Genossenschaften , im weitern Sinn jede dauernde Personengemeinschaft zur Erreichung bestimmter ... ... Der Vorstand (seit 1889 der Konkursverwalter ) stellt bei diesem einen gerichtlich zwangsweise vollstreckbaren Verteilungsplan auf, in dem die von den einzelnen Mitgliedern zu leistenden Beiträge berechnet ...