Zurück | Vorwärts
Suchergebnisse (3 Treffer)
1
Einschränken auf Bände: Meyers-1905 
Einschränken auf Kategorien: Lexikalischer Artikel 
Strafmandat

Strafmandat [Meyers-1905]

Strafmandat , s. Strafbefehl .

Lexikoneintrag zu »Strafmandat«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 79.
Strafbefehl

Strafbefehl [Meyers-1905]

Strafbefehl ( Strafmandat ), bei Übertretungen und geringfügigen Vergehen der Erlaß des Strafrichters , der dem Beschuldigten ohne vorgängiges Gehör eine bestimmte Strafe festsetzt. Die Strafe wird vollstreckbar, wenn der Beschuldigte nicht binnen einer Woche nach der ...

Lexikoneintrag zu »Strafbefehl«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 76.
Strafprozeß

Strafprozeß [Meyers-1905]

Strafprozeß ( Kriminalprozeß , franz. Procédure oder Instruction criminelle ... ... Ausnahme nur insoweit erleidet, als bei Übertretungen der Schuldige sich einem sogen. Strafmandat freiwillig unterwerfen kann. Der Unterschied zwischen Zivilprozeß und S. tritt, ...

Lexikoneintrag zu »Strafprozeß«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 79-81.
Zurück | Vorwärts
Artikel 1 - 3