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Geld

Geld [Meyers-1905]

... und zur üblichen oder gesetzlichen Tilgung der Verbindlichkeiten allgemeine Geltung hat. Die deutsche Benennung wird auf das mittelhochdeutsche »gelten«, ... ... Güter als allgemeine Tausch - und Zahlmittel und zur Lösung von Verbindlichkeiten benutzt wurden. Bei unsern Naturvölkern kann man die, sei es ...

Lexikoneintrag zu »Geld«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 512-516.
Skontro

Skontro [Meyers-1905]

Skontro (ital. Scontro , Riscontro , Skontration , ... ... Virement des parties , engl. Clearing ), die Ausgleichung (Kompensierung) gegenseitiger Verbindlichkeiten durch Abrechnung , bez. Überweisung der Guthaben , so daß nur ...

Lexikoneintrag zu »Skontro«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 530.
Kredīt

Kredīt [Meyers-1905]

Kredīt (lat. creditum , das Geglaubte, Anvertraute, ital. ... ... Güter , eingeräumt auf Grund des Vertrauens, daß der Kreditnehmer die dadurch entstandenen Verbindlichkeiten seiner Zeit erfüllen werde. Dies Vertrauen kann sowohl auf dem Zutrauen zur Person ...

Lexikoneintrag zu »Kredīt«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 614-615.
Geschäft

Geschäft [Meyers-1905]

Geschäft ist jede Betätigung des Willens, die unmittelbar auf Zwecke ... ... gerichtet ist. Rechtlich heißt ein G. (Rechtsgeschäft), wenn Rechte oder Verbindlichkeiten daraus entstehen. Die Gesamtheit der auf Erwerb abzielenden Tätigkeiten einer Person in einer ...

Lexikoneintrag zu »Geschäft«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 675.
Goldpunkt

Goldpunkt [Meyers-1905]

Goldpunkt heißt im internationalen Wechselverkehr derjenige Stand des Wechselkurses , ... ... ab es bei weiterm Steigen oder Sinken vorteilhaft sein würde, Verbindlichkeiten durch Goldsendungen auszugleichen. So ist die Wechselparität zwischen Deutschland und Frankreich ...

Lexikoneintrag zu »Goldpunkt«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 103-104.
Ehrenwort

Ehrenwort [Meyers-1905]

Ehrenwort , Verpfändung der Ehre ; ursprünglich eine Art der Bestärkung für die Erfüllung vertragsmäßiger Verbindlichkeiten , wie sie sich seit dem 13. Jahrh. findet. Heutzutage hat das E. keine rechtliche Bedeutung. Das Sichversprechenlassen auf E. bildet nach § 302 des deutschen ...

Lexikoneintrag zu »Ehrenwort«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 416.
Solvieren

Solvieren [Meyers-1905]

Solvieren (lat.), lösen, seinen Verbindlichkeiten nachkommen.

Lexikoneintrag zu »Solvieren«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 587.
Pekulĭum

Pekulĭum [Meyers-1905]

Pekulĭum (lat.) hieß im röm. Rechte das Vermögen , ... ... oder ein Herr seinem Sklaven zu gesonderter Verwaltung überließ; dasselbe haftete für Verbindlichkeiten , die das Hauskind oder der Sklave ordnungsmäßig einging. Man hat ...

Lexikoneintrag zu »Pekulĭum«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 544-545.
Buchschulden

Buchschulden [Meyers-1905]

Buchschulden , diejenigen Verbindlichkeiten , die nur durch die Einträge in die Bücher des Gläubigers , so bei Kaufleuten, die Buchkredit (s.d.) gewähren, oder des Schuldners , so bei mehreren Staaten (vgl. Staatsschulden ), dargetan werden, im ...

Lexikoneintrag zu »Buchschulden«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 552.
Erbenhaftung

Erbenhaftung [Meyers-1905]

Erbenhaftung , die Verpflichtung des Erben , für die Verbindlichkeiten des Erblassers ( Nachlaßverbindlichkeiten ) zu haften. Vgl. Erbrecht .

Lexikoneintrag zu »Erbenhaftung«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 889.
Abstandsgeld

Abstandsgeld [Meyers-1905]

Abstandsgeld ( Abkaufsgeld ), die Summe , die ein Kontrahent dem andern zahlt, um dadurch vorzeitig von seinen Verbindlichkeiten frei zu werden. Vgl. auch Abfindung und Reugeld .

Lexikoneintrag zu »Abstandsgeld«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 57.
Fabrikordnung

Fabrikordnung [Meyers-1905]

Fabrikordnung ( Fabrik - und Werkstattordnung , Arbeitsordnung ), ... ... ) getroffene allgemeine Ordnung , durch die das Arbeitsverhältnis geregelt, Rechte und Verbindlichkeiten der Arbeiter bestimmt werden. In Deutschland ist die F. ...

Lexikoneintrag zu »Fabrikordnung«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 254.
Solidārisch

Solidārisch [Meyers-1905]

Solidārisch (lat. in solidum ), für das Ganze , für ... ... , einer für alle, samt und sonders, einheitlich, Bezeichnung für die Gemeinschaftlichkeit von Verbindlichkeiten und Rechten (s. Gesamtschuldner ). Das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für ...

Lexikoneintrag zu »Solidārisch«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 579.
Vertragsstrafe

Vertragsstrafe [Meyers-1905]

Vertragsstrafe ( Konventionalstrafe ), die in Zahlung einer Geldsumme oder ... ... die der Schuldner dem Gläubiger für den Fall verspricht, daß er seine Verbindlichkeiten nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt ( Bürgerliches Gesetzbuch , § 339). ...

Lexikoneintrag zu »Vertragsstrafe«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 115.
Gewerbegerichte

Gewerbegerichte [Meyers-1905]

Gewerbegerichte sind besondere gesetzlich organisierte Gerichte zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten ... ... Arbeitern aus dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag über die daraus erwachsenen Forderungen und Verbindlichkeiten , während die präventiv wirkenden Einigungsämter (s.d.) es mit der friedlichen ...

Lexikoneintrag zu »Gewerbegerichte«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 784-786.
Rechtsfähigkeit

Rechtsfähigkeit [Meyers-1905]

Rechtsfähigkeit , die von der Rechtsordnung anerkannte Fähigkeit, Subjekt von Rechten und Verbindlichkeiten zu sein. Diese Fähigkeit kommt im bürgerlichen Recht jedem Menschen und außerdem den Juristischen Personen (s. d.) zu. Infolgedessen gibt es in Deutschland auch keine Sklaven ...

Lexikoneintrag zu »Rechtsfähigkeit«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 666.
Handelsschulden

Handelsschulden [Meyers-1905]

Handelsschulden sind Verbindlichkeiten , die ein Kaufmann im Betrieb seines Handelsgewerbes eingeht; sie sind mit 5 Proz. zu verzinsen. Vgl. auch Handelsgeschäfte .

Lexikoneintrag zu »Handelsschulden«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 740.
Nachlaßverbindlichkeiten

Nachlaßverbindlichkeiten [Meyers-1905]

Nachlaßverbindlichkeiten ( Nachlaßschulden ), die vom Erblasser herrührenden Schulden und die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten . Hierzu gehören insbes. Vermächtnisse (s. d.), Pflichtteilsrechte (s. d.), Auflagen (s. d.), Beerdigungskosten des Erblassers , Gewährung des ...

Lexikoneintrag zu »Nachlaßverbindlichkeiten«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 361.
Karl [1]

Karl [1] [Meyers-1905]

Karl (althochd. Charal, Karl , »Mann«, latinisiert ... ... seine Freilassung und wurde 1289 vom Papst , der ihn von den eingegangenen Verbindlichkeiten freisprach, als König gekrönt, während man gegen Jakob V. von ...

Lexikoneintrag zu »Karl [1]«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 627-653.
Kurs [1]

Kurs [1] [Meyers-1905]

Kurs (lat. cursus , franz. cours, » ... ... d. h. in dem Punkt, von dem ab es vorteilhaft sein würde, Verbindlichkeiten durch Metallsendungen auszugleichen ( Kosten der Barsendung gegenüber denen der Provision , ...

Lexikoneintrag zu »Kurs [1]«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 866-868.
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