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Rechtsspruch

Rechtsspruch [Meyers-1905]

Rechtsspruch , soviel wie Erkenntnis , s. Urteil .

Lexikoneintrag zu »Rechtsspruch«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 669.
Scharfrichter

Scharfrichter [Meyers-1905]

Scharfrichter ( Nachrichter ), seit dem Ende des Mittelalters Bezeichnung ... ... von Amts wegen zu vollstrecken haben. Nach dem ältesten germanischen Rechtsgebrauch stand der das Urteil findenden Gemeinde oder dem Kläger mit seinem Anhang die Strafvollstreckung zu. ...

Lexikoneintrag zu »Scharfrichter«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 699.
Freisprechung

Freisprechung [Meyers-1905]

Freisprechung ist das gerichtliche Urteil , daß ein Beschuldigter nicht schuldig oder nicht überführt sei. Im gemeinrechtlichen Strafprozeß unterschied man zwei Arten von Freisprechungen: die völlige F. ( absolutio a tota causa ) und die bloße Entbindung von der ...

Lexikoneintrag zu »Freisprechung«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 77.
Konfirmatīv

Konfirmatīv [Meyers-1905]

... Konfirmatīv ( konfirmatorisch , lat.), bekräftigend, bestätigend; konfirmatorisches Urteil , ein Erkenntnis höherer Instanz , das den Richterspruch eines Untergerichts bestätigt, im Gegensatz zu einem reformatorischen Urteil , welches die Entscheidung des Vorderrichters ganz oder teilweise aufhebt.

Lexikoneintrag zu »Konfirmatīv«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 367.
Schreibfehler

Schreibfehler [Meyers-1905]

Schreibfehler in einem Urteil können und müssen jederzeit vom Gericht , auf Antrag oder von Amts wegen, berichtigt werden (s. Urteilsberichtigung ).

Lexikoneintrag zu »Schreibfehler«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 34.
Problematisch

Problematisch [Meyers-1905]

Problematisch (griech.), fraglich, zweifelhaft; über das problematische Urteil s. Modalität .

Lexikoneintrag zu »Problematisch«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 363.
Urteilsformel

Urteilsformel [Meyers-1905]

Urteilsformel ( Urteilsverkündung, Urteilstenor etc.), s. Urteil .

Lexikoneintrag zu »Urteilsformel«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 969.
Todeserklärung

Todeserklärung [Meyers-1905]

Todeserklärung , die durch ein gerichtliches Urteil erfolgte Erklärung , daß eine bestimmte Person von einem bestimmten Zeitpunkt ab als tot gilt, auch wenn sie noch leben sollte. Dem römischen und ältern deutschen Recht unbekannt, wurde das Institut der T. mit der ...

Lexikoneintrag zu »Todeserklärung«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 586-587.
Kontraposition

Kontraposition [Meyers-1905]

Kontraposition (lat., »Gegenstellung«), in der Logik das Verfahren , durch das ein bejahendes Urteil in ein verneinendes oder umgekehrt verwandelt wird, z. B.: alle Menschen sind sterblich-kein Unsterblicher ist ein Mensch; kein Insekt ist ein Wirbeltier-einige Wirbellose sind ...

Lexikoneintrag zu »Kontraposition«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 444.
Anfechtbarkeit

Anfechtbarkeit [Meyers-1905]

Anfechtbarkeit , die Eigenschaft einer Handlung oder Entscheidung , zufolge deren sie durch gerichtliches Urteil ihrer Wirksamkeit ganz oder teilweise entkleidet wird. Vgl. Anfechtung und Nichtigkeit .

Lexikoneintrag zu »Anfechtbarkeit«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 511.
Syndikatsklage

Syndikatsklage [Meyers-1905]

Syndikatsklage , ehemals Bezeichnung der Klage auf Entschädigung gegen den Richter , der absichtlich oder infolge groben Versehens ein ungerechtes Urteil fällte (s. Judex und Haftpflicht , S. 609 C). ...

Lexikoneintrag zu »Syndikatsklage«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 243.
Beschlußsachen

Beschlußsachen [Meyers-1905]

Beschlußsachen , im Gegensatze zu Verwaltungsstreitsachen die reinen Verwaltungssachen , die lediglich im Instanzenzug der Verwaltungsbehörden erledigt werden (s. Verwaltung ), dann überhaupt Sachen , die durch Beschluß erledigt werden (vgl. Urteil ).

Lexikoneintrag zu »Beschlußsachen«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 749.
Déraisonnement

Déraisonnement [Meyers-1905]

Déraisonnement (franz., spr. -räsonn'māng), unvernünftiges Geschwätz und Urteil .

Lexikoneintrag zu »Déraisonnement«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 652.
Staatsgefangene

Staatsgefangene [Meyers-1905]

Staatsgefangene , früher Gefangene, die nicht wegen eines begangenen Verbrechens durch gerichtliches Urteil der Freiheit beraubt waren, sondern die man eingekerkert hatte, weil es das Interesse des Staates oder des Fürstenhauses zu fordern schien.

Lexikoneintrag zu »Staatsgefangene«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 809.
Ergänzungsurteil

Ergänzungsurteil [Meyers-1905]

... Punkt nachgeholt wird. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 321) ist das Urteil auf Antrag durch nachträgliche Entscheidung zu ergänzen, wenn ein nach ... ... nicht erledigten Teil des Rechtsstreites . Das E. darf an dem frühern Urteil nichts ändern. Bezüglich andrer Entscheidungen als der Urteile ...

Lexikoneintrag zu »Ergänzungsurteil«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 37-38.
Läuterungsurteil

Läuterungsurteil [Meyers-1905]

Läuterungsurteil ( Purifikationsurteil ) wurde früher und wird manchmal noch jetzt ... ... »bedingten Endurteil« (s. d.) vorgesehenen Eidesfolgen ausgesprochen wird. Durch dieses Urteil wird die in dem erwähnten Urteil enthaltene Bedingung beseitigt; deshalb sprach man von einer Läuterung oder ...

Lexikoneintrag zu »Läuterungsurteil«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 260.
Versäumnisurteil

Versäumnisurteil [Meyers-1905]

Versäumnisurteil ( Kontumazialurteil ) heißt im Gegensatz zu dem sogen. kontradiktorischen Urteil dasjenige Urteil , das auf einseitigen Antrag einer Partei gegenüber dem nicht erschienenen oder nicht verhandelnden Gegner erlassen wird. S. Kontumaz und Versäumnis .

Lexikoneintrag zu »Versäumnisurteil«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 101.
Nachlaßansprüche

Nachlaßansprüche [Meyers-1905]

Nachlaßansprüche , Ansprüche, die aus dem Nachlaß zu befriedigen sind. Eine Geldstrafe kann in den Nachlaß nur dann vollstreckt werden, wenn das Urteil bei Lebzeiten des Verurteilten rechtskräftig geworden ist ( Reichsstrafgesetzbuch , § 30).

Lexikoneintrag zu »Nachlaßansprüche«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 360.
Vorbehaltsurteil

Vorbehaltsurteil [Meyers-1905]

Vorbehaltsurteil , s. Urteil und Zwischenurteil.

Lexikoneintrag zu »Vorbehaltsurteil«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 257.
Lettres de cachet

Lettres de cachet [Meyers-1905]

Lettres de cachet (franz., spr. lettr' dö kaschä), die ... ... durch die mißliebige Personen aus der Hauptstadt oder dem Lande verwiesen, oder ohne Urteil und Recht in die Bastille oder ein andres Staatsgefängnis gebracht wurden. ...

Lexikoneintrag zu »Lettres de cachet«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 456.
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