Beilage 3.

[227] Ceremoniel

bei der

am 27. Januar 1877 im Königlichen Schlosse zu Berlin stattfindenden Versammlung der Capitelfähigen Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler.

Seine Majestät der Kaiser und König, als Souverain und Oberhaupt des hohen Ordens vom Schwarzen Adler, haben Allergnädigst beschlossen, Sonnabends, den 27. Januar 1877, mit den anwesenden Capitelfähigen Rittern im Königlichen Schlosse zu Berlin die feierliche Investitur Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm, erstgeborenen Sohnes Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, ferner Ihrer Königlichen Hoheiten des Erbgrossherzogs von Sachsen, des Erbgrossherzogs von Baden, des Erbgrossherzogs von Mecklenburg-Strelitz und des Prinzen Friedrich Wilhelm von Hessen, und sodann eines anderen Ordensmitgliedes vorzunehmen und ein Capitel abzuhalten.


§. 1.


Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen des Königlichen Hauses, sowie die hier anwesenden Hohen Ordensritter aus anderen souverainen Häusern, versammeln Sich um 1 Uhr Mittags in den Gemächern Seiner Majestät König Friedrichs I, woselbst Höchstdenselben die Ordensmantel durch den Ordens-Schatzmeister Schöning angelegt werden, welchen Königliche Kammerdiener dabei unterstützen.

Die Anfahrt ist durch Portal No. 5 bei der Wendeltreppe.


§. 2.


Die übrigen Capitelfähigen Ritter des hohen Ordens versammeln sich schon um 123/4 Uhr in der an das Königszimmer zur Rechten anstossenden boisirten Gallerie. Die Ordensmäntel derselben werden dort in Bereitschaft gehalten werden.

Die Anfahrt ist gleichfalls durch Portal No. 5 bei der Wendeltreppe.


§. 3.


Seine Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Preussen, Ihre Königlichen Hoheiten der Erbgrossherzog von Sachsen, der Erbgrossherzog von Baden, der Erbgrossherzog von Mecklenburg-Strelitz und der Prinz Friedrich Wilhelm von Hessen, sowie der General der Infanterie von Bose, als neu aufzunehmende Ritter, versammeln sich ebenfalls um 123/4 Uhr in der Brandenburgischen (Rothen Adler-) Kammer.

Die Anfahrt ist gleichfalls durch Portal No. 5 bei der Wendeltreppe.
[228]

§. 4.


Der Anzug ist für die Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler in Gala und, entsprechend der am 18. d. Mts. Allerhöchstbefohlenen Hoftrauer, mit dunkelem Beinkleid und Flor um den linken Unterarm; zur Civil-Uniform werden schwarze Handschuhe angelegt. Der Ordensmantel wird über der Militair- oder Civil-Gala-Uniform, die Ordenskette, welche die Capitelfähigen Rittter mitbringen wollen, über dem Mantel angelegt. Die neu auf zunehmenden Ritter (§. 3.) erscheinen mit dem Bande des Ordens.

Es werden nur Königlich Preussische, nicht aber fremde Orden getragen.

Die Ordens-Beamten, sowie die Ordens-Herolde und die übrigen auf Allerhöchsten Befehl zur Dienstleistung bei der stattfindenden Feier berufenen Personen, haben sich mit der vorschriftsmässigen Hoftrauer bald nach 12 Uhr in dem Königszimmer einzufinden.


§. 5.


Die Obersten Hof-, die Ober-Hof- und die Hof-Chargen, der Vice-Präsident des Staats-Ministeriums, die Generalität, die Staats-Minister, die Wirklichen Geheimen Räthe und alle übrigen Personen, welche zu dem Aufnahme-Acte eingeladen werden, oder die zum Gefolge Seiner Majestät des Kaisers und Königs, Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen und der zu investirenden Hohen Fürstlichen Ordensritter gehören, versammeln sich um 121/2 Uhr; und zwar die Hof-Chargen, der Vice-Präsident des Staats-Ministeriums, die Generalität, die Staats-Minister, sowie die Wirklichen Geheimen Räthe in dem Rittersaale; die General-Adjutanten, die Generale à la suite und die Flügel-Adjutanten, der Geheime Cabinets-Rath Seiner Majestät des Kaisers und Königs, sowie das Gefolge Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit, des Kronprinzen, Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen und der zu investirenden Hohen Fürstlichen Ordensritter, in der Rothen (Drap d'or-) Kammer, in der sie so lange verweilen, bis sie dem Zuge nach dem Rittersaal folgen können.

Für die dem Aufnahme-Acte beiwohnenden Personen ist der Anzug in Gala mit Ordensband in der Allerhöchstbefohlenen Hoftrauer; die Herren vom Militair erscheinen ohne Schärpe. Die Anfahrt ist durch Portal No. 5, der Aufgang über die Wendeltreppe durch den Schweizersaal.


§. 6.


Sobald Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen des Königlichen Hauses und die anwesenden Hohen Ritter aus anderen souverainen Häusern, sowie die übrigen Capitelfähigen Mitglieder des hohen Ordens versammelt sind, macht der Ordens-Ceremonienmeister, Graf von Stillfried, Seiner Majestät dem Kaiser und Könige, Allerhöchstwelche Sich in einem der Gemächer Seiner Majestät König Friedrichs I. den Ordensmantel anlegen lassen, davon geziemende Anzeige. Allerhöchstdieselben geruhen Sich, unter Vortritt Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen und Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen, nach der an das Königszimmer angrenzenden boisirten Gallerie zu begeben, in welcher die dort versammelten Ritter (§. 2.) sich bereits nach dem Datum ihres Ordenspatents, paarweise, die jüngsten voran, aufgestellt haben und Ihren Königlichen Hoheiten vortreten. Auf diese Weise ordnet[229] sich mit den in dem Königszimmer befindlichen Ordens-Beamten, Herolden und Pagen nachstehender Zug:


1. zwei Ordens-Herolde;

2. die Hofpagen, welche die Ordens-Insignien der neu aufzunehmendes Ritter tragen, und die Pagen Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen und Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen;

3. der Ordens-Schatzmeister Schöning;

4. der Ordens-Secretair, Wirkliche Geheime Rath Sulzer, mit den Ordens-Statuten,

und

der Ordens-Ceremonienmeister, Wirkliche Geheime Rath Graf v. Stillfried, mit dem Stabe;

5. die im §. 2. erwähnten Capitelfähigen Mitglieder des Ordens, nach dem Alter ihres Ordens-Patents, paarweise, die jüngsten voran;

6. der Ordens-Kanzler, General-Feldmarschall Graf von Wrangel, mit dem Ordens-Siegel;

7. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen des Königlichen Hauses und die anwesenden Hohen Ritter aus anderen souverainen Häusern, nach dem Alter Höchstihres Ordens-Patents, paarweise, die jüngsten voran;

8. Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz;

9. Seine Majestät der Kaiser und König.


§. 7.


Der Zug bewegt sich nach dem Rittersaale. Dort angelangt, treten die Herolde dem Throne gegenüber, die Pagen Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen und Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen und die Hofpagen, welche die Insignien tragen, stellen sich rechts und links von den Herolden bis zum Königlichen Throne im Kreise auf; die Leibpagen Seiner Majestät des Kaisers und Königs auf der untersten Stufe des Thrones hinter dem Thronsessel.

Der Ordens-Schatzmeister tritt, sobald die Aufstellung der Pagen erfolgt ist, zur Rechten der Herolde, bis er seinen Platz zwischen denselben einnehmen kann.

Der Ordens-Secretair erwartet am Throne links den Ordens-Kanzler.

Die im §. 2. erwähnten Capitelfähigen Ritter stellen sich vom Throne zur Linken in einem Halbkreise auf, und zwar so, dass die dem Ordens-Patent nach ältesten dem Throne zunächst zu stehen kommen.

Der Ordens-Kanzler, und zur Linken desselben der Ordens-Secretair, nehmen ihre Stellung links an den Stufen des Thrones.

Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen des Königlichen Hauses und die anwesenden Hohen Ritter aus anderen souverainen Häusern stellen sich zur Rechten des Thrones nach dem Alter Höchstihres Ordens-Patents auf.

Schon vor Ankunft des Zuges sind im Rittersaale die zu dieser Festlichkeit eingeladenen Obersten Hof-, Ober-Hof- und Hof-Chargen, der Vice-Präsident des Staats-Ministeriums, die Generale, die Staats-Minister, sowie die Wirklichen Geheimen Räthe erschienen, und es haben die Hof-Chargen rechts vom Throne, die Generale, Staats-Minister und Wirklichen Geheimen Räthe dem Throne gegenüber ihre Stellung eingenommen. Links vom Throne treten die General-Adjutanten, die Generale à la suite und die Flügel-Adjutanten, der Geheime Cabinets-Rath Seiner Majestät des Kaisers und Königs,[230] sowie das Prinzliche Gefolge, welche sich in der Rothen (Drap d'or-) Kammer versammelt hatten und dem Zuge nach dem Rittersaale gefolgt sind.


§. 8.


Seine Majestät der Kaiser und König, bedeckten Hauptes, besteigen den Thron, lassen Sich auf den Thransessel nieder und ertheilen dem Ordens-Ceremonienmeister den Befehl zur Einführung Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm von Preussen.

Hierauf begeben Sich Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz und Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preussen, nachdem Höchstdieselben Sich vor Seiner Majestät dem Kaiser und Könige verbeugt haben, unter Vortritt der Herolde, und geführt von dem Ordens-Ceremonienmeister, in die Brandenburgische (Rothe Adler-) Kammer, empfangen dort Seine Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm von Preussen, Höchstweichem Ihre Königlichen Hoheiten bis zur Beendigung der Ceremonie als Parrains zur Seite bleiben, und geleiten Höchstdenselben bis an die Stufen des Thrones. Daselbst angelangt, verbeugen sich Alle vor Seiner Majestät dem Kaiser und Könige.

Der Ordens-Schatzmeister tritt unterdessen zu den die Insignien tragenden Hofpagen.

Der Ordens-Ceremonienmeister nimmt seine Stellung dem Ordens-Kanzler gegenüber an den Stufen zur Rechten des Thrones ein.


§. 9.


Seine Majestät der Kaiser und König lassen jetzt durch den Ordens-Kanzler dem Ordens-Secretair einen Wink ertheilen, um die das Aufnahme-Gelöbniss betreffenden Artikel 10. und 11. der Ordens-Statuten vom 18. Januar 1701 zu verlesen.

Nachdem dies geschehen, reicht der Ordens-Secretair, welcher sich zur Linken des Ordens-Kanzlers aufgestellt hat, dem Letzteren das Statutenbuch offen, welches dieser ebenfalls geöffnet in die Hände Seiner Majestät des Kaisers und Königs niederlegt. Allerhöchstdieselben richten sodann an Seine Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm von Preussen die Frage: »ob derselbe geloben wolle, die ihm soeben bekannt gemachten Ritterpflichten zu erfüllen«, worauf der Befragte, an den Thron hinantretend, indem er seine Rechte (die blosse Hand) auf das Statutenbuch legt, an Eides Statt erwidert:


»Ja, ich gelobe es!«


Der Ordens-Kanzler empfängt aus den Händen Seiner Majestät des Kaisers und Königs das Statutenbuch zurück, um dasselbe dem Ordens-Secretair wieder zu übergeben.

Seine Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Preussen begiebt Sich in seine frühere Stellung zurück und wird nunmehr, nachdem Höchstderselbe das Band des Ordens abgelegt hat, von den beiden assistirenden Parrains mit dem Ordensmantel bekleidet. Der Ordens-Kanzler überreicht auf einem rothsammetnen Kissen, das er vom Schatzmeister empfangen, Seiner Majestät dem Kaiser und Könige die Ordenskette für Seine Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm von Preussen.

Hierauf tritt Seine Königliche Hoheit zum zweiten Male an die Stufen des Thrones, lässt Sich vor Seiner Majestät dem Kaiser und Könige auf das durch einen Pagen herbeigebrachte Kissen mit dem rechten Knie nieder, und[231] der Allerdurchlauchtigste Grossmeister geruht Höchstdemselben die Ordenskette umzuhängen und die Accolade zu ertheilen.

Der neu aufgenommene Ordensritter wird von den assistirenden Parrains, unter Geleitung des Ceremonienmeisters, zur Handreichung und dann zu dem Platze geführt, welchen er unter den Capitelfähigen Ordensrittern einnimmt. Hierauf kehren die Assistenten auf ihre Plätze zurück.


§. 10.


Seine Majestät der Kaiser und König ertheilen nunmehr dem Ordens-Ceremonienmeister den Befehl zur Einführung Ihrer Königlichen Hoheiten, des Erbgrossherzogs von Sachsen, des Erbgrossherzogs von Baden, des Erbgrossherzogs von Mecklenburg-Strelitz und des Prinzen Friedrich Wilhelm von Hessen.

Hierauf begeben Sich Ihre Königlichen Hoheiten der Landgraf von Hessen und der Erbgrossherzog von Mecklenburg-Schwerin, nachdem Höchstdieselben Sich vor Seiner Majestät dem Kaiser und Könige verbeugt haben, unter Vortritt der Herolde, und geführt von dem Ordens-Ceremonienmeister, in die Brandenburgische (Rothe Adler-) Kammer, empfangen dort Ihre Königlichen Hoheiten den Erbgrossherzog von Sachsen, den Erbgrossherzog von Baden, den Erbgrossherzog von Mecklenburg-Strelitz und den Prinzen Friedrich Wilhelm von Hessen, Höchstweichen Ihre Königlichen Hoheiten bis zur Beendigung der Ceremonie als Parrains zur Seite bleiben, und geleiten Höchstdieselben bis an die Stufen des Thrones. Daselbst angelangt, verbeugen Sich Alle vor Seiner Majestät dem Kaiser und Könige.


§. 11.


Seine Majestät der Kaiser und König lassen jetzt wiederum die das Aufnahme-Gelöbniss betreffenden Artikel 10. und 11. der Ordens-Statuten durch den Ordens-Secretair verlesen und richten sodann, nachdem Allerhöchstdenselben das Statutenbuch abermals überreicht worden ist, an die neu aufzunehmenden, Ritter nach einander, und zwar zunächst an den dem Ordens-Patent nach ältesten die Frage: »ob derselbe geloben wolle, die ihm soeben bekannt gemachten Ritterpflichten zu erfüllen«, worauf der jedesmal Befragte, an den Thron hinantretend, indem er seine Rechte (die blosse Hand) auf das Statutenbach legt, an Eides Statt erwidert:


»Ja, ich gelobe es!«


Der Ordens-Kanzler empfängt aus den Händen Seiner Majestät des Kaisers und Königs das Statutenbuch zurück, um dasselbe dem Ordens-Secretair wieder zu übergeben.

Die neu aufzunehmenden Ritter begeben sich in ihre früheren Stellungen zurück und werden nunmehr, nachdem sie das Band des Ordens abgelegt haben, von den beiden assistirenden Parrains sämmtlich mit dem Ordensmantel bekleidet. Erst dann überreicht der Ordens-Kanzler auf einem rothsammetnen Kissen, das er vom Schatzmeister empfangen, Seiner Majestät dem Kaiser und Könige die Ordenskette für den dem Ordens-Patent nach ältesten der neu aufzunehmenden Ritter.

Hierauf tritt dieser zum zweiten Male an die Stufen des Thrones, lässt Sich vor Seiner Majestät dem Kaiser und Könige auf das durch einen Pagen herbeigebrachte Kissen mit dem rechten Knie nieder, und der Allerdurchlauchtigste Grossmeister geruht demselben die Ordenskette umzuhängen und die Accolade zu ertheilen.[232]

Der neu aufgenommene Ordensritter tritt auf seinen vorigen Platz zurück.

Dieselbe Ceremonie wiederholt sich bei dem zweiten, bei dem dritten und sodann bei dem vierten der neu aufzunehmenden Ritter.

Die somit investirten vier Ordensritter werden nun gleichzeitig von den assistirenden Parrains, unter Geleitung des Ceremonienmeisters, zur Handreichung und dann zu dein Platze geführt, welchen sie unter den Capitelfähigen Ordensrittern einnehmen.

Hierauf kehren Ihre Königlichen Hoheiten der Landgraf von Hessen und der Erbgrossherzog von Mecklenburg-Schwerin auf Höchstihre Plätze zurück.


§. 12.


Seine Majestät der Kaiser und König ertheilen nunmehr dem Ordens-Ceremonienmeister den Befehl zur Einführung des Generale der Infanterie von Bose.

Hierauf begeben sich die als Parrains assistirenden Capitelsmitglieder, der General der Cavallerie von Tümpling und der General der Infanterie von Kirchbach, nachdem sie sich vor Seiner Majestät dein Kaiser und Könige verbeugt haben, unter Vortritt der Herolde, und geführt von dem Ordens-Ceremonienmeister, in die Brandenburgische (Rothe Adler-) Kammer und geleiten den daselbst noch harrenden Neuaufzunehmenden zu den Stufen des Thrones. Daselbst angelangt, verbeugen sich Alle vor Seiner Majestät dem Kaiser und Könige.


§. 13.


Seine Majestät der Kaiser und König lassen wiederum die das Aufnahme-Gelöbniss betreffenden Artikel 10 und 11 der Ordens-Statuten durch den Ordens-Secretair verlesen und richten sodann, nachdem Allerhöchstdenselben das Statutenbuch abermals überreicht worden ist, an den neu aufzunehmenden Ordensritter die Frage: »ob derselbe geloben wolle, die ihm soeben bekannt gemachten Ritterpflichten zu erfüllen«, worauf der Befragte, an den Thron hinantretend, indem er seine Rechte (die blosse Hand) auf das Statutenbuch legt, an Eides Statt erwidert:


»Ja, ich gelobe es!«


Der Ordens-Kanzler empfangt aus den Händen Seiner Majestät des Kaisers und Königs das Statutenbuch zurück, um dasselbe dem Ordens-Secretair wieder zu übergeben.

Der neu aufzunehmende Ritter begiebt sich in seine frühere Stellung zurück und wird nunmehr, nachdem derselbe das Band des Ordens abgelegt hat, von den beiden assistirenden Parrains mit dem Ordensmantel bekleidet Der Ordens-Kanzler überreicht auf einem rothsammetnen Kissen, das er vom Schatzmeister empfangen, Seiner Majestät dem Kaiser und Könige die Ordenskette für den neu aufzunehmenden Ritter.

Hierauf tritt dieser zum zweiten Male an die Stufen des Thrones, lässt sich vor Seiner Majestät dem Kaiser und Könige auf das durch einen Pagen herbeigebrachte Kissen mit dem rechten Knie nieder, und der Allerdurchlauchtigste Grossmeister geruht demselben die Ordenskette umzuhängen und die Accolade zu ertheilen.

Der neu aufgenommene Ordensritter wird von den assistirenden Parrains, unter Geleitung des Ceremonienmeisters, zur Handreichung und dann zu dem Platze geführt, welchen er unter den Capitelfähigen Ordensrittern einnimmt. Hierauf kehren die Assistenten auf ihre Plätze zurück.
[233]

§. 14.


Seine Majestät der Kaiser und König erheben Sich, um das Ordenscapitel abzuhalten. Hierzu ist die Schwarze Adler-Kammer ausersehen, wohin der Zug sich nun vom Rittersaale aus in der unter §. 6. beschriebenen Weise in Bewegung setzt.

Von den General-Adjutanten, den Generalen à la suite und den Flügel-Adjutanten, sowie von dem Prinzlichen Gefolge, erwarten im Rittersaale nur die dienstthuenden die Rückkunft Seiner Majestät des Kaisers und Königs, Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen und Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen.

Die Herolde bleiben innerhalb des Rittersaales an der Thür stehen, welche nach der Schwarzen Adler-Kammer führt. Nach Eintritt der Ritter und nachdem die Pagen die Schwarze Adler-Kammer verlassen haben, wird diese Thür geschlossen.

Hiermit endigt der Act der Investitur, und das Capitel beginnt.


§. 15.


Sobald Seine Majestät der Kaiser und König das Capitel geschlossen haben, legen Allerhöchstdieselben, sowie sämmtliche Ritter des hohen Ordens, den Mantel ab.


Berlin, den 26. Januar 1877.


Auf Seiner Kaiserlichen und Königlichen Majestät Allergnädigsten Special-Befehl.


Graf von Stillfried,

Ceremonienmeister des hohen Ordens

vom Schwarzen Adler.[234]

Zug

der

Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler nach dem Rittersaale.

Links. Rechts.


22. Der General der21. Der General der

Infanterie vonund Cavallerie von

Kirchbach Tümpling.


20. Der General der19. Der Ober-Hof- und

Infanterie vonund Haus-Marschall

Goeben Graf von

Pückler.


18. Der Staats-Minister17. Der General-

von Uhdenund Feldmarschall

Freiherr von

Manteuffel.


16. Der General-15. Der General-

Feldmarschallund Feldmarschall

Herwarth von Graf von

Bittenfeld Moltke.


14. Der General-13. Der Oberst-

Feldmarschallund Kämmerer Graf

von Steinmetz von Redern.


12. Der General der11. Der Staats-Minister

Infanterie z. D. und a.D. Freiherr von

von Brese- Manteuffel.

Winiary


10. Der Ordenskanzler, General-Feldmarschall Graf von Wrangel.


9. S.K.H. der Erbgrossherzog von Mecklenburg-Schwerin.


8. S.K.H. der Landgraf7. S.K.H. der Prinz

von Hessenund Albrecht von

Preussen.


6. S.K.H. der Prinz5. S.K.H. der Prinz

August vonund Friedrich Carl

Württemberg von Preussen.


4. S.K.H. der Prinz3. S.K.H. der Prinz

Alexanderund Carl von

von Preussen. Preussen.


2. S.K. und K.H. der Kronprinz.


1. Seine Majestät der Kaiser und König.[235]


Stellung

der

Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler im Rittersaale.


Beilage 3.

[236] 1. Seine Majestät der Kaiser und König.


2. S.K. und K.H. der Kronprinz.

3. S.K.H. der Prinz Carl von Preussen.

4. S.K.H. der Prinz Alexander von Preussen.

5. S.K.H. der Prinz Friedrich Carl von Preussen.

6. S.K.H. der Prinz August von Württemberg.

7. S.K.H. der Prinz Albrecht von Preussen.

8. S.K.H. der Landgraf von Hessen.

11. S.K.H. der Erbgrossherzog von Mecklenburg- Schwerin.


9. S.K.H. der Erbgrossherzog von Sachsen.

10. S.K.H. der Prinz Wilhelm von Preussen.

12. S.K.H. der Erbgrossherzog von Baden.

13. S.K.H. der Erbgrossherzog von Mecklenburg- Strelitz.

14. S.K.H. der Prinz Friedrich Wilhelm von Hessen.


15. Der Ordens-Kanzler, General-Feldmarschall Graf von Wrangel.


16. Der Staats-Minister a.D. Freiherr von Manteuffel.

17. Der General der Infanterie z.D. von Brese- Winiary.

18. Der Oberst-Kämmerer Graf von Redern.


19. Der General-Feldmarschall von Steinmetz.

20. Der General-Feldmarschall Graf von Moltke.

21. Der General-Feldmarschall Herwarth von Bittenfeld.

22. Der General-Feldmarschall Freiherr von Manteuffel.

23. Der Staats-Minister von Uhden.

24. Der Ober-Hof- und Haus-Marschall Graf von Pückler.

25. Der General der Infanterie von Goeben.

26. Der General der Cavallerie von Tümpling.

27. Der General der Infanterie von Kirchbach.


28. Der General der Infanterie von Bose.[237]

Zug

der

Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler von dem Ritter-Saale nach dem Capitelzimmer.

28. Der General der Infanterie von Bose.


Links. Rechts.


27. Der General der26. Der General der

Infanterie vonund Cavallerie von

Kirchbach Tümpling.


25. Der General der24. Der Ober-Hof-

Infanterie vonund und Haus-

Goeben Marschall Graf

von Pückler.


23. Der Staats-Minister22. Der General-

von Uhdenund Feldmarschall

Freiherr von

Manteuffel.


21. Der General-20. Der General-

Feldmarschallund Feldmarschall

Herwarth von Graf von

Bittenfeld Moltke.


19. Der General-18. Der Oberst-

Feldmarschallund Kämmerer Graf

von Steinmetz von Redern.


17. Der General der16. Der Staats-Minister

Infanterie z. D. und a.D. Freiherr

von Brese- von Manteuffel.

Winiary


15. Der Ordenskanzler, General-Feldmarschall Graf von Wrangel.


14. S.K.H. der Prinz13. S.K.H. der

Friedrichund Erbgrossherzog von

Wilhelm von Mecklenburg-

Hessen Strelitz,


12. S.K.H. der11. S.K.H. der

Erbgrossherzogund Erbgrossherzog von

von Baden Mecklenburg-

Schwerin.


10. S.K.H. der Prinz9. S.K.H. der

Wilhelm vonund Erbgrossherzog

Preussen von Sachsen.


8. S.K.H. der Landgraf7. S.K.H. der Prinz

von Hessenund Albrecht von

Preussen.


6. S.K.H. der Prinz5. S.K.H. der Prinz

August vonund Friedrich Carl

Württemberg von Preussen.


4. S.K.H. der Prinz3. S.K.H. der Prinz

Alexanderund Carl von

von Preussen Preussen.


2. S.K. und K.H. der Kronprinz.


1. Seine Majestät der Kaiser und König.[238]


Ordnung

der

Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler bei dem Capitel in der Schwarzen Adler-Kammer.


Ordnung der Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler bei dem Capitel in der Schwarzen Adler-Kammer.
Ordnung der Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler bei dem Capitel in der Schwarzen Adler-Kammer.
Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 227-239.
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