Ex (lat. Präposition ), aus; auch »zu Ende, vorbei, gewesen«, entsprechend dem franz. ci-devant als Bestimmungswort vor Bezeichnungen von Ämtern, Titeln , Würden etc., z. B. Exkönig, Exminister etc.
Ex , Fluß, s. Exe .
Ex dië (lat., »von dem Tag an«), Bezeichnung des Termins , mit dem ein Recht oder Rechtsverhältnis beginnen soll.
Ex est (lat.), es ist aus, vorbei.
Ex usu (lat.), nach der Sitte , dem Gebrauch .
Ex voto (lat.), »einem Gelübde gemäß«, Inschrift auf infolge eines Gelöbnisses gemachten Weihgeschenken , auch Bezeichnung für diese selbst. S. Votivtafel .
Ex nexu (lat.), außer Verbindung oder Zusammenhang (s. Nexus ); daher Exnexuation , Aufhebung des Zusammenhanges, Trennung, Abtrennung.
Ex asse (lat.), ganz, völlig, bei Heller u. Pfennig ; heres e. a ., nach römischem Recht soviel wie Alleinerbe.
Ex more (lat.), nach Gebrauch und Sitte .
Ex post (lat.), nach geschehener Tat, hinterher.
Ex jure (lat.), von Rechts wegen.
Ex libris , s. Bücherzeichen .
Ex anĭmo (lat.), von Herzen , mit Vorsatz .
Ex adverso (lat.), von der Gegenseite .
Ex abrupto (lat.), plötzlich, unversehens.
Ex professo (lat.), geflissentlich, eigens, von Berufs wegen.
Ex capĭte (lat.), aus dem Kopf , aus dem Gedächtnis ; aus einem Rechtsgrund.
Ex mandāto (lat.), einem Befehl zufolge, einem Auftrag gemäß.
Ex decrēto (lat.), auf Grund gerichtlichen Bescheides .
Ex officĭo (lat.), von Amts wegen.