Der Inhalt des Briefes.

[97] Es liegt in der Natur der Sache, daß die Briefe nach der Art des Stoffes, den sie behandeln, wie auch nach dem Verhältnisse des Schreibers zu dem Adressaten ein verschiedenartiges Gepräge erhalten. Eines aber können und müssen sie gemeinsam haben: die Klarheit der Gedanken, die Natürlichkeit der Ausdrucksweise. Verzwickte Perioden gehen gegen den Geschmack und bringen dem Stil oft erhebliche Gefahren. Kurze und klare Sätze werden dem Leser einen günstigeren Eindruck von der Logik des Schreibers hinterlassen und an ihm dem Glauben erwecken, daß er es mit einem ruhigen, verständigen Kopfe, mit einem gescheiten Menschen voll natürlicher Einfachheit zu thun habe.

Je nach der Art des behandelten Themas zerfallen die Briefe in verschiedene Unterabteilungen: Geschäfts-, Höflichkeits-, Freundschafts-, Liebesbriefe, Bittschriften, Danksagungen u.a.m. Der Umfang unseres Buches gestattet nur einen flüchtigen Blick auf die hauptsächlichsten darunter.

Bei Geschäftsbriefen denken wir nicht an jenes unter den Kaufleuten übliche Kauderwelsch. Dasselbe hat mit dem guten Stil und der Grammatik oft gar nichts zu thun; denn es zeitigt Wörter und Sätze, die an die Unmöglichkeit streifen. Wir verstehen darunter solche, zu denen jeder selbständige Mensch vielfach Gelegenheit findet, sei es, um einen Auftrag zu erteilen, eine Anfrage zu thun, einen Kauf abzuschließen u. dgl. m. In allen diesen Fällen ist die erste Bedingung größte Klarheit, um jedes Mißverständnis von vornherein auszuschließen. In kurzen, knappen Sätzen spreche man sein Verlangen sachgemäß, aber durchaus höflich aus. Als Überschrift wählt man für solche Briefe gern Ew. Wohlgeboren oder Ew. Hochwohlgeboren, woran sich das Nachfolgende unmittelbar anschließt, also etwa:


Ew. Wohlgeboren

ersuche ich, mir gefälligst mehrere evangelische Erbauungsbücher im Preise von 3–5 Mk. pro Stück zur Auswahl zu senden etc. etc.


Für die Unterschrift genügt »Hochachtungsvoll«, »Mit Hochachtung«, oder auch nur »ergebenst«.

Abkürzungen, wie gefl., u., od., event., Fr., Frl. und ähnliche sind in solchen Briefen angängig, in allen anderen Arten niemals, weil sie stets das Bestreben verraten, die Sache so schnell wie möglich abzumachen. Das mag bei der geschäftlichen Korrespondenz wohl hingehen, für Freunde und Bekannte, noch mehr aber für Vorgesetzte[97] und Gönner, müssen wir immer Zeit genug haben, jedes Wort deutlich zu Papier zu bringen. Selbstredend bilden die allgemein üblichen Abbreviaturen u.a., dgl., u.s.w., d.h., z.B. eine Ausnahme.

Zu den Höflichkeitsbriefen rechnen wir alle diejenigen, welche der gute Ton von uns fordert, ganz ohne Rücksicht darauf, ob es uns ein besonderes Vergnügen oder Bedürfnis ist, sie zu verfassen. Dahin gehört die Benachrichtigung unserer Freunde und Bekannten von allem, was uns Frohes oder Trübes widerfahren ist. Gedruckte Anzeigen, im verschlossenen Couvert versandt, erleichtern die Sache sehr und sind durchaus angemessen, während solche auf Postkarten nicht dem seinen Gefühle entsprechen; schon offene Couverts wollen uns nicht recht gefallen. Bei plötzlichen Todesfällen übt man sehr Nahestehenden gegenüber gern die Rücksicht, statt der gedruckten Karte einen Brief zu senden, der sie in den ersten Zeilen taktvoll auf das traurige Ereignis vorbereitet, um Unheil zu verhüten.

Auf Ankündigungen dieser Art hat der Empfänger thunlichst umgehend sein Mitgefühl auszudrücken, sei es nun in Form einer Gratulation oder Condolation. Auch wenn man keine Anzeige erhalten hat, steht einem das Recht zu, seinen Gefühlen schriftlich Ausdruck zu verleihen. Diese Aufmerksamkeit muß von dem Empfänger besonders geschätzt werden und erfordert einige Dankesworte.

Bei Trauerfällen findet man schwerer die geeigneten Worte wie bei freudigen Ereignissen. Hier diktiert das Herz so gern, was die Feder schreiben soll, so daß die Erledigung solcher Briefe eher ein Vergnügen, als eine Arbeit ist. Anders bei schmerzlichen Geschehnissen! Aber man sollte sich die Sache nicht gar zu schwer machen. Ungekünstelt und einfach sei der Ausdruck des tiefen Schmerzes und Mitgefühls. Vor allem aber enthalte man sich schwülstiger und banaler Trostesworte. Für einen wirklich einschneidenden Schmerz giebt es nur den Trost der Religion. Handelt es sich um die Trennung von teuren Angehörigen, so ist der wirksamste Trost der Hinweis auf ein seliges Wiedersehen in der Ewigkeit. All dieses aber kann nur der Ältere dem Jüngeren in Erinnerung bringen; im umgekehrten Falle würde es keinen guten Eindruck machen. Man hat Karten erfunden, welche ein Kreuz und einen Spruch enthalten, und auf denen außerdem die Worte »Aufrichtiges Beileid« oder dgl. zu lesen sind. Das mag wohl bequem sein und für Fernstehende auch genügen; aber im innigeren Verkehre ziehen wir einen Brief vor, weil derselbe doch entschieden eher als Ausfluß herzlicher, tiefer Gefühle gelten darf.

Andere Höflichkeitsbriefe, wie Einladungen, Danksagungen für genossene Gastfreundschaft, Glückwünsche zu Geburts- oder Namenstagen[98] und zu Neujahr besprachen wir in den betreffenden Kapiteln. Es wären aber außerdem noch einige Gattungen zu erwähnen, z.B. Empfehlungen, Entschuldigungen, Rechtfertigungen, Erinnerungen und Mahnungen.

Die Fürsprache spielt eine bedeutende Rolle in der Welt, wie jeder aufmerksame Beobachter weiß. Wer nun in der Lage ist, durch eine angelegentliche Empfehlung anderen bei ihrem Fortkommen förderlich sein zu können, sollte dieses gern thun, vorausgesetzt, daß er sich von den Fähigkeiten des Empfohlenen überzeugt hält. Hat man sich entschlossen, jemandem das Wort zu reden, so lege man in den Ton des Briefes jene Herzlichkeit, welche allein überzeugend wirkt. Man schildere die Brauchbarkeit des Empfohlenen mit kräftigen Farben, hüte sich aber vor Überschwenglichkeiten. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Betreffende bis dahin in Diensten des Empfehlenden stand.

Handelt es sich nur um eine gesellschaftliche Empfehlung, d.h. wollen wir einem guten Freunde oder Bekannten in dem Kreise unsrer fernen Lieben eine freundliche Aufnahme sichern, so genügen einige Worte auf der Besuchskarte. Etwa: »Herrn Lehmann empfehle ich Dir, lieber Onkel, als einen liebenswürdigen Gesellschafter und tadellosen Ehrenmann.« Oder »Fräulein Schmidt kommt fremd in Eure Stadt. Nehmt Euch ihrer herzlich und freundschaftlich an; sie ist ein sehr liebes, bescheidenes Mädchen.«

In jedem Falle ist es Brauch, dem Betreffenden das Empfehlungsschreiben unverschlossen zu übergeben, damit er sich leicht überzeugen kann, daß kein falsches Spiel mit ihm getrieben wird.

Entschuldigungen und Rechtfertigungen sind wir denen schuldig, welche wissentlich oder unwissentlich durch uns verletzt wurden. Bei solchen Schreiben mache man es sich zur festen Regel, offen und wahr zu Werke zu gehen. Ruht ein ungerechter Verdacht auf uns, so ist es unser gutes Recht, uns davon zu reinigen. Nur sei man nicht zu eifrig und erregt dabei.

Haben wir wirklich einen Fehler begangen, so ist es nur billig, denselben einzugestehen und alle wohlfeilen Ausflüchte und Drehereien zu verschmähen. Das wird den Beleidigten ungleich günstiger stimmen und ihm eine bessere Meinung von unserm Charakter beibringen, als Beschönigungen und durchsichtige Bemäntelungen. Als Mensch von Takt und Bildung wird er in höflichen Worten die erbetene Verzeihung gewähren, und besitzt er die seltene Tugend der Herzensgüte, so wird er sich sogar dazu verstehen, unser Vergehen sehr milde zu beurteilen, um uns freundlich aus der Beschämung zu helfen. Nur Leute von geringer Bildung und kleinem[99] Charakter werden imstande sein, einem offenen Bekenntnis und einer reuigen Bitte gegenüber sich abwehrend oder gar kränkend zu verhalten.

Kommen wir in den Fall, jemanden an eine Versäumnis oder Nachlässigkeit erinnern zu müssen, so ist das an und für sich schon kein erfreuliches Vorkommnis. Verschlimmert wird der Stand der Dinge aber entschieden durch ein schroffes, kurzes Vorgehen. Man sollte es sich überhaupt zur festen Regel machen, in dem Grade höflicher und freundlicher zu werden, sowohl im mündlichen wie schriftlichen Verkehre, je unangenehmer das Thema ist, welches man zu behandeln gedenkt. Leider huldigen die meisten Menschen dem entgegengesetzten Grundsatze, und wir können wohl sagen zu ihrem Schaden. Handwerker und Geschäftsleute sollten vollends, aus Gründen der Klugheit, ihrem Unmute niemals derart die Zügel schießen lassen; denn die Ursachen der Säumigkeit können sehr mannigfach und drückend sein und sind selten im bösen Willen zu suchen. Durch Drohungen und heftige Worte wird aber an der Sachlage größtenteils wenig gebessert, und die Folge eines solchen Vorgehens ist höchstens der Verlust eines Kunden.

Für den Gemahnten aber möge andrerseits die höflichste Form der Erinnerung genügen, um ihn zur sofortigen Tilgung seiner Schuld zu veranlassen. Ist dieses nicht möglich, so wird eine überaus artige Entschuldigung und die bescheidene Bitte um Geduld sehr am Platze sein. Versäumt er eines und das andere, so ist es freilich dem Gläubiger nicht zu verdenken, wenn er seiner höflichen Erinnerung eine deutlichere Mahnung nachfolgen läßt.

Selbstverständlich haben wir hier nicht nur an Geldschulden gedacht. Es giebt Leute, die ohne Gnade alles einbehalten, was man ihnen leiht. Da wird denn später eine Erinnerung nötig, wenn man seine Sachen gern einmal selbst benutzen möchte. Niemand kann eine solche ungehörig finden, nur sei sie in sehr gemäßigter, artiger Weise ausgesprochen.

Von passenden Überschriften für alle Arten von Höflichkeitsbriefen sprachen wir bereits und möchten nur nochmals erwähnen, daß es für veraltet und kleinstädtisch gilt, den Namen oder Berufstitel der Anrede beizufügen, besonders Damen gegenüber. Also: »Wertgeschätzter Herr!« »Verehrte Frau!« auch »Sehr geehrter Herr Professor!« aber nicht »Verehrteste Frau Schultze!« »Sehr geehrte Frau Doktor!« Die Unterschrift richtet sich ganz nach unserem Verhältnisse zu dem Angeredeten. Das Mindeste ist freilich: »Hochachtungsvoll«, – besser: »hochachtungsvoll und ergebenst«, doch wird man auch schreiben können: »in tiefster Verehrung«, »mit ganz besonderer Hochachtung und Ergebenheit« und ähnliches.[100]

In Freundschaftsbriefen trifft jeder am ehesten den Ton, welcher ihm und dem Empfänger zusagt; denn sie entspringen dem natürlichen Herzensbedürfnisse. Wir schulden solche Briefe eigentlich allen, die an unserem Ergehen tieferen Anteil nehmen. Aber ebenso wie man eine Unterhaltung genau überlegt, um sie der Eigenart des Betreffenden anzupassen, wird man es auch mit einem Briefe thun müssen. Was für diesen überaus wichtig ist, hat für jenen kein Interesse, und wir können nur hoffen, dem Empfänger Freude zu bereiten, wenn wir Dinge berühren, welche seine volle Teilnahme wachrufen.

Vor allem hüte man sich, den Brief mit endlosen Entschuldigungen über sein verspätetes Eintreffen einzuleiten; denn einen triftigen Grund für das ungebührliche Hinausschieben eines Antwortschreibens wird es selten geben. Ist aber in der That ein solcher vorhanden, so lege man ihn kurz und offen dar, um dann ohne weitere Umschweife auf den eigentlichen Text loszugehen. Unter den Überschriften hat man die Auswahl von der zärtlichsten bis zur kühlsten, dasselbe gilt von der Unterschrift.

Man gewöhne sich daran, seinen Briefwechsel prompt zu erledigen, vorzugsweise denen gegenüber, welche uns sehr nahe stehen.

Der Freundschaft unmittelbar verwandt ist die Liebe und daher sind die Liebesbriefe auch eigentlich nur eine Abart der soeben besprochenen; wir möchten fast sagen, nur ein wärmerer Grad derselben. Man munkelt jedoch, daß sie sich unter Umständen gar nicht so leicht schreiben, wie lesen, und es soll sogar besondere »Briefsteller für Liebende« geben.

Wichtiger als Stil und Äußeres ist es aber, daß keine Dinge darin stehen, die vor den Augen anderer die Probe nicht aushalten. Man hat sehr unangenehme Beispiele von der Wißbegierde des Menschen und ist daher nicht sicher, daß ihr Forschungsdrang bei den geheimen Schubfächern haltmacht. Darum lasse man doppelte Vorsicht walten und schränke lieber das Übermaß der Gefühle ein wenig ein, ehe man die Grenzen des Erlaubten überschreitet.

Ein Vorzeigen so intimer Schriftstücke an andere vonseiten des Empfängers, ist ein Vertrauensbruch und als solcher klein und verächtlich. Jeder rechtliche Mensch von seinem Gefühle sollte es sehr ernst ablehnen, Einblick in sie zu nehmen, und selbst einen kleinen Hinweis auf die Ungehörigkeit des Angebotes nicht scheuen.

So oft wir in den Fall kommen, unserem Nächsten schriftlich ein Anliegen vorzutragen, sind wir genötigt, einen Bittbrief zu verfassen. Ist derselbe an einen Höhergestellten oder Vorgesetzten gerichtet, so nennt man ihn Bittschrift oder auch wohl Bittgesuch.[101] Der darin herrschende Ton muß stets vollendet höflich sein, die äußere Form musterhaft. Der Gegenstand der Bitte werde mit besonderer Wärme und Wichtigkeit behandelt unter Darlegung der Gründe, welche uns veranlaßten, als Bittender aufzutreten und mit Betonung der Vorteile, die eine Gewährung uns bringen würde. Bei aller Artigkeit und Bescheidenheit hüte man sich jedoch, in Kriecherei zu verfallen. Klarheit und Kürze seien die Seele einer Bittschrift; denn denkende Menschen können alles besser vertragen, wie einen überflüssigen Wortschwall, und vielbeschäftigte Leute sind von vornherein verstimmt, wenn ihre Zeit unnötigerweise in Anspruch genommen wird. Bei Darstellung der Thatsachen halte man sich streng an die Wahrheit; schon weil es der Sache wenig förderlich sein dürfte, wenn die Unredlichkeit entdeckt wird.

Bittgesuche an Behörden müssen, wie alle Eingaben, auf einen Foliobogen geschrieben sein. Derselbe wird in der Mitte geknifft und nur rechts beschrieben, während die linke Spalte freibleibt. An Private ist einem natürlich die Auswahl des Formates überlassen, doch dürfte es sich von selbst verstehen, daß man es nicht zu klein nimmt und auch die Ausstattung recht einfach und würdig sein läßt. Malereien, Vignetten, selbst Goldrand, wären ein lächerlicher Verstoß.

Die Antwort auf ein Bittschreiben muß thunlichst bald, am besten umgehend, erfolgen. Ist der Angesprochene in der Lage, das Gesuch gewähren zu können, so wird eine baldige Antwort dem Wartenden doppelt wertvoll sein, weil sie ihn von peinlichen Zweifeln befreit. Ist es jedoch nötig, einen abschlägigen Bescheid zu erteilen, so zögere man auch damit nicht. In diesem Falle wird es allerdings erforderlich sein, eine Entschuldigung und Angabe der Gründe, welche uns zwingen, so zu handeln, beizufügen. Solch ein Brief muß besonders höflich und in jenem offenen, herzlichen Tone gehalten sein, der überzeugend wirkt und in dem anderen gar nicht den Verdacht aufkommen läßt, es mangle an gutem Willen. Wir empfehlen auch hier, in den Aussagen genau bei der Wahrheit zu bleiben und sich aller leeren Redensarten zu enthalten. Man vergesse nicht, der tröstlichen Hoffnung Raum zu geben, daß es einem bei anderer Gelegenheit vergönnt sein möge, helfen zu können.

Geldangelegenheiten erheischen eine besonders prompte Erledigung, weil dieselben oft eine Lebensfrage sind.

Ist uns von irgend jemandem eine Wohlthat, eine Gefälligkeit oder ein Zeichen besonderer Güte und Freundschaft zu teil geworden, so schulden wir ihm dafür Dank und müssen uns beeilen, denselben entweder mündlich oder schriftlich abzutragen.[102]

Der Inhalt eines Dankesbriefes sei der direkte Ausdruck der Herzensmeinung. Empfinden wir in unserem Innern die Dankesschuld sehr lebhaft, so wird auch der Brief den Stempel dieses Gefühles tragen; die Worte werden leicht aus der Feder fließen und dem Leser sicher den angenehmsten Eindruck hinterlassen. An das Schreiben werde die Versicherung geknüpft, daß Gegendienste einem zur besonderen Freude gereichen würden, doch hüte man sich, diesen Passus zu stark hervorzuheben; das könnte leicht den Anschein haben, als fürchte man, kluge Berechnung, nicht uneigennützige Menschenfreundlichkeit seien die Beweggründe zu der Handlungsweise des anderen gewesen.

Schließlich sei noch erwähnt, daß man Briefe, ganz gleich welcher Art, niemals in Gegenwart Fremder öffnet. Am besten ist es, sie ungelesen beiseite zu legen. Erscheint einem die Sendung jedoch besonders eilig, so ziehe man sich, mit der Bitte um Verzeihung, für eine kurze Zeit zurück, um Einblick in die Mitteilungen zu nehmen. Einen Brief im Beisein anderer ohne Entschuldigung aufzureißen und zu lesen, darf keinem Menschen von Bildung und Lebensart einfallen.

Auch mache man es sich zur festen Regel, nie Briefe zu öffnen, die eines anderen Adresse tragen. Es ist entschieden eine Unsitte, wenn Gatten, Geschwister, Verwandte oder Freunde den Modus einführen, daß jeder jeden einlaufenden Brief ohne weiteres mit Beschlag belegen und lesen kann.

Quelle:
Schramm, Hermine: Das richtige Benehmen. Berlin 201919, S. 97-103.
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