Geschäftliches.

[107] Nun auch gar Geschäftliches in dieses Büchlein hinein? Aber gebt wohl acht; es wird nicht überflüssig sein.

Geschäft ist eine Wechselleistung zwischen zwei oder mehreren Personen. Der eine Teil, der Gläubiger, leistet den Dienst, der andere, der Schuldner, zahlt und die Sache ist ausgeglichen, das Geschäft erledigt.

Auch im geschäftlichen Verkehr müssen Höflichkeit und Zuvorkommenheit unsere Handlungsweise bestimmen. Diese Regel gilt für alle Geschäfte, welcher Art sie auch sein mögen.

Jungen Mädchen ist ein sehr zurückhaltendes Wesen in allen Magazinen zu empfehlen. Sprich mit den Verkäufern nur das sachlich Notwendige, wie auch die Verkäuferin sich hüten soll, dem Gespräche eine persönliche Wendung zu geben.

Hast du durch langes Prüfen und Wählen dem Verkäufer besondere Mühe verursacht, so ist wohl ein Wort der Anerkennung oder des Dankes am Platze.

Es ist nicht höflich, den Verkäufer sehr zu bemühen und sich schließlich doch ohne Kauf zu entfernen.

Ebenso unfein ist es, sich in Handeln und Feilschen einzulassen. In größeren Geschäften sind zwar feste Preise, dennoch können einige Damen es nicht unterlassen, an denselben »abzuziehen«, eine recht[107] unnoble Gewohnheit, die man nicht einmal auf dem öffentlichen Markte äußern soll.

Du darfst ruhig in den Geschäften nach den Preisen eines jeden ausgestellten Gegenstandes fragen; doch ist es nicht angenehm für den Verkäufer, wenn du alles anfassest und umherliegen lässest.

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Hast du bei Geistlichen, Ärzten, Rechtsanwälten und Lehrern eine Forderung zu berichtigen, so frage nicht: »Was kostet die Messe? die Konsultation usw.,« sondern »was ist meine Schuldigkeit?« Das Geld gibt man den betreffenden Personen nicht in die Hand, sondern legt es abseits auf einen Tisch, doch so, daß es leicht wahrgenommen werden kann.

Kennst du die Höhe des Betrages im voraus, so ist es am taktvollsten, das Geld in einem geschlossenen Kuvert zu überreichen. Auch füge ein Wort des Dankes hinzu, namentlich Geistlichen gegenüber, da deren Dienste von besonderer Tragweite sind, und niemals durch Erledigung der Honorarfrage auch unsere Dankesschuld abgetragen ist.

Sei äußerst pünktlich im Bezahlen der Rechnungen. Junge Mädchen erhalten gewöhnlich Taschengeld, von dem sie ihre kleinen Bedürfnisse bestreiten. Da ist es gewiß am empfehlenswertesten, gleich bar zu bezahlen.

Führe auch jetzt schon ein genaues Verzeichnis deiner Ausgaben; es wird dieses für die Zukunft für dich von großem Werte sein.

Wenn du Zeitschriften beziehst, so sende pünktlich zur festgesetzten Zeit den Abonnementspreis ein; einmal[108] aufgeschoben, gerät es nur zu leicht in Vergessenheit und wirst wenigstens auf deine Ordnungsliebe kein günstiges Licht.

Gib auch den Dienstboten und Untergebenen, was du schuldig bist, sei ihnen gegenüber stets freundlich und laß dich nie zu einem Schimpfworte hinreißen.

Ich erinnere mich eines jungen Mädchens, dessen Verlobter sich von ihm zurückzog, nachdem er unerwartet gesehen und gehört hatte, wie seine Braut ein Dienstmädchen wegen eines kleinen Mißgeschicks – sie hatte eine Tasse zerbrochen – in häßlichen, ja gewöhnlichen Worten beschimpfte.

Wenn wir uns auch nicht mit den Dienstboten auf gleichen Fuß stellen sollen, so dürfen wir uns doch nie erlauben, sie hochmütig, von oben herab zu behandeln; besonders sei ein junges Mädchen ihnen gegenüber freundlich und wohlwollend. Ältere Dienstboten, die dich vielleicht in die Pflichten der Hausfrau, in Kochkunst usw. einzuführen haben, hast du bei den betreffenden Verrichtungen auch als deine Lehrerinnen anzusehen. Zeige dich aufmerksam und willig.

Weilst du bei einer Familie zum Besuch, in Hotels oder Anstalten, so schließe dich den dort herrschenden Gebräuchen gegen die Dienstboten an; gib ihnen, wenn du allein bist, ein deinen Verhältnissen entsprechendes Trinkgeld. Ich betone »deinen Verhältnissen entsprechend«, denn es ist einfältig und lächerlich (kommt jedoch vor), wenn junge Mädchen mit hohen Trinkgeldern prahlen und womöglich über ihre Verhältnisse täuschen wollen.[109]

Quelle:
Tante Lisbeth: Anstandsbüchlein für junge Mädchen. Regensburg 4[o.J.]., S. 107-110.
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