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Obligation

Obligation [Meyers-1905]

Obligation (lat.), soviel wie Schuldverhältnis (s. d.) oder auch soviel wie Urkunde über ein Schuldverhältnis aus Darlehen , also gleich Schuldverschreibung (s. d.).

Lexikoneintrag zu »Obligation«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 877.
Bond [1]

Bond [1] [Meyers-1905]

Bond (engl., » Band «), Bürgschaft , Verbürgungsschein, Obligation ; im Zollwesen der öffentliche Verschluß, Lagerhaus . Seit 1803 können in England eingeführte Waren infolge des Niederlagesystems ( Warehousing- System ) gegen eine geringe Abgabe in den öffentlichen ...

Lexikoneintrag zu »Bond [1]«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 199.
Forderung

Forderung [Meyers-1905]

Forderung , soviel wie Herausforderung zum Zweikampf (s.d.); auch der Anspruch an einen andern auf Erfüllung einer Rechtsverbindlichkeit, daher Recht der Forderungen soviel wie Obligationenrecht (s. Obligation ).

Lexikoneintrag zu »Forderung«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 760.
Dingliche Klage

Dingliche Klage [Meyers-1905]

Dingliche Klage ( Actio in rem ), im weitern Sinn im Gegensatze zur Klage aus einer Obligation eine jede Klage , bei der die Person des Beklagten nicht schon durch ...

Lexikoneintrag zu »Dingliche Klage«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 19.
Forderungsrecht

Forderungsrecht [Meyers-1905]

Forderungsrecht , s. Obligation .

Lexikoneintrag zu »Forderungsrecht«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 760.
Schuldverschreibungen

Schuldverschreibungen [Meyers-1905]

Schuldverschreibungen ist der Ausdruck , den die neuere, nach Verdeutschung der technischen Ausdrücke strebende deutsche Gesetzgebung für Obligation gebraucht. Schuldverschreibung ist eine Urkunde , inhaltlich deren ihr Aussteller dem, der Eigentümer der Urkunde wird, etwas, regelmäßig eine bestimmte ...

Lexikoneintrag zu »Schuldverschreibungen«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 61.
Mayer

Mayer [Meyers-1905]

Mayer , 1) Christian , Astronom, geb. 20. Aug ... ... Tradition und Usukapion « (Erlang. 1871); »Die dingliche Wirkung der Obligation « (das. 1879); » Theorie des französischen Verwaltungsrechts « (Straßb. ...

Lexikoneintrag zu »Mayer«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 484-485.
Kuntze

Kuntze [Meyers-1905]

Kuntze , 1) Johannes Emil , Rechtslehrer, geb. ... ... , 1869 ordentlicher Professor der Rechte . Seine bedeutendsten Schriften sind: »Die Obligation und die Singularsuccession des römischen und heutigen Rechts « (Leipz. 1856); ...

Lexikoneintrag zu »Kuntze«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 825.
Mantel

Mantel [Meyers-1905]

Mantel (v. lat. mantelum oder mantellum ), das äußere ... ... hat einen Laufmantel. – Im Börsenverkehr ist M. die Bezeichnung für Aktie , Obligation etc. ohne Coupons , Dividendenscheine und Talon , also der Hauptbogen ( ...

Lexikoneintrag zu »Mantel«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 249.
Hartmann

Hartmann [Meyers-1905]

Hartmann , 1) Richard , Industrieller, geb. 8. Nov ... ... und Natur der Vermächtnisse im römischen Recht « (das. 1872); »Die Obligation « (Erlang. 1875); » Internationale Geldschulden « ( Freiburg i. ...

Lexikoneintrag zu »Hartmann«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 842-845.
Boursault

Boursault [Meyers-1905]

Boursault (spr. burßō), Edme , franz. Dichter, geb. ... ... Bde., u. ö.) 16 Stücke. Seine » Lettres de respect, d'obligation et d'amour « (Par. 1666 u. ö., zuletzt 1887) sind ...

Lexikoneintrag zu »Boursault«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 286.
Mortifikation

Mortifikation [Meyers-1905]

Mortifikation (lat., » Tötung , Totschlag «), in der Medizin ... ... ), ein Schein , wodurch eine verlorne Urkunde , eine Forderung , eine Obligation , ein Wechsel etc. nach vorgängigem Aufgebot (s. d.) für ...

Lexikoneintrag zu »Mortifikation«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 163.
Schuldübernahme

Schuldübernahme [Meyers-1905]

Schuldübernahme , ein Vertrag , durch den ein neuer Schuldner an ... ... Rechte des Bürgerlichen Gesetzbuches bleibt jedoch bei S. der bisherige Verpflichtungsgrund, die Obligation , die gleiche; der bisherige Schuldner wird frei, der neue Schuldner ...

Lexikoneintrag zu »Schuldübernahme«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 60-61.
Staatsschuldbuch

Staatsschuldbuch [Meyers-1905]

... des eingetragenen Gläubigers . Dieser Eintrag vertritt die Stelle einer Obligation . Der Gläubiger erhält zwar über den erfolgten Eintrag eine Benachrichtigung ... ... Bonds ) aus, bei denen der Name des Gläubigers sowohl auf der Obligation als im Register des Staates eingetragen ist.

Lexikoneintrag zu »Staatsschuldbuch«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 811-812.
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