Beilage 3.

[276] Programm

für die

Feierliche Eröffnung des Allgemeinen Landtages in Berlin am Montag, den 14. Januar 1861.

§. 1.


Am Montag, den 14. Januar 1861, als an dem zur feierlichen Eröffnung des Allgemeinen Landtages in Berlin bestimmten Tage, Morgens 10 Uhr, findet für die evangelischen Mitglieder desselben in der Hof-und Domkirche, für die katholischen in der St. Hedwigs-Kirche ein Gottesdienst statt.


§. 2.


In beiden Kirchen sind zu diesem Behufe Plätze reservirt.


§. 3.


Nach beendigtem Gottesdienste begeben sich die Mitglieder des Allgemeinen Landtages nach dem Königlichen Schlosse. Sie nehmen durch das Portal No. 3 den Aufgang und versammeln sich im Weissen Saale, und zwar nimmt das Herrenhaus rechts, das Haus der Abgeordneten links dem Throne gegenüber seine Stellung ein.

Die Generalität, die Wirklichen Geheimen Räthe und die Räthe 1. Classe stellen sich unter die Arcaden nach der Lustgartenseite.

Die Kammerherren von Witzleben und Graf Pfeil sind mit der Ordnung der Aufstellung im Weissen Saale beauftragt.


§. 4.


Die Staats-Minister, welche sich in dem grünen Salon neben der Bildergallerie versammelt haben, begeben sich kurz vor 111/2 Uhr nach dem Weissen Saale und treten zur linken Seite des Thrones.


§. 5.


Für Ihre Majestät die Königin und Ihre Königlichen Hoheiten die Kronprinzessin und die Prinzessinnen des Königlichen Hauses, sowie für die anwesenden Durchlauchtigsten fremden Herrschaften sind von den oberen Hallen auf der Capellenseite des Weissen Saales die mittlere und die rechts angrenzende, für die Gefolge Allerhöchst- und Höchstderselben die links angrenzende eingerichtet.

Die beiden äusseren Logen daselbst sind für das Corps diplomatique bestimmt, welches die Kammerherren Schlosshauptmann Graf von Schaffgotsch und Schlosshauptmann von Roeder empfangen.


§. 6.


Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Prinzen des Königlichen Hauses versammeln Sich kurz vor 111/2 Uhr im Kurfürstengemach, die Gefolge Höchstderselben in der davor liegenden boisirten Gallerie.
[277]

§. 7.


Die Obersten Hof-, Ober-Hof- und Hof-Chargen, die General- und Flügel-Adjutanten und der Geheime Cabinetsrath Seiner Majestät des Königs haben sieh schon bald nach 111/4 Uhr im Königszimmer versammelt; gleichzeitig die zum Tragen der Insignien befohlenen Personen im Rittersaale, wohin schon vorher durch Escorte von zwei Officieren und vier Mann Gardes du Corps die vorgedachten Insignien geleitet worden sind.


§. 8.


Sobald die Versammlung im Weissen Saale geordnet ist, macht Seiner Majestät dem Könige der Vorsitzende des Staats-Ministeriums davon Meldung.


§. 9.


Seine Majestät der König erheben Sich unter Vortritt der Hof-, Ober-Hof- und Obersten Hof-Chargen, gefolgt von den General- und Flügel-Adjutanten, nach dem Rittersaale.

Sobald Seine Majestät in dem Rittersaale angelangt sind, setzt sich der Zug nach dem Weissen Saale in folgender Ordnung in Bewegung:


die Hoffouriere,

die Königlichen Hofpagen,

der Ober-Ceremonienmeister,

die Hof-Chargen (nach dem Patent, die jüngsten voran),

in Vertretung des Ober-Hof- und Haus-Marschalls der Hofmarschall Graf Pückler,

die Reichs-Insignien unmittelbar vor Seiner Majestät dem Könige, und zwar:

das Reichs-Panier, getragen von dem General- Feldmarschall Freiherrn von Wrangel, begleitet von den General-Adjutanten Freiherrn von Manteuffel und von Alvensleben;


rechts des Paniers;

die Krone auf einem Kissen von drap d'or, getragen von dem General der Infanterie Fürsten Radziwill, dicht davor:

der Reichsapfel auf einem Kissen von drap d'argent, getragen von dem General-Adjutanten, General der Infanterie von Grabow;


links des Paniers:

das Zepter auf einem Kissen von drap d'or, getragen von dem General-Adjutanten, General der Cavallerie Grafen von der Groeben, und vor demselben:

das Reichsschwert, mit beiden Händen aufrecht getragen von dem General-Adjutanten, General der Infanterie von Lindheim;

(die beiden Gardes du Corps-Officiere zur Escorte der Reichs-Insignien zu den Seiten derselben);

Seine Majestät der König;

Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Prinzen des Königlichen Hauses;

die General- und Flügel-Adjutanten und der Geheime Cabinetsrath Seiner Majestät des Königs, sowie die Hofstaaten Ihrer Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Prinzen des Königlichen Hauses.
[278]

§. 10.


Seine Majestät nehmen auf dem Throne Platz.

Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Prinzen des Königlichen Hauses treten zur Rechten des Thrones.

Der General-Feldmarschall Freiherr von Wrangel hat sich zuvor mit dem Reichs-Panier rechts, der General-Adjutant, General der Infanterie von Lindheim mit dem Reichsschwert links hinter die Thron-Tabourets gestellt; der General der Infanterie Fürst Radziwill hat die Krone auf das rechts dem Thronsessel zunächst stehende Tabouret, der General-Adjutant, General der Cavallerie Graf von der Groeben das Zepter auf das links stehende Tabouret und der General-Adjutant, General der Infanterie von Grabow den Reichsapfel auf das andere rechts stehende Tabouret gelegt, und hahen sich dieselben neben die unterste Thronstufe den Reichs-Insignien zur Seite gestellt.

Der Vorsitzende des Staats-Ministeriums ist an die linke Seite des Thrones neben die unterste Stufe getreten, die Hof-Chargen haben sich zu den Seiten des Thrones hinter Ihrs Königlichen Hoheiten die Prinzen und resp. zu den Staats-Ministern, und die General-Adjutanten Freiherr von Manteuffel und von Alvensleben rechts neben die unterste Thronstufe in die Nähe des Reichs-Paniers gestellt; die Escor te-Officiere sind zu beiden Seiten des Thrones zurückgetreten; die General- und Flügel-Adjutanten, der Geheime Cabinetsrath, sowie die Gefolge Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen behalten in dem zwischen dem Eingänge und den Arcaden freigelassenen Raume Platz.


§. 11.


Nach beendigter Thronrede erfolgt die Eidesleistung.


§. 12.


Seine Majestät der König erheben Sich vom Throne und verlassen den Weissen Saal in der vorbeschriebenen Ordnung.


§. 13.


Mit Ausführung der den Königlichen Hof betreffenden Anordnungen haben Seine Majestät der König den Hofmarschall Grafen von Pückler, in Vertretung des Ober-Hof- und Hausmarschalls, und den Ober-Ceremonienmeister Stillfried Grafen von Alcántara zu beauftragen geruht.


Berlin, den 13. Januar 1861.


Auf Seiner Königlichen Majestät Allergnädigsten Special-Befehl.


Der Vorsitzende des Staats-Ministeriums:

Fürst zu Hohenzollern-Sigmaringen.


(Der Anzug ist in Gala mit der unter dem 2. d. Mts. vorgeschriebenen Trauer, für die Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler mit der Kette.)

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 276-279.
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