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Idĭozyklophān

Idĭozyklophān [Meyers-1905]

Idĭozyklophān (griech., »von selbst Kreise zeigend«, Idiophan ) nennt man manche stark pleochroitische Kristalle , z. B. von Epidot , Andalusit , Cordierit , Muskovit etc., die im durchfallenden Licht ohne Anwendung von Polarisationsapparaten farbige ...

Lexikoneintrag zu »Idĭozyklophān«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 741.
Einhüllende Kurve

Einhüllende Kurve [Meyers-1905]

Einhüllende Kurve ( Grenzkurve , Enveloppe ) einer Schar von unendlich vielen ebenen Kurven nennt man die Kurve , die in jedem ihrer Punkte von der durch den Punkt gehenden Kurve der Schar berührt wird, d.h. mit dieser ...

Lexikoneintrag zu »Einhüllende Kurve«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 456.
Fungīble Sachen

Fungīble Sachen [Meyers-1905]

... regelmäßig nur ihrer Gattung und Art nach in Betracht kommen. Diese nennt man f. S oder vertretbare Sachen , weil sie im Verkehr gleich geachtet werden und sich vertreten können. Das Bürgerliche Gesetzbuch nennt in § 91 vertretbare Sachen solche bewegliche Sachen , die im ...

Lexikoneintrag zu »Fungīble Sachen«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 210.
Publikationszwang

Publikationszwang [Meyers-1905]

Publikationszwang nennt man die durch § 10 des deutschen und § 20 des österreichischen Preßgesetzes festgesetzte Verpflichtung des Redakteurs einer periodischen Druckschrift (Zeitung, Zeitschrift), die ihm von öffentlichen Behörden mitgeteilten amtlichen Bekanntmachungen gegen Zahlung der üblichen Einrückungsgebühren in einer ...

Lexikoneintrag zu »Publikationszwang«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 435.
Gemischte Stimmen

Gemischte Stimmen [Meyers-1905]

Gemischte Stimmen (ital. Coro pieno , lat. Plenus chorus , gemischter Chor , voller Chor ) nennt man die Verbindung der Männerstimmen und Frauenader Knabenstimmen (Baß, Tenor , ...

Lexikoneintrag zu »Gemischte Stimmen«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 539.
Kostenrepartition

Kostenrepartition [Meyers-1905]

Kostenrepartition nennt man im Zivilprozeß manchmal die vom Gericht verfügte Ausscheidung gewisser Kosten aus der die Prozeßkosten (s. d.) bildenden Masse. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 95) erfolgt eine solche K., indem die Partei , die einen ...

Lexikoneintrag zu »Kostenrepartition«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 534.
Rechtsbefestigung

Rechtsbefestigung [Meyers-1905]

Rechtsbefestigung nennt man in Österreich jede Maßregel, die geeignet ist, die Rechte und Pflichten aus einem Rechtsgeschäfte zu steigern, also z. B. die Ausstellung einer Urkunde . Sodann versteht man darunter auch noch die Ernennung eines Rechtes , das ...

Lexikoneintrag zu »Rechtsbefestigung«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 664.
Devolutīveffekt

Devolutīveffekt [Meyers-1905]

Devolutīveffekt eines Rechtsmittels nannte man früher und nennt man auch jetzt noch manchmal die Wirkung , daß durch die Einlegung des Rechtsmittels die Sache an ein höheres Gericht gebracht (devolviert) wird (vgl. Devolution ). D. haben nach der deutschen Zivilprozeßordnung ...

Lexikoneintrag zu »Devolutīveffekt«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 849.
Generalabsolution

Generalabsolution [Meyers-1905]

Generalabsolution nennt man einen vollkommenen Ablaß (s.d.), der im Unterschied von andern vollkommenen Ablässen nicht unmittelbar vom Papst , sondern von einem dazu bevollmächtigten Priester unter gewissen Umständen erteilt werden kann. Man unterscheidet G. für die Sterbenden und diejenige G., die ...

Lexikoneintrag zu »Generalabsolution«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 550.
Sächsische Kaiser

Sächsische Kaiser [Meyers-1905]

Sächsische Kaiser nennt man ungenau die deutschen Könige und römischen Kaiser aus dem sächsischen Herzogshaus (919–1024): Heinrich I. (919–936), Otto I. (936–973), Otto II. (973–983), Otto III. (983–1002) und ...

Lexikoneintrag zu »Sächsische Kaiser«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 404.
Tonverwandtschaft

Tonverwandtschaft [Meyers-1905]

Tonverwandtschaft ( Klangverwandtschaft ) nennt man das harmonische Verhältnis zweier Töne, je nachdem dieselben ein und derselben Harmonie (Dur- oder Mollakkord ) angehören, in welchem Falle sie konsonant sind, oder aber einander näher oder ferner stehende Harmonien , in welchem ...

Lexikoneintrag zu »Tonverwandtschaft«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 612.
Effektivgeschäfte

Effektivgeschäfte [Meyers-1905]

Effektivgeschäfte , Geschäfte , bei denen die Lieferung sofort oder nach kurzer Frist erfolgt, im Gegensatze zu den Lieferungsgeschäften ; letztere nennt man E., wenn es auf wirkliche (effektive) Lieferung und nicht auf ein ...

Lexikoneintrag zu »Effektivgeschäfte«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 385.
Produktionskrisis

Produktionskrisis [Meyers-1905]

Produktionskrisis nennt man diejenige Handelskrisis, die infolge allzustarker Ausdehnung der Produktion insbes. dann eintritt, wenn damit umfangreiche feste Anlagen von Kapitalien verbunden waren; s. Handelskrisis.

Lexikoneintrag zu »Produktionskrisis«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 367.
Freundschaftskauf

Freundschaftskauf [Meyers-1905]

Freundschaftskauf nennt man einen Kauf , bei dem der Verkäufer, um dem Käufer eine Gunst zu erweisen, den Preis geringer ansetzt, als der Wert ist.

Lexikoneintrag zu »Freundschaftskauf«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 96.
Veredelungsverkehr

Veredelungsverkehr [Meyers-1905]

Veredelungsverkehr ( Vormerkverfahren ) nennt man im Zollwesen denjenigen Warenverkehr mit dem Auslande , der zum Zweck der Be- oder Verarbeitung , zur Vervollkommnung oder zur Reparatur mit der Bestimmung der Rückkehr in entsprechend vervollkommtem, in »veredeltem« Zustand stattfindet, und ...

Lexikoneintrag zu »Veredelungsverkehr«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 45-46.
Gebührenäquivalent

Gebührenäquivalent [Meyers-1905]

Gebührenäquivalent nennt man die in einigen Ländern ( Bayern , Österreich , Frankreich ) jährlich (in Frankreich als Zuschlag zur Grundsteuer ) oder periodisch (in Österreich alle 10, in Bayern alle 20 Jahre) vom Besitzer der Toten Hand ...

Lexikoneintrag zu »Gebührenäquivalent«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 418.
Prozeßlegitimation

Prozeßlegitimation [Meyers-1905]

Prozeßlegitimation ( Legitimatio ad processum ) nennt man den Nachweis, daß der für eine Partei in einem bürgerlichen Rechtsstreit oder in einem Strafprozeß Auftretende dazu berechtigt ist. Dieser Nachweis ist entweder durch Prozeßvollmacht (s. d.) oder dadurch zu erbringen, daß ...

Lexikoneintrag zu »Prozeßlegitimation«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 410.
Absorptionsprinzip

Absorptionsprinzip [Meyers-1905]

Absorptionsprinzip nennt man im Strafrecht den Grundsatz , die Strafen der mehreren Verbrechen , welche durch eine Handlung verübt wurden, nicht zu häufen ( Kumulationsprinzip ), sondern nur das Gesetz anzuwenden, welches die schwerste Strafe androht, wodurch die ...

Lexikoneintrag zu »Absorptionsprinzip«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 56.
Öffentlicher Krieg

Öffentlicher Krieg [Meyers-1905]

Öffentlicher Krieg nennt man den Krieg , der zwischen Nationen oder Herrschern im Namen der Gewalt und auf deren Befehl geführt wird. Den Gegensatz bildet der sogen. Privatkrieg, d.h. ein Kampf oder eine Fehde zwischen Privatpersonen . ...

Lexikoneintrag zu »Öffentlicher Krieg«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 915.
Steuergemeinschaft

Steuergemeinschaft [Meyers-1905]

Steuergemeinschaft nennt man zum Zweck einer gleichmäßigen Besteuerung geschlossene Staatenverbindungen. So bildeten die norddeutschen Gliederstaaten mit Elsaß-Lothringen bis 1887 eine Branntweinsteuergemeinschaft (s. Branntweinsteuer , S. 328), und bilden noch jetzt mit Hessen eine Brausteuergemeinschaft (s. d ...

Lexikoneintrag zu »Steuergemeinschaft«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 12.
Artikel 341 - 360

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