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Vorurteil

Vorurteil [Meyers-1905]

... d. h. der Untersuchung der Gründe vorausgehendes Urteil , das (wie die sogen. Urteile ... ... zeigen) trotzdem ein wahres sein kann; im engern Sinne ein vorgefaßtes Urteil , das nicht nur vor der Untersuchung der Gründe gefällt wird ... ... ein unwissenschaftliches, d. h. im strengen Sinne kein des Namens würdiges Urteil sein wird.

Lexikoneintrag zu »Vorurteil«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 266.
Ausspruch

Ausspruch [Meyers-1905]

Ausspruch , in der Rhetorik soviel wie Sentenz ; im Rechtswesen Spruch , Urteil ; auch die Abteilung des Vermögens , die Väter oder Mütter bei einer zweiten Verheiratung mit den Kindern erster Ehe vornehmen.

Lexikoneintrag zu »Ausspruch«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 154.
Endurteil

Endurteil [Meyers-1905]

Endurteil , in der Sprache des Zivilprozeßrechts dasjenige Urteil , das den Rechtsstreit in der jeweiligen Instanz beschließt, im Gegensatz zu Vollurteil , das den Rechtsstreit ganz beendigt. Vgl. Urteil .

Lexikoneintrag zu »Endurteil«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 774.
Judikāt

Judikāt [Meyers-1905]

Judikāt (lat. Judicātum ), Urteil ; Judikation, Be- , Aburteilung; judikatorisch , richterlich.

Lexikoneintrag zu »Judikāt«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 343.
Sentieren

Sentieren [Meyers-1905]

Sentieren (franz.), empfinden, fühlen; ein Urteil fällen, aussprechen.

Lexikoneintrag zu »Sentieren«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 347.
Allgemein

Allgemein [Meyers-1905]

Allgemein ( Allgemeinheit ), s. Begriff , Urteil .

Lexikoneintrag zu »Allgemein«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 346.
Ordalĭen

Ordalĭen [Meyers-1905]

Ordalĭen (mittellat., v. angelsächs. ordâl , » Urteil «, Gottesurteile , lat. Dei judicia ), Handlungen , durch die man eine Entscheidung der Gottheit selbst über Schuld oder Unschuld herbeizuführen glaubte. Schon in der Bibel und in ...

Lexikoneintrag zu »Ordalĭen«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 100-101.
Hesiŏdos

Hesiŏdos [Meyers-1905]

Hesiŏdos ( Hesiod ), nächst Homer der älteste griech. Dichter, von dem Werke erhalten sind, nach dem Urteil der Alten Vater und Hauptvertreter des didaktischen, wie jener des heroischen Epos , lebte um 770 v. Chr. und stammte aus Askra in ...

Lexikoneintrag zu »Hesiŏdos«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 257-258.
Diagnōse

Diagnōse [Meyers-1905]

... griech.), Erkennung, Beurteilung; insbes. das Urteil , das sich der Arzt über das Wesen einer Krankheit ... ... , ermittelt die Art und das jeweilige Stadium der Krankheit ; das Urteil über ihren mutmaßlichen Verlauf heißt Prognose ( Vorhersage ). Handelt ...

Lexikoneintrag zu »Diagnōse«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 859-860.
Analytisch

Analytisch [Meyers-1905]

... heißt a. (nach Kant ) ein Urteil , das sich durch bloße Analyse eines Begriffes (des Subjektsbegriffes) ... ... kein ein für allemal feststehender, sondern ein fließender ist, so kann dasselbe Urteil für den einen ein analytisches, für den andern ein synthetisches sein, ...

Lexikoneintrag zu »Analytisch«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 477.
Präjudīz

Präjudīz [Meyers-1905]

Präjudīz (lat. praejudicium. Präjudikat , »vorausgegangenes Urteil «), ein früherer Rechtsspruch , eine frühere Verfahrungsweise, auf die man in einem spätern Fall zurückkommt; namentlich sind die Präjudize des Reichsgerichts als Haupterkenntnisquelle des Gerichtsgebrauchs von Wichtigkeit. In Deutschland werden ...

Lexikoneintrag zu »Präjudīz«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 258.
Judīzium

Judīzium [Meyers-1905]

Judīzium ( Judiz , lat. Judicium ), Urteil , Urteilsvermögen; Urteilsspruch, Gericht ; judizial , gerichtlich; judiziär , auf das Gericht bezüglich, von der Beurteilung abhängig; judizieren , urteilen, aburteilen; judiziös , urteilsfähig, scharfsinnig, sinnreich.

Lexikoneintrag zu »Judīzium«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 352.
Zurechnung

Zurechnung [Meyers-1905]

Zurechnung ( Imputatio ), das Urteil , daß eine bestimmte Person für einen bestimmten Erfolg verantwortlich zu machen sei. Die Z. setzt einerseits Zurechnungsfähigkeit (s. d.) des Täters, anderseits Zurechenbarkeit (s. d.) des Erfolges voraus.

Lexikoneintrag zu »Zurechnung«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 1021.
Erkenntnis [2]

Erkenntnis [2] [Meyers-1905]

Erkenntnis (d as), soviel wie Urteil , richterliche Entscheidung (s.d.), Sentenz ; s. Urteil .

Lexikoneintrag zu »Erkenntnis [2]«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 49.
Verkündung

Verkündung [Meyers-1905]

Verkündung ( Verkündigung, Eröffnung , Publikation ), förmliche Mitteilung einer amtlichen, namentlich einer gerichtlichen, Entscheidung (vgl. Eröffnung , Entscheidung und Urteil ).

Lexikoneintrag zu »Verkündung«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 80.
Appellieren

Appellieren [Meyers-1905]

Appellieren (lat.), das Rechtsmittel der Berufung (s. d.) einlegen; sich auf etwas berufen, auf eine höhere Entscheidung , ein sachverständiges Urteil antragen.

Lexikoneintrag zu »Appellieren«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 633.
Dezernieren

Dezernieren [Meyers-1905]

Dezernieren (lat.), beschließen, einen Bescheid geben, ein Urteil fällen.

Lexikoneintrag zu »Dezernieren«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 856.
Rachimburgen

Rachimburgen [Meyers-1905]

Rachimburgen (mittellat. Rachimburgi , Retspeben), zur Zeit der Merowinger und Karolinger angesehene, zum Urteil auserlesene Freie (s. Ding ), die Beisitzer des Richters , gewöhnlich sieben an der Zahl, aus denen die nachmaligen Schöffen hervorgingen. ...

Lexikoneintrag zu »Rachimburgen«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 542.
Hilfsauflage

Hilfsauflage [Meyers-1905]

Hilfsauflage ( Hilfspräzept, Befriedigungsgebot ), war im frühern gemeinen deutschen ... ... an den Schuldner , binnen bestimmter Frist (s. Paritionsfrist ) dem Urteil nachzukommen. Die deutsche Zivilprozeßordnung hat die H. nicht beibehalten.

Lexikoneintrag zu »Hilfsauflage«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 330.
Ephektĭker

Ephektĭker [Meyers-1905]

Ephektĭker (griech., »Zurückhalter«), Beiname der skeptischen Philosophen , sofern sie bei jeglicher Erscheinung mit ihrem Urteil zurückhalten zu müssen glaubten und so zweifelten.

Lexikoneintrag zu »Ephektĭker«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 859.
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