κληρο-νομικός , ή, όν , die Erbschaft betreffend, erbschaftlich, Sp .
κληρίον , τό , dim . zu κλῆρος , kleine Erbschaft, Gütchen, Zonas (VI, 98). – Dor. τὰ κλᾱρία (κλάρια ist falscher Accent), Schuldverschreibungen, Schuldscheine, Plut. Agis 13.
ἐπί-δικος , worauf man ein Recht hat, vor Gericht Ansprüche machen kann, bes. von Erbschaften u. Erbtöchtern; ὁ κλῆρος Is . 2, 2 u. oft; ἐπιδίκου ὄντος τοῦ κλήρου Dem . 43, 69; vgl ...
ἀ-νέμητος , 1) unvertheilt, bes. von Erbschaften, ἀνεμήτου τῆς οὐσίας οὔσης Aesch . 1, 102; οὐσίαν ἀν. συγχωρῆσαι , ohne Ansprüche darauf zu machen, überlassen, Dem . 44, 10. – 2) ...
... 26; daher παρὰ τοῦ ἐπιδεδικασμένου καὶ ἔχοντος τὸν κλῆρον , dem die Erbschaft zugesprochen worden, 43, 7; ἐπιδικασϑεῖσα , die Einem zugesprochene Erbinn, ... ... Spruche bringen, Plat. Legg . IX, 874 a; bes. sich eine Erbschaft zusprechen lassen, τοῦ κλήρου Dem . 43, 3 ...
ὁμό-κληρος , von gleichem Loose, gleichem Antheil, bes. an einer Erbschaft, Mitbesitzer, ἀδελφεός , Pind. Ol . 2, 54, vgl. N . 9, 5, wo Latona, Artemis u. Apollo so genannt werden. ...
δια-δέκτωρ , ορος, ὁ , durch Erbschaft empfangen, ererbt, πλοῦτος Eur. Ion 478, ch .; aber Man . 4, 223 = der etwas übernimmt, καμάτου .
πάγ-κληρος , die ganze Erbschaft besitzend, Alles erbend, οὐκ ἄν ποτ' ἔσχες παγκλήρους δόμους , Eur. Ion 1542.
παγ-κληρία , ἡ , die ganze Erbschaft, Habe; Aesch. Ch . 479; Soph. frg . 774; Eur. Suppl . 14 Ion 814; sp. D ., wie Lycophr . 592.
κληρο-νομέω , durchs Loos bekommen, übh. seinen Antheil bekommen, bes. seinen Theil an der Erbschaft empfangen, Erbe sein, beerben; τῆς οὐσίας Isocr . 1, 2; Is . 1, 40 u. öfter; Dem . ...
κληρο-νομία , ἡ , das Erben , die Erbschaft ; ἡ κλ, κατὰ τὴν ἀγχιστείαν Dem . 43, 3; τὰς κληρονομίας μὴ κατὰ δόσιν εἶναι, ἀλλὰ κατὰ γένος Arist. pol . 5, 8; ...
ἐπι-δικασία , ἠ , der Rechtshandel um eine Erbschaft, die man in Anspruch nimmt, κλήρου Is . 3, 14. 11, 15; Dem. or . 43, öfter, u. A.
κληρο-δοσία , ἡ , Vertheilung durchs Loos, D. Sic . 5, 53; auch = die Erbschaft, Sp .
ἡμι-κλήριον , τό , halbe Erbschaft, Is . 7, 6 u. öfter.
ἀν-επί-δικος , nicht streitig, unbestritten, bes. von Erbschaften, τὰ πατρῷα ἀνεπίδικα ἔχειν Is . 3, 59; κλῆρος 6, 4; ἡ ἀνεπίδικος , eine hinterlassene Tochter, über deren Vermögen zwischen Verwandten nicht ...
κληρο-νόμημα , τό , das durchs Loos Zugetheilte, die Erbschaft, Luc. Tyrannicid . 6 u. a. Sp .
παρα-κατα-βολή , ἡ ... ... Succumbenzgeld, welches der Kläger od. derjenige, welcher die Appellation ergreift, bes. in Erbschaftssachen bei Gericht niederlegen muß, u. das verloren ist, wenn er seine Sache ...
κληρο-νομιαῖος , von einer Erbschaft herrührend, Eust . 1425, 55.
νεο-κληρό-νομος , der neuerdings, eben erst eine Erbschaft gemacht hat, Greg. Naz. ep . 188.
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