Konnotation (neulat.), Anmeldung, Anzeige , namentlich von Konkursforderungen ; Konnotationstermin , früher Termin zur Anzeige sämtlicher Schuldforderungen im Konkurs .
Passivmasse ( Schuldenmasse ), im Konkurs (s. d.) die Gesamtheit der Schulden des Gemeinschuldners , im Gegensatze zu der vorhandenen Teilungsmasse oder Aktivmasse.
Absonderung im Konkurs , Absonderungsgläubiger , s. Abgesonderte Befriedigung . A. im Erbrecht , s. Erbrecht .
Kreditwesen ( Debitwesen ), soviel wie Konkurs .
Vindikanten im Konkurs , s. Aussonderung .
Kreditmasse , soviel wie Konkursmasse ; s. Konkurs .
Massekosten , s. Konkurs .
Versiegelung ( Obsignatio , Siegelung ), Verschließung einer Sache durch ... ... des Verstorbenen, wenn die Erben minderjährig, abwesend oder unbekannt sind, bei entstehendem Konkurs , infolge von Durchsuchungen , Beschlagnahmen , Pfändungen etc. Die Verletzung ...
Vorzugsrecht heißt im bürgerlichen Recht das Recht ... ... . Dieses Recht auf » Priorität « (s. d.) kommt im Konkurs wie außerhalb desselben vor. Die deutsche Konkursordnung regelt die Rangordnung der Konkursgläubiger (s. Konkurs ) in § 61. Das Recht auf abgesonderte Befriedigung (s. d ...
Sperrvermerk nennt man die Eintragung , daß der Konkurs über das Vermögen des Grundstückseigentümers eröffnet oder die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung angeordnet ist. Durch diesen S. genießen diese Tatsachen den Schutz des öffentlichen Glaubens (vgl. Konkursordnung , § 113 ...
Insuffiziénz (lat.), Unzulänglichkeit, insbes. des Vermögens eines Schuldners zur Befriedigung seiner Gläubiger (s. Konkurs ). Schlußunfähigkeit der Herzklappen , s. Herzfehler ; über Herzinsuffizienz s. auch Herzschwäche .
Güterpfleger ( Güterverwalter , Curator bonorum ) nennt man in der Rechtssprache die auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift mit der Verwaltung eines fremden Vermögens beauftragte Person. Zu dem G. in dieser Bedeutung gehört auch der Konkursverwalter (s. Konkurs ).
Massekurator u. Masseverwalter , frühere Bezeichnungen für Konkursverwalter , s. Konkurs , S. 402.
Konkursmasse , s. Konkurs .
Ausschließung eines Rechtsanspruchs wegen Ablaufs der zu dessen Geltendmachung bestimmten Frist erfolgt im Aufgebotsverfahren (s. d.) und im Konkurs (s. d.). A. eines Richters von der Ausübung des ...
Teilungsmasse heißt diejenige Vermögensmasse im Konkurs , die zur Verteilung an die Gläubiger bestimmt ist. Zu diesem Zwecke müssen die zur Konkursmasse gehörigen Gegenstände, soweit sie nicht schon an sich in Geld bestehen, in Geld umgesetzt (versilbert) werden. ...
Masseschulden , s. Konkurs , S. 403.
Konkursprozeß , s. Konkurs .
... 215). Beim Vorhandensein mehrerer Erben ist der Konkurs auch nach der Teilung statthaft (§ 216), aber immer nur als ... ... werden (in Abstufungen) alle Nachlaßgläubiger zur Liquidation im Konkurs zugelassen (§ 226 ff.). Der Vorschlag eines Zwangsvergleichs ... ... Vorschriften. Das Nachlaßkonkursverfahren ist analog anwendbar für den Konkurs über das Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft (§ ...
Konkursordnung wird im Deutschen Reich (wie in Österreich ) das Gesetz genannt, in dem das Konkursverfahren (s. Konkurs ) geregelt wird. Im Deutschen Reich ist eine solche einheitliche Regelung ...
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