Beilage 6.

[106] Ordnung der Feierlichkeiten,

welche

bei Gelegenheit der Vermählung Seiner Königlichen Hoheit des Kronprinzen mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Elisabeth von Bayern auf Befehl Seiner Majestät des Königs stattfinden sollen.

Am 29. November (1823) 61/2 Uhr versammeln sich alle hoffähigen Personen in Gala, die Damen im Hofkleide, auf dem Königlichen Schlosse im Rittersaal und in den daran stossenden Zimmern bis zur Capelle.

Das Militair steht auf der Seite nach dem Lustgarten, corpsweise, nach der unter diesen Corps besteilenden Ordnung, das Civil, auf der entgegengesetzten Seite, nach der Folge der Ministerien und übrigen Behörden.

Die Generale, die Minister, das Corps diplomatique, die Räthe der ersten Classe und die hier anwesenden Fremden, sowie die bei Hofe erscheinenden verheiratheten Damen aus der Stadt, begeben sich in die Capelle, in so weit es der Raum zulässt.

Die Höchsten Herrschaften versammeln Sich gegen 7 Uhr in dem rothen Zimmer Friedrichs des Ersten.

Die Hofstaaten bleiben in der boisirten Gallerie.

Wenn Alles versammelt ist, wird die Krone von dem Geheimen Kriegsrath und Tresorier Zencker, unter Begleitung eines Beamten des Tresors, aus dem Tresor heraufgeholt. Ein Officier und zwei Gardes du Corps escortiren dieselbe bis in das Vorgemach des gedachten Appartements.

Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Wilhelm setzen dieselbe auf das Haupt der Prinzessin Braut, Königlicher Hoheit, in Gegenwart der übrigen Höchsten Herrschaften. Die Krone wird Ihrer Königlichen Hoheit durch die dazu beauftragte Erste Hof- und Staatsdame, Fräulein von Viereck, überreicht.

Während dieser Zeit stellen sich die in der boisirten Gallerie versammelten Hofstaaten in der von des Königs Majestät befohlenen Ordnung auf. Die Aufsicht darüber ist dem die Geschäfte eines Ober-Ceremonienmeisters versehenden Schlosshauptmann von Buch übertragen. Sobald er von Seiner Majestät den Befehl zum Anfang der Ceremonie erhalten hat, führt er die Höchsten und Hohen Herrschaften zu den Plätzen, welche Höchstdieselben in dem Zuge einzunehmen haben.

Die Ordnung des Zuges ist durch die Allerhöchsten Befehle Seiner Majestät des Königs, den Königlichen Hausgesetzen unbeschadet und ohne Rücksicht auf den unter den einzelnen Mitgliedern der Königlichen Familie bestehenden Rang, für dieses Mal folgendermaassen bestimmt worden.
[107]

1.


In Abwesenheit des Ober-Marschalls Grafen von der Goltz, eröffnet ihn der ihn vertretende Wirkliche Geheime Rath und Hofmarschall Freiherr von Maltzahn, mit dem grossen Ober-Marschalls-Stabe in der Hand.


2.


Alle hier anwesenden Königlichen Kammerherren, paarweise, so dass die jüngsten vorangehen.


3.


Der Hofstaat Seiner Königlichen Hoheit des Kronprimen.


4.


Die von Seiner Majestät der Prinzessin Braut Königlicher Hoheit zur Aufwartung gegebenen Kammerherren:

1. Graf Wartensleben,

2. Graf Voss.


5.


Der während der Vermählungs-Feierlichkeiten bei Ihrer Königlichen Hoheit den Dienst versehende Ober-Hofmeister, Freiherr von Schilden, unmittelbar vor dem Hohen Brautpaare gehend.


6.


Das Hohe Brautpaar. Die Schleppe Ihrer Königlichen Hoheit tragen vier Damen:

1. Gräfin Hake,

2. Fräulein von Bergh,

3. Fräulein von Brockhausen,

4. Fräulein von Borstel.

(Ausser der Ober-Hofmeisterin Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Braut, Gräfin von Reede, geht auch noch die erste Hof- und Staatsdame, Fräulein von Viereck, seitwärts, einige Schritte hinter der Prinzessin Braut Königlicher Hoheit.)


7.


Die grossen Hof-Chargen, paarweise.


8.


Seine Majestät der König führen Ihre Königliche Hoheit die Frau Herzogin von Cumberland.

(Die Generale und Flügel-Adjutanten Seiner Majestät des Königs gehen hinter Seiner Majestät; die Damen folgen Ihrer Königlichen Hoheit. Die Schleppe wird von zwei Pagen getragen.)


9.


Seine Königliche Hoheit der Herzog von Cumberland, Ihre Königliche Hoheit die Frau Erb-Grossherzogin von Mecklenburg-Schwerin und Seine Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm, Bruder Seiner Majestät.


10.


Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrich von den Niederlanden, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Wilhelm und Seine Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm, Sohn Seiner Majestät.


11.


Seine Königliche Hoheit der Prinz Carl und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Luise.
[108]

12.


Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Fried rich.


13.


Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrich und Seine Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm Adalbert.


14.


Seine Königliche Hoheit der Prinz August und Seine Königliche Hoheit der Erb-Grossherzog von Mecklenburg-Schwerin.


15.


Seine Hoheit der Herzog Carl von Mecklenburg-Strelitz und Ihre Durchlauchten die Prinzen Ludwig, Friedrich und George von Hessen.

(Die Schleppen der Prinzessinnen werden von 2 Pagen getragen. Die Ober-Hofmeisterinnen gehen seitwärts neben der Schleppe, die Hofdamen hinter derselben. Die Cavaliere gehen vor ihren Herrschaften, die Adjutanten hinter ihren Prinzen.)

Der Zug geht durch den Rittersaal und die daran stossenden Zimmer bis zur Capelle. In derselben befindet sich der die Trauung verrichtende Bischof Eylert vor dem daselbst errichteten Altare; ihm zur Seite die Hofprediger:

1. Theremin,

2. Sack.

Sobald das Hohe Brautpaar in die Capelle eintritt, gehen der Bischof und die beiden assistirenden Hofprediger Höchstdemselben entgegen und begleiten Höchstdasselbe bis vor den Altar.

Die Höchsten Herrschaften stellen Sich im Kreise um denselben; die Hofstaaten hinter diesen, in der Art, dass der Wirkliche Geheime Rath und Hofmarschall Freiherr von Maltzahn mit den Königlichen Kammerherren an der Thür, durch welche die Königlichen Herrschaften eingetreten sind, zu stehen kommt.

In dem Augenblicke, wo das Hohe Brautpaar die Ringe wechselt, werden im Lustgarten 24 Kanonen dreimal abgefeuert. Ein in dem Zimmer neben der Capelle befindlicher Artillerie-Officier giebt vom Fenster aus das Zeichen dazu.

Nach ausgesprochenem Segen begeben Sich Seine Majestät und die Höchsten Herrschaften in eben der Ordnung, in welcher Allerhöchst- und Höchstdieselben in die Capelle eingetreten sind, nach den Zimmern Friedrichs des Ersten zurück.

Das Hohe Brautpaar nimmt dort die Glückwünsche der anwesenden Höchsten Familie an.

Während der Zeit versammeln sich die in der Capelle und den anstossenden Zimmern befindlichen Personen in dem Rittersaal. Die Thür nach der Bildergallerie, in welche die Zuschauer auf Billets eingelassen sind, wird geöffnet.

Seine Majestät der König und die Höchsten Herrschaften begeben Sich hierauf in den Weissen Saal.

Des Königs Majestät setzen Sich mit dem Hohen Brautpaare an den unter dem Thronhimmel gestellten Spieltisch.

Alle übrige Prinzen und Prinzessinnen nehmen die zu beiden Seiten desselben gestellten Spieltische ein.[109]

Die grossen Hof-Chargen stehen hinter dem Stuhle Seiner Majestät, die Cavaliere hinter den Stühlen ihrer Herrschaften, die Damen hinter den Prinzessinnen.

Die hoffähigen Personen nähern sich den Spieltischen und machen Seiner Majestät dem Könige und den übrigen Prinzen und Prinzessinnen ihre Cour.

Seine Majestät der König beendigen das Spiel, sobald Allerhöchstdieselben benachrichtigt worden, dass die Tafel servirt ist. Der Wirkliche Geheime Rath und Hofmarschall Freiherr von Maltzahn annoncirt hierauf das Souper.

Die Königliche Ceremonien-Tafel ist unter dem Thronhimmel im Rittersaal.

Sobald Seine Majestät und die Höchsten Herrschaften dort angekommen sind und Sich niedergelassen haben, treten die zum Vorlegen der Speisen ernannten zwei Generel-Lieutenants:

1. von Brauchitsch,

2. von Kessel,

an die beiden Enden der Tafel. Sie geben die vorgelegten Speisen den hinter ihnen stehenden Kammerlakeien, diese den Pagen, und von diesen erhalten sie die functionirenden grossen Hofchargen und Cavaliere.

Die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften nehmen folgende Plätze bei der Tafel ein.

An der Mitte der Tafel das Hohe Brautpaar.

Dem Hohen Brautpaare zur Rechten neben der Prinzessin Braut Königlicher Hoheit Seine Majestät der König, zur Linken, also neben dem Kronprinzen Königlicher Hoheit Ihre Königliche Hoheit die Frau Erb-Grossherzogin von Mecklenburg-Schwerin, worauf dann die übrigen Höchsten Herrschaften nach ihrem Range folgen.

Ausser der Königlichen Ceremonien-Tafel sind noch fünf Tafeln, an welchen

1. Der General Graf von Gneisenau,

2. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten Graf von Bernstorff,

3. Der Grand-Maître de la Garderobe Graf von Grothe,

4. Der Ober-Kammerherr Fürst zu Sayn und Wittgenstein,

5. Der General-Adjutant, General-Lieutenant von dem Knesebeck

die Honneurs machen.

Seiner Majestät dem Könige wird der Wein durch den Ersten Oberschenk, Grafen von Neale, überreicht, und sobald solches geschehen, werden Seine Majestät befehlen, dass die Hofstaaten sich an die für sie servirten Tafeln zurückzuziehen haben.

Seine Majestät der König bringen die Gesundheit des Hohen Brautpaars aus, sobald die Suppe von der Tafel gehoben worden.

Auf ein gegebenes Zeichen wird dieselbe an allen Tafeln ausgebracht. Das Musik-Chor der Garde ist auf dem Balcon im Saal und musicirt während der Tafel; es bläst Tusch während dieser ausgebrachten Gesundheit.

Gegen das Ende der Tafel stellen sich die Hofstaaten wieder hinter die Stühle Seiner Majestät des Königs und der übrigen Höchsten Herrschaften und treten Ihnen, wie zuvor, vor oder nach, sobald Allerhöchst- und Höchstdieselben aufgestanden sind.

Seihe Majestät der König nebst den Höchsten Herrschaften begeben Sich nach aufgehobener Tafel in den Weissen Saal zurück, wo sich schon[110] vorher die Geheimen Staatsminister und die Wirklichen Geheimen Räthe versammelt haben.

Sobald Sich Seine Majestät unter den Thronhimmel gestellt haben, nähert sich der die Stelle des Ober-Marschalls versehende Wirkliche Geheime Rath und Hofmarschall dem Hohen Brautpaare, und nachdem er Höchstdemselben angezeigt, dass Alles zum Fackeltanz bereit sei, beginnt letzterer in folgender Art:

1. der die Stelle des Ober-Marschalls versehende Wirkliche Geheime Rath und Hofmarschall Freiherr von Maltzahn, mit dem grossen Marschalls-Stabe in der Hand, eröffnet denselben;

2. ihm folgen die hier anwesenden Wirklichen Geheimen Räthe und Geheimen Staatsminister, paarweise, nach dem Datum ihres Patents, so dass die jüngsten vorangehen, mit grossen weissen Wachsfackeln in der Hand, also:

1. Der Wirkliche Geheime Rath Graf von Ingenheim.

2. Der Wirkliche Geheime Rath Woldermann.

3. Der Wirkliche Geheime Rath von Heydebreck.

4. Der Präsident des Ober-Tribunals von Grollmann.

5. Der Staatsminister General-Lieutenant von Hake.

6. Der Staatsminister Graf von Bernstorff.

7. Der Staatsminister von Klewiz.

8. Der Staatsminister, General-Lieutenant Graf von Lottum.

9. Der Staatsminister und Ober-Kammerherr Fürst zu Sayn und Wittgenstein.

10. Der Staatsminister von Schuckmann.

11. Der Staatsminister Graf von Bülow.

12. Der Staatsminister von Beyme.

13. Der Staatsminister Freiherr von Altenstein.

14. Der Staatsminister von Brockhausen.

3. Das Hohe Brautpaar, welches unter Vortretung der vorgenannten Personen einen Umgang im Saale macht.

Darauf nähert sich die Prinzessin Braut Seiner Majestät dem Könige, und nachdem Höchstdieselbe Seine Majestät durch eine Verbeugung zum Tanz aufgefordert, beginnt ein neuer Umgang. In ähnlicher Art tanzen Höchstdieselben mit allen Prinzen, welche sich im Zuge befunden, nach der von Seiner Majestät für diesen Tag befohlenen Ordnung.

Seine Königliche Hoheit der Kronprinz tanzen darauf mit den im Zuge befindlich gewesenen Prinzessinnen.

Nach beendigtem Fackeltanz begeben Sich die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften, unter Vertretung der Hofstaaten, zurück nach den Zimmern Friedrichs des Ersten.

Nachdem daselbst von der Ober-Hofmeisterin Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin, Gräfin von Reede, das Strumpfband ausgetheilt und durch die erste Hof- und Staatsdame, Fräulein von Viereck, dem Geheimen Rath und Tresorier Zencker die Krone wieder überliefert worden, wird der Hof entlassen.

Am folgenden Tage, den 30., um halb 12 Uhr, Kirchgang, bei welchem alle Höfe in Gala erscheinen. Nach dem Gottesdien t bei den Hohen Vermählten Dejeuner dînatoire für die Königliche Familie und die Hofstaaten,[111] Abends 6 Uhr Cour bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin. Hierauf Polonoisen-Ball im Weissen Saal. Die Damen erscheinen in Hofkleidern.

Den 1. December Diner im Rittersaal. Abends Oper: (Libussa, von Kreuzer. Vorher: Die Rückkehr des Frühlings, pantomimisches Vorspiel).

Den 2. December Schauspiel im Schauspielhause. Ball und Souper bei Seiner Majestät dem Könige auf dem Schlosse.

Den 3. December Diner bei dem Kronprinzen Königlicher Hoheit. Souper im Prinzessinnen-Palais. Frei-Redoute.

Den 4. December Diner bei Seiner Majestät im Königlichem Palais. Oper (Libussa und: Die Rückkehr des Frühlings).

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 106-112.
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