Empfehlungsschreiben.

[507] Zu Empfehlungsbriefen, welche die betreffenden Personen bei uns bekannten oder nahestehenden Persönlichkeiten einführen, sie deren Wohlwollen und Fürsorge[507] empfehlen sollen, dürfte man sich nur dann bereit finden lassen, wenn die ersteren uns genau bekannt und wir gewiß sind, uns und andern durch die Empfehlung nicht Ungelegenheiten zu bereiten. Ist aber die Würdigkeit des zu Empfehlenden für uns außer Zweifel und verstehen wir uns zu dem Schreiben, ist solches kurz und verbindlich – letzteres sowohl für den Empfänger als den Empfohlenen – zu halten und letzterem offen zu übergeben, damit er sich überzeugen kann, daß wir wirklich nur Gutes und Empfehlendes über ihn gesagt haben.


Quelle:
York, B. von: Lebenskunst. Leipzig [1893], S. 507-508.
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