... d. h. der Untersuchung der Gründe vorausgehendes Urteil , das (wie die sogen. Urteile ... ... zeigen) trotzdem ein wahres sein kann; im engern Sinne ein vorgefaßtes Urteil , das nicht nur vor der Untersuchung der Gründe gefällt wird ... ... ein unwissenschaftliches, d. h. im strengen Sinne kein des Namens würdiges Urteil sein wird.
Ausspruch , in der Rhetorik soviel wie Sentenz ; im Rechtswesen Spruch , Urteil ; auch die Abteilung des Vermögens , die Väter oder Mütter bei einer zweiten Verheiratung mit den Kindern erster Ehe vornehmen.
Endurteil , in der Sprache des Zivilprozeßrechts dasjenige Urteil , das den Rechtsstreit in der jeweiligen Instanz beschließt, im Gegensatz zu Vollurteil , das den Rechtsstreit ganz beendigt. Vgl. Urteil .
Judikāt (lat. Judicātum ), Urteil ; Judikation, Be- , Aburteilung; judikatorisch , richterlich.
Sentieren (franz.), empfinden, fühlen; ein Urteil fällen, aussprechen.
Allgemein ( Allgemeinheit ), s. Begriff , Urteil .
Ordalĭen (mittellat., v. angelsächs. ordâl , » Urteil «, Gottesurteile , lat. Dei judicia ), Handlungen , durch die man eine Entscheidung der Gottheit selbst über Schuld oder Unschuld herbeizuführen glaubte. Schon in der Bibel und in ...
Hesiŏdos ( Hesiod ), nächst Homer der älteste griech. Dichter, von dem Werke erhalten sind, nach dem Urteil der Alten Vater und Hauptvertreter des didaktischen, wie jener des heroischen Epos , lebte um 770 v. Chr. und stammte aus Askra in ...
... griech.), Erkennung, Beurteilung; insbes. das Urteil , das sich der Arzt über das Wesen einer Krankheit ... ... , ermittelt die Art und das jeweilige Stadium der Krankheit ; das Urteil über ihren mutmaßlichen Verlauf heißt Prognose ( Vorhersage ). Handelt ...
... heißt a. (nach Kant ) ein Urteil , das sich durch bloße Analyse eines Begriffes (des Subjektsbegriffes) ... ... kein ein für allemal feststehender, sondern ein fließender ist, so kann dasselbe Urteil für den einen ein analytisches, für den andern ein synthetisches sein, ...
Präjudīz (lat. praejudicium. Präjudikat , »vorausgegangenes Urteil «), ein früherer Rechtsspruch , eine frühere Verfahrungsweise, auf die man in einem spätern Fall zurückkommt; namentlich sind die Präjudize des Reichsgerichts als Haupterkenntnisquelle des Gerichtsgebrauchs von Wichtigkeit. In Deutschland werden ...
Judīzium ( Judiz , lat. Judicium ), Urteil , Urteilsvermögen; Urteilsspruch, Gericht ; judizial , gerichtlich; judiziär , auf das Gericht bezüglich, von der Beurteilung abhängig; judizieren , urteilen, aburteilen; judiziös , urteilsfähig, scharfsinnig, sinnreich.
Zurechnung ( Imputatio ), das Urteil , daß eine bestimmte Person für einen bestimmten Erfolg verantwortlich zu machen sei. Die Z. setzt einerseits Zurechnungsfähigkeit (s. d.) des Täters, anderseits Zurechenbarkeit (s. d.) des Erfolges voraus.
Erkenntnis (d as), soviel wie Urteil , richterliche Entscheidung (s.d.), Sentenz ; s. Urteil .
Verkündung ( Verkündigung, Eröffnung , Publikation ), förmliche Mitteilung einer amtlichen, namentlich einer gerichtlichen, Entscheidung (vgl. Eröffnung , Entscheidung und Urteil ).
Appellieren (lat.), das Rechtsmittel der Berufung (s. d.) einlegen; sich auf etwas berufen, auf eine höhere Entscheidung , ein sachverständiges Urteil antragen.
Dezernieren (lat.), beschließen, einen Bescheid geben, ein Urteil fällen.
Rachimburgen (mittellat. Rachimburgi , Retspeben), zur Zeit der Merowinger und Karolinger angesehene, zum Urteil auserlesene Freie (s. Ding ), die Beisitzer des Richters , gewöhnlich sieben an der Zahl, aus denen die nachmaligen Schöffen hervorgingen. ...
Hilfsauflage ( Hilfspräzept, Befriedigungsgebot ), war im frühern gemeinen deutschen ... ... an den Schuldner , binnen bestimmter Frist (s. Paritionsfrist ) dem Urteil nachzukommen. Die deutsche Zivilprozeßordnung hat die H. nicht beibehalten.
Ephektĭker (griech., »Zurückhalter«), Beiname der skeptischen Philosophen , sofern sie bei jeglicher Erscheinung mit ihrem Urteil zurückhalten zu müssen glaubten und so zweifelten.
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