III.

Vorstellung der Gemahlin des Botschafters

bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin.

[49] Sobald die Gemahlin des Botschafters Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin vorgestellt zu werden begehrt, hat der Botschafter sich dieserhalb an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten zu wenden, der die Befehle Ihrer Majestät durch Allerhöchstdero Ober-Hofmeister einholt. Die Gemahlin des Botschafters macht hierauf der Ober-Hofmeisterin, oder in deren Abwesenheit der dienstthuenden Palastdame Ihrer Majestät, den ersten Besuch.

Auch wenn die Vorstellung der Gemahlin des Botschafters bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin zu gleicher Zeit stattfindet, wie die Antritts-Audienz des Botschafters bei Seiner Majestät dem Kaiser und Könige, so muss die Gemahlin des Botschafters dennoch sich in eigener Equipage nach Hofe begeben. Im Vestibüle des Palais wird die Gemahlin des Botschafters von einem der dienstthuenden Kammerherren Ihrer Majestät empfangen und unter Vortritt zweier Kammerdiener die Treppe hinaufgeführt. Am oberen Rande derselben empfängt sie der zweite dienstthuende Kammerherr und der Ober-Hofmeister, welcher Letztere sie in die Appartements Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin leitet, woselbst sie von Allerhöchstderen Damen und der Ober-Hofmeisterin empfangen wird.

Der Ober-Hofmeister holt den Allerhöchsten Befehl zur Einführung der Gemahlin des Botschafters ein.

Die Ober-Hofmeisterin, oder in ihrer Abwesenheit die erste Palastdame, stellt die Gemahlin des Botschafters Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin vor.

Ihre Majestät geruhen die Audienz stehend abzuhalten.

Bei dem Empfange der Gemahlin des Botschafters bleiben die Damen, mit Ausnahme der vorstellenden Ober-Hofmeisterin, im Gemache vor dem Audienzzimmer.

Der Anzug ist für die Damen in runden Kleidern, für die Herren in Gala.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 49-50.
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