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Genossenschaften

Genossenschaften [Meyers-1905]

Genossenschaften , im weitern Sinn jede dauernde Personengemeinschaft zur Erreichung bestimmter ... ... Der Vorstand (seit 1889 der Konkursverwalter ) stellt bei diesem einen gerichtlich zwangsweise vollstreckbaren Verteilungsplan auf, in dem die von den einzelnen Mitgliedern zu leistenden Beiträge berechnet ...

Lexikoneintrag zu »Genossenschaften«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 570-577.
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