Dicis causa ( dicis gratia , lat.), zum Scheine , nur um die Formalien zu beobachten. Dieser Ausdruck kommt im ältern römischen Recht bei Rechtsgeschäften vor, die zur Erfüllung der gesetzlichen Form erforderten, daß die Beteiligten ein andres ...
Lexikoneintrag zu »Dicis causa«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 878.