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Storax

Storax [Lueger-1904]

Storax ( Styraxliquidus ), franz. Storaxliquide, ist der von Liquidambar ... ... Miller im südwestlichen Kleinasien gewonnene Balsam. Aus den vorher durch Einschnitte verletzten Partien des Baumstammes werden Rinden - und Holzstücke ausgehackt und daraus mit warmem ...

Lexikoneintrag zu »Storax«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 329.
Biegeprobe

Biegeprobe [Lueger-1904]

Biegeprobe . Diese zählt neben der Schmiede- oder Ausbreit-, Loch- und ... ... geringer der Kohlenstoffgehalt des Eisens ist [18]. – 5. Die Biegeprobe mit verletzten Stücken unterscheidet sich wieder in solche mit gebohrten und gelochten Streifen und ...

Lexikoneintrag zu »Biegeprobe«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 785-789.
Wettbewerb

Wettbewerb [Lueger-1904]

Wettbewerb , unlauterer , ein gegen Treu und Glauben im Geschäftsverkehr verstoßender ... ... 1 Jahr und Geldstrafe bis zu 5000 ℳ. angedroht; auch auf Buße zugunsten des Verletzten kann erkannt werden. Die Strafverfolgung tritt in der Regel nur auf Antrag ein, ...

Lexikoneintrag zu »Wettbewerb«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 919.
Haftpflicht [1]

Haftpflicht [1] [Lueger-1904]

... Drittel – je nach Umfang und Schwere der Fahrlässigkeit des Verletzten – für begründet zu erklären und ... ... des an sich gegebenen Schadenersatzanspruchs zu verurteilen. Ist die Fahrlässigkeit des Verletzten allein ausschlaggebend gewesen für den eingetretenen Erfolg, so hat das Gericht den Verletzten ganz abzuweisen, auch wenn an und für sich, z.B. ...

Lexikoneintrag zu »Haftpflicht [1]«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 748-752.
Haftpflicht [2]

Haftpflicht [2] [Lueger-1904]

... Als unabwendbar gilt ein Ereignis insbesondere dann, wenn es auf das Verhalten des Verletzten oder eines nicht, bei dem Betrieb beschäftigten Dritten oder eines Tieres ... ... nicht übersteigen kann. – Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so finden die Vorschriften des § 254 des Bürgerlichen ...

Lexikoneintrag zu »Haftpflicht [2]«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 358.
Patentgesetz [1]

Patentgesetz [1] [Lueger-1904]

... auf Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr erkannt werden. Ferner kann auf Antrag des Verletzten eine an diesen zu zahlende Buße bis zu 10000 ℳ. festgesetzt werden. Unabhängig von dem Strafverfahren läßt sich, falls nicht auf eine an den Verletzten zu zahlende Buße erkannt worden war, was nur auf Antrag ...

Lexikoneintrag zu »Patentgesetz [1]«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 48-51.
Gebrauchsmuster [1]

Gebrauchsmuster [1] [Lueger-1904]

Gebrauchsmuster . Der deutsche Gebrauchsmusterschutz gründet sich auf das ... ... einen im Inlande wohnhaften Vertreter bestellen. Wissentliche oder grobfahrlässige Verletzungen des Gebrauchsmusterschutzes verpflichten dem Verletzten gegenüber zur Entschädigung, wissentliche Eingriffe werden auf Antrag des Verletzten auch bestraft, wobei dem Beschädigten eine Buße zuerkannt werden kann. Literatur: ...

Lexikoneintrag zu »Gebrauchsmuster [1]«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 333-335.
Eisenbahnbetrieb

Eisenbahnbetrieb [Lueger-1904]

Eisenbahnbetrieb im eigentlichen, engeren Sinne ist nach der für das Deutsche ... ... dem entsprechenden Personal besetzt ist. Bei allen Unfällen gilt als Regel, daß zunächst verletzten oder in Gefahr befindlichen Personen beizuspringen, dann auf die Erhaltung der toten Gegenstände ...

Lexikoneintrag zu »Eisenbahnbetrieb«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 279-304.
Warenzeichenrecht [1]

Warenzeichenrecht [1] [Lueger-1904]

Warenzeichenrecht . Der Zeichenschutz wurde durch das Gesetz , betreffend den ... ... anzubringen. – Eine wissentliche oder grob fahrlässige Verletzung des Zeichenrechts verpflichtet zur Entschädigung des Verletzten. Die wissentlich begangene Verletzungshandlung ist strafrechtlich verfolgbar, wobei auf eine Buße bis zu ...

Lexikoneintrag zu »Warenzeichenrecht [1]«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 836-838.
Unfallversicherung [1]

Unfallversicherung [1] [Lueger-1904]

Unfallversicherung , Teil der Arbeiterversicherung (Bd. 1, S. 275), ... ... Der Schadensersatz umläßt die Kosten des Heilverfahrens oder der Beerdigung und eine dem Verletzten für die Dauer der Erwerbsbeeinträchtigung oder den Hinterbliebenen vom Todestage an zu gewährende Rente ...

Lexikoneintrag zu »Unfallversicherung [1]«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 723-724.
Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften [Lueger-1904]

Berufsgenossenschaften , im weiteren Sinne : Vereinigungen von Angehörigen desselben Berufs oder ... ... Angelegenheiten nach Maßgabe eines besonderen Nebenstatuts verwaltet werden. Die Berufsgenossenschaften haben bei Betriebsunfällen dem Verletzten oder seinen Hinterbliebenen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Schadenersatz zu leisten, gegen dessen ...

Lexikoneintrag zu »Berufsgenossenschaften«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 713-714.
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