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Konnotation

Konnotation [Meyers-1905]

Konnotation (neulat.), Anmeldung, Anzeige , namentlich von Konkursforderungen ; Konnotationstermin , früher Termin zur Anzeige sämtlicher Schuldforderungen im Konkurs .

Lexikoneintrag zu »Konnotation«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 405.
Passivmasse

Passivmasse [Meyers-1905]

Passivmasse ( Schuldenmasse ), im Konkurs (s. d.) die Gesamtheit der Schulden des Gemeinschuldners , im Gegensatze zu der vorhandenen Teilungsmasse oder Aktivmasse.

Lexikoneintrag zu »Passivmasse«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 488.
Absonderung [2]

Absonderung [2] [Meyers-1905]

Absonderung im Konkurs , Absonderungsgläubiger , s. Abgesonderte Befriedigung . A. im Erbrecht , s. Erbrecht .

Lexikoneintrag zu »Absonderung [2]«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 55.
Kreditwesen

Kreditwesen [Meyers-1905]

Kreditwesen ( Debitwesen ), soviel wie Konkurs .

Lexikoneintrag zu »Kreditwesen«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 621.
Vindikanten

Vindikanten [Meyers-1905]

Vindikanten im Konkurs , s. Aussonderung .

Lexikoneintrag zu »Vindikanten«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 176.
Kreditmasse

Kreditmasse [Meyers-1905]

Kreditmasse , soviel wie Konkursmasse ; s. Konkurs .

Lexikoneintrag zu »Kreditmasse«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 619.
Massekosten

Massekosten [Meyers-1905]

Massekosten , s. Konkurs .

Lexikoneintrag zu »Massekosten«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 406.
Versiegelung

Versiegelung [Meyers-1905]

Versiegelung ( Obsignatio , Siegelung ), Verschließung einer Sache durch ... ... des Verstorbenen, wenn die Erben minderjährig, abwesend oder unbekannt sind, bei entstehendem Konkurs , infolge von Durchsuchungen , Beschlagnahmen , Pfändungen etc. Die Verletzung ...

Lexikoneintrag zu »Versiegelung«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 107.
Vorzugsrecht

Vorzugsrecht [Meyers-1905]

Vorzugsrecht heißt im bürgerlichen Recht das Recht ... ... . Dieses Recht auf » Priorität « (s. d.) kommt im Konkurs wie außerhalb desselben vor. Die deutsche Konkursordnung regelt die Rangordnung der Konkursgläubiger (s. Konkurs ) in § 61. Das Recht auf abgesonderte Befriedigung (s. d ...

Lexikoneintrag zu »Vorzugsrecht«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 267.
Sperrvermerk

Sperrvermerk [Meyers-1905]

Sperrvermerk nennt man die Eintragung , daß der Konkurs über das Vermögen des Grundstückseigentümers eröffnet oder die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung angeordnet ist. Durch diesen S. genießen diese Tatsachen den Schutz des öffentlichen Glaubens (vgl. Konkursordnung , § 113 ...

Lexikoneintrag zu »Sperrvermerk«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 720.
Insuffiziénz

Insuffiziénz [Meyers-1905]

Insuffiziénz (lat.), Unzulänglichkeit, insbes. des Vermögens eines Schuldners zur Befriedigung seiner Gläubiger (s. Konkurs ). – Schlußunfähigkeit der Herzklappen , s. Herzfehler ; über Herzinsuffizienz s. auch Herzschwäche .

Lexikoneintrag zu »Insuffiziénz«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 878.
Güterpfleger

Güterpfleger [Meyers-1905]

Güterpfleger ( Güterverwalter , Curator bonorum ) nennt man in der Rechtssprache die auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift mit der Verwaltung eines fremden Vermögens beauftragte Person. Zu dem G. in dieser Bedeutung gehört auch der Konkursverwalter (s. Konkurs ).

Lexikoneintrag zu »Güterpfleger«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 545.
Massekurator

Massekurator [Meyers-1905]

Massekurator u. Masseverwalter , frühere Bezeichnungen für Konkursverwalter , s. Konkurs , S. 402.

Lexikoneintrag zu »Massekurator«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 406.
Konkursmasse

Konkursmasse [Meyers-1905]

Konkursmasse , s. Konkurs .

Lexikoneintrag zu »Konkursmasse«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 404.
Ausschließung

Ausschließung [Meyers-1905]

Ausschließung eines Rechtsanspruchs wegen Ablaufs der zu dessen Geltendmachung bestimmten Frist erfolgt im Aufgebotsverfahren (s. d.) und im Konkurs (s. d.). A. eines Richters von der Ausübung des ...

Lexikoneintrag zu »Ausschließung«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 151.
Teilungsmasse

Teilungsmasse [Meyers-1905]

Teilungsmasse heißt diejenige Vermögensmasse im Konkurs , die zur Verteilung an die Gläubiger bestimmt ist. Zu diesem Zwecke müssen die zur Konkursmasse gehörigen Gegenstände, soweit sie nicht schon an sich in Geld bestehen, in Geld umgesetzt (versilbert) werden. ...

Lexikoneintrag zu »Teilungsmasse«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 380.
Masseschulden

Masseschulden [Meyers-1905]

Masseschulden , s. Konkurs , S. 403.

Lexikoneintrag zu »Masseschulden«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 409.
Konkursprozeß

Konkursprozeß [Meyers-1905]

Konkursprozeß , s. Konkurs .

Lexikoneintrag zu »Konkursprozeß«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 404.
Nachlaßkonkurs

Nachlaßkonkurs [Meyers-1905]

... 215). Beim Vorhandensein mehrerer Erben ist der Konkurs auch nach der Teilung statthaft (§ 216), aber immer nur als ... ... werden (in Abstufungen) alle Nachlaßgläubiger zur Liquidation im Konkurs zugelassen (§ 226 ff.). Der Vorschlag eines Zwangsvergleichs ... ... Vorschriften. Das Nachlaßkonkursverfahren ist analog anwendbar für den Konkurs über das Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft (§ ...

Lexikoneintrag zu »Nachlaßkonkurs«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 360-361.
Konkursordnung

Konkursordnung [Meyers-1905]

Konkursordnung wird im Deutschen Reich (wie in Österreich ) das Gesetz genannt, in dem das Konkursverfahren (s. Konkurs ) geregelt wird. Im Deutschen Reich ist eine solche einheitliche Regelung ...

Lexikoneintrag zu »Konkursordnung«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 404.
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