der Braut, halten Strauß und Gebetbuch während des Ringwechsels und sind überhaupt zu jeder Dienstleistung bereit.

Ob das Brautpaar die Rede des Geistlichen stehend, sitzend oder knieend anhören soll, entscheidet die Ortssitte, ebenso ob die Braut rechts oder links stehen soll; wir entscheiden uns für rechts. Während des Segens kniet das Brautpaar; alle übrigen aber stehen.

Beim Wechseln der Ringe muß der rechte Handschuh schnell und geschickt entfernt werden; man legt ihn erst nach dem Segen wieder an. Ob die Ringe dem Geistlichen vorher zugestellt werden, oder ob man sie vor dem Altare wirklich wechselt, nämlich vom Finger der Braut an den des Bräutigams steckt und umgekehrt, ist Ansichtssache und Ortsgebrauch; in jedem Falle kommen sie an den vierten Finger der rechten Hand.

Der Geistliche ist der erste, welcher nach beendeter Feier den Neuvermählten Gottes Segen wünscht. Weitere Glückwünsche sind vor dem Altare höchstens den Eltern und Geschwistern erlaubt; alle anderen gratulieren entweder in der Sakristei oder im Festhause.

Die Braut lasse sich während der Feier von der Rührung nicht übermannen; es ziemt ihr, eine ernste Gefaßtheit zu zeigen. Sie lasse ihre Blicke nicht dreist umherschweifen, sondern blicke in stiller[149] Sammlung vor sich hin. Auf die Frage des Geistlichen antworte sie vernehmlich; ein kräftiges, herausschmetterndes Ja steht indes nur dem Bräutigam wohl an.

Nach der Kirche führt der junge Ehemann seine Frau zuerst zum Wagen und fährt mit ihr nach dem Hochzeitshause. Hier begiebt sich das Paar erst, wenn alle Gäste eingetroffen sind, in den Festsaal und nimmt die Glückwünsche entgegen. Hierauf geht es gewöhnlich sogleich zu Tische. Die junge Frau behält den Kranz auf; der Schleier gehört nur in die Kirche und wird nachher abgelegt. Mit demselben zu tanzen, ist eine böse Geschmacksverirrung und ganz gegen den guten Ton.

Die Herrichtung der Hochzeitstafel ist dieselbe wie bei Diners oder Soupers, und man lese in den betreffenden Kapiteln nach. An der Spitze der Tafel sitzt das junge Paar, auch dann, wenn sehr hochgestellte Personen an derselben teilnehmen. Auf die Braut folgt der Vater des Bräutigams mit seiner Gattin und der Platz neben dem Bräutigam gebührt der Mutter der Braut, auf welche dann ihr Gatte folgt; doch kann der gute Ton nichts dagegen haben, wenn die Eltern der Braut neben ihrer Tochter und diejenigen des Bräutigams neben ihrem Sohne sitzen. Nimmt der Geistliche an der Tafel teil, so betrachtet der Hochzeitsgeber dieses als besondere Ehre und weist ihm den Platz neben der Braut an. Sind Höherstehende da, so erhalten diese auch wohl die ersten Plätze bei dem Brautpaare, und der Geistliche sitzt demselben gegenüber. Die nächsten Verwandten und Freunde rangieren in der Nähe des Brautpaares, weiterhin folgen Fernerstehende und dann das junge Volk.

Der erste Toast gilt den Reuvermählten. Er wird entweder von dem Geistlichen oder einem Bekannten gesprochen, nie aber von einem der Väter oder einem nahen Verwandten. Die übrigen Toaste reihen sich in beliebiger Folge an. Der Bräutigam ist zu keiner Erwiderung verpflichtet, ja wir möchten fast sagen, daß es hübscher und angemessener ist, wenn er dieselbe unterläßt.

Nachdem die Tafel aufgehoben, wird gewöhnlich getanzt. Mischt sich das junge Paar unter die Tanzenden, so gilt es als Regel, daß der Bräutigam mit jeder Dame, auf alle Fälle aber mit jeder Brautjungfer einmal tanzt; die Kranzelherrn müssen selbstverständlich alle mit der Braut getanzt haben.

Machen die jungen Eheleute eine Hochzeitsreise, so ist es Sitte, daß sie noch während des Festes aufbrechen. Große Abschiedscenen sind zu vermeiden. Allenfalls erscheinen sie noch einmal im Reisekostüme, um allen Lebewohl zu sagen, wobei es recht herzlich aber möglichst thränenlos zugehe.[150]

Treten die Eheleute keine Reise an, so hält man es zwar im allgemeinen für erlaubt und mit dem guten Tone durchaus verträglich, daß sie sich bald nach Aufheben der Tafel ohne Abschied zurückziehen, während der Festjubel und -trouble seinen Fortgang nimmt. Wir aber geben zu bedenken, daß ein solches Verfahren keineswegs von dem Zartgefühle und der Rücksicht zeugt, die wir uns und anderen schulden, und darum raten und empfehlen wir, auszuharren, bis auch der Wagen des letzten Gastes davongerollt ist.

Quelle:
Schramm, Hermine: Das richtige Benehmen. Berlin 201919, S. 145-151.
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