... und somit zur Erhaltung eines friedlichen Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beizutragen geeignet ist. Dieser Erwägung entspricht es, daß die Arbeitsordnung ... ... der Arbeitsordnung ist, soweit er den Gesetzen nicht zuwiderläuft, für die Arbeitgeber und Arbeiter rechtsverbindlich. Andre als die in der Arbeitsordnung oder in ...
Bodengewinnung bezeichnet die Lösung und Verladung der betreffenden Bodenart ... ... Hierzu kommt noch die Abnutzung der bis auf Spaten und Schaufeln vom Arbeitgeber zu liefernden Geräte und der etwaige Verbrauch an Sprengmaterial, was einen Zuschlag ...
... unstatthaft ist (§§ 923). Bei der Verhandlung und Entscheidung müssen Arbeitgeber und Arbeiter stets in gleicher Zahl zugezogen werden (§ 24). Bei ... ... Mitte der Gewählten von diesen erkorenen Präsidenten und Vizepräsidenten, von denen der eine Arbeitgeber, der andre Arbeiter sein muß. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf ...
... und Anstalten der verschiedensten Art, von berufsgenossenschaftlichen (Arbeitgeber- oder Arbeitnehmer-) Organisationen (Innungen, Gewerkvereinen, Gewerkschaften u.s.w.), neuerdings ... ... staatlicher Unterstützung erfreuen, besorgen die Arbeitsvermittlung in der Regel für beide Teile, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, unentgeltlich oder doch nur gegen geringe Gebühren, sie bestehen meist ...
Arbeitsnachweis . Die gewerbsmäßig betriebene Stellenvermittlung ist in Deutschland nunmehr im Anschluß ... ... nicht gewerbsmäßig betriebene Stellen- oder Arbeitsnachweise (also auch gegenüber den Arbeitsnachweisen der Arbeitgeber- oder Arbeiterverbände) anzuwenden sind, und weitere Bestimmungen über den Umfang der Befugnisse ...
Submissionswesen begreift alles, was die Vergebung von Arbeiten und Lieferungen ... ... Arbeitslöhne und Arbeitszeiten oder, soweit Tarifgemeinschaften oder ähnliche Vereinbarungen zwischen den Verbänden der Arbeitgeber und Arbeiter bestehen, an die von diesen festgestellten Arbeitsbedingungen gebunden sind. ...
... dem Betriebe u.s.w. dem Arbeitgeber gegenüber wahrzunehmen, und insbesondere bei der Regelung der Löhne und sonstiger Arbeitsverhältnisse ... ... , das gute Einvernehmen innerhalb der Arbeiterschaft oder Angestelltenschaft sowie zwischen diesen und dem Arbeitgeber zu fördern. Nach den Bestimmungen über Schlichtungsausschüsse (s. Einigungsamt ) ...
Wohnungsfürsorge . Wenn die private Wohnungsproduktion hinter dem Bedarf zurückbleibt hat die ... ... »verlorene« Ueberteuerungszuschüsse. Davon verschieden ist die Wohnungsfürsorge der öffentlichen Körperschaften und der Arbeitgeber durch den Bau von Wohnungen für ihre Beamte, Angestellte und Arbeiter (s ...
... , namentlich auch in der Nacht, während des Betriebes gestatten. Die Arbeitgeber sind ferner verpflichtet, den genannten Beamten oder der Polizeibehörde diejenigen statistischen Mitteilungen ... ... mitzuarbeiten. Ihre Aufgabe ist es daher, durch Unabhängigkeit und Unparteilichkeit das Vertrauen der Arbeitgeber und der Arbeiter gleichmäßig zu erwerben. In Würdigung ...
... als seither, die Vereinigung auch der kleineren Arbeitgeber und der Arbeiter selbst zu gemeinsamen Unternehmungen in dieser Richtung [22], ... ... Hausbesitzern zu machen, was namentlich die gemeinnützigen Baugesellschaften, die Genossenschaften und manche Arbeitgeber zur sittlichen Hebung der Arbeiter bezwecken. Die Kosten eines solchen Einfamilienhauses ...
Anstreicherarbeiten ( Malerarbeiten ) werden auf allen Materialien ausgeführt und beziehen ... ... die Basis , von welcher aus der Anstreicher seine Rechnung macht und die dem Arbeitgeber es ermöglicht, nachzurechnen. Bei der Berechnung hat man zu berücksichtigen das aufgewendete Material ...
Invalidenversicherung , Teil der Arbeiterversicherung (Bd. 1, S. 275), ... ... , vereinzelt auch durch Einziehen der Beiträge durch örtliche Hebestellen, Krankenkassen oder Gemeindebehörden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben diese Beträge je zur Hälfte zu leisten; ausnahmsweise, z.B ...
... Verhandlung, bei der je zwei Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten mitwirken (§ 271 ff.). Die Urteile der ... ... des sich ansammelnden Vermögens gedeckt. Die Beiträge sind vom Arbeitgeber und vom Angestellten je zur Hälfte zu tragen. Sie sind vom Arbeitgeber zu entrichten und monatlich fällig (§§ 171, 176, 178 ...