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Elementarmethode

Elementarmethode [Meyers-1905]

Elementarmethode ( elementarische Methode ) heißt derjenige Lehrgang , der von den ersten Grundlagen der menschlichen Erkenntnis ausgeht; nach Pestalozzi (s. d.) dasjenige Lehrverfahren, das in der Zerlegung zusammengesetzter Begriffe und Sätze , in der Veranschaulichung abstrakter Begriffe , ...

Lexikoneintrag zu »Elementarmethode«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 698.
Güterbestätterei

Güterbestätterei [Meyers-1905]

Güterbestätterei ( Bestätterung ) heißt der Geschäftsbetrieb derjenigen Personen ( Güterbestätter, Güterbestätiger, Güterschaffner , Verlader , in Hamburg Litzenbrüder ), die an Handelsplätzen den Verkehr zwischen Kaufleuten und Fuhrleuten vermitteln und besorgen. Vielfach sind die Güterbestätter zugleich Spediteure , ...

Lexikoneintrag zu »Güterbestätterei«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 545.
Glaubhaftmachung

Glaubhaftmachung [Meyers-1905]

Glaubhaftmachung heißt im neuern Prozeßrecht der in manchen Fällen zulässige und ausreichende Wahrscheinlichkeitsbeweis ( Bescheinigung ). Während sonst durch den »Beweis« (s. d.) die volle richterliche Überzeugung erbracht werden muß, genügt in gewissen Fällen die bloße G. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung ...

Lexikoneintrag zu »Glaubhaftmachung«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 14.
Beleihungsgrenze

Beleihungsgrenze [Meyers-1905]

Beleihungsgrenze heißt die Werthöhe, bis zu der nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen Grundstücke als Sicherheit für Hypothekgelder, Grund- oder Rentenschulden angenommen, anders ausgedrückt, bis zu der solche Gelder auf diese Grundstücke gegeben werden dürfen. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch ...

Lexikoneintrag zu »Beleihungsgrenze«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 586.
Aufruf der Sache

Aufruf der Sache [Meyers-1905]

Aufruf der Sache heißt in der Zivilprozeßordnung (§ 220) die Handlung , durch die deren Verhandlung im Termin eingeleitet wird. Durch den Aufruf der Zeugen und Sachverständigen wird festgestellt, ob die geladenen Zeugen und Sachverständigen ...

Lexikoneintrag zu »Aufruf der Sache«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 97.
Gemachtes Papier

Gemachtes Papier [Meyers-1905]

Gemachtes Papier ( gemachter Wechsel ) heißt der Wechsel , der nicht von dessen Verkäufer ausgestellt, vielmehr nur indossiert und von einem Dritten gezogen wurde. Wechsel , die der Verkäufer selbst ausstellt, heißen » Briefe von der Hand «, »von der ...

Lexikoneintrag zu »Gemachtes Papier«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 527.
Generalstabsarzt

Generalstabsarzt [Meyers-1905]

Generalstabsarzt heißt in Preußen und Bayern der Chef des gesamten Militärmedizinalwesens , der Medizinalabteilung im Kriegsministerium und des Sanitätskorps mit dem Rang eines Generalleutnants . In Österreich - Ungarn ist ein G. Chef des militärärztlichen Offizierkorps , ein ...

Lexikoneintrag zu »Generalstabsarzt«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 556.
Depressionsschuß

Depressionsschuß [Meyers-1905]

Depressionsschuß ( Senk- oder Plongierschuß ), jeder unter die Horizontallinie gerichtete Schuß . Der Winkel , den die Schußrichtung mit letzterer bildet, heißt Depressionswinkel . In hoch gelegenen Befestigungen , hatte man für diesen Schuß ...

Lexikoneintrag zu »Depressionsschuß«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 650.
Aliquōter Teil

Aliquōter Teil [Meyers-1905]

Aliquōter Teil , ein Teil des Ganzen , der eine Anzahl mal genommen das zu teilende Ganze gibt. Jeder andre Teil dagegen heißt ein aliquanter Teil . So sind 3, 5, 7 aliquante, 2, ...

Lexikoneintrag zu »Aliquōter Teil«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 331.
Chinesische Mauer

Chinesische Mauer [Meyers-1905]

Chinesische Mauer , der an der Nordgrenze von China errichtete Schutzwall, das riesenhafteste Verteidigungswerk der Erde. Sie heißt mongolisch Japan Kerma , d. h. Weiße Wand , chinesisch Wanlitschangtschöng , d. h. Mauer von 10,000 Li, während ...

Lexikoneintrag zu »Chinesische Mauer«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 59.
Augmentatīvform

Augmentatīvform [Meyers-1905]

Augmentatīvform , Verstärkungs - oder Vergrößerungsform, bildet in manchen Sprachen ... ... so ist auch die A. besonders in den romanischen Sprachen stark vertreten; so heißt italienisch sala » Saal «, salone »großer Saal «; contadina ...

Lexikoneintrag zu »Augmentatīvform«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 114.
Doppelbefruchtung

Doppelbefruchtung [Meyers-1905]

Doppelbefruchtung heißt in der Botanik die Tatsache , daß bei zahlreichen Angiospermen neben der Verschmelzung des einen Spermakernes mit dem zu befruchtenden Ei die Vereinigung des zweiten Spermakernes mit dem vegetativen Kern des Embryosackes stattfindet; vgl. Befruchtung . ...

Lexikoneintrag zu »Doppelbefruchtung«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 120.
Crambe repetīta

Crambe repetīta [Meyers-1905]

Crambe repetīta (lat.), aufgewärmter Kohl ; sprichwörtlich geworden nach Juvenal (7,154), wo es heißt: » Occidit miseros crambe repetita magistros « (»Der immer neu gewärmte Kohl richtet die bejammernswerten Schulmeister zu Grunde «).

Lexikoneintrag zu »Crambe repetīta«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 330.
Applikatūrtafel

Applikatūrtafel [Meyers-1905]

Applikatūrtafel heißt die Notierung der Skala eines Blasinstruments mit genauer Angabe der Griffe , welche die einzelnen Töne hervorbringen.

Lexikoneintrag zu »Applikatūrtafel«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 636.
Gemeinheitsteilung

Gemeinheitsteilung [Meyers-1905]

Gemeinheitsteilung ( Gemeinteilung , Separation ) ist die Aufhebung wirtschaftlicher ... ... verbliebenen Ländereien unter die einzelnen Nutzungsberechtigten und durch Ablösung von Grunddienstbarkeiten ; auch heißt G. das gesetzlich geordnete Verfahren , das dabei zu beobachten ist. Die ...

Lexikoneintrag zu »Gemeinheitsteilung«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 535-536.
Generalversammlung

Generalversammlung [Meyers-1905]

Generalversammlung ( Plenarversammlung, Hauptversammlung ) heißt in Vereinen , Genossenschaften , Gewerkschaften ( Gewerkenversammlung ) und Aktiengesellschaften eine Versammlung , zu der sämtliche Mitglieder der Gesellschaft in gesetzlich oder statutarisch bestimmter Form durch Vorstand oder Aufsichtsrat eingeladen werden, und an ...

Lexikoneintrag zu »Generalversammlung«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 556-557.
Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher [Meyers-1905]

Gerichtsvollzieher (franz. Huissier ) heißt der mit der Ausführung von Ladungen , Zustellungen und gewissen Vollstreckungshandlungen betraute Beamte. Im Gegensatz zu den Gerichtsdienern wurde in der deutschen Zivilprozeßordnung dem G. eine selbständigere Stellung zugedacht, so daß er ...

Lexikoneintrag zu »Gerichtsvollzieher«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 644-645.
Habĕaskorpusakte

Habĕaskorpusakte [Meyers-1905]

Habĕaskorpusakte , engl. Staatsgrundgesetz von 1679 zum Schutz der persönlichen ... ... , S. 400). Habeas corpus (lat., »du habest den Körper «) heißt in der engl. Rechtssprache der richterliche Befehl an denjenigen, der jemand in Hast ...

Lexikoneintrag zu »Habĕaskorpusakte«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 584.
Handelsministerium

Handelsministerium [Meyers-1905]

Handelsministerium heißt in größern Staaten das Ministerium , das mit Überwachung und Leitung der Handels - und Gewerbeangelegenheiten betraut ist. In kleinern Staaten werden die Obliegenheiten des Handelsministeriums gewöhnlich dem Ministerium des Innern oder der Finanzen übertragen. In Preußen wurde durch ...

Lexikoneintrag zu »Handelsministerium«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 735-736.
Feststellungsklage

Feststellungsklage [Meyers-1905]

Feststellungsklage heißt die in der Deutschen Zivilprozeßordnung (§ 256) zugelassene Klage auf Feststellung eines Rechtszustandes. Im Gegensatz zu den gewöhnlichen Klagen , den sogen. Leistungsklagen , handelt es sich bei der F. nicht um die Verurteilung des Beklagten zu ...

Lexikoneintrag zu »Feststellungsklage«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 473.
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