δημοσιόω , 1) bekannt machen, veröffentlichen, Plat. Soph . 232 d, Plut. – 2) zum Staatseigenthum machen; γῆν Thuc . 3, 68; confisciren, D. Cass . Uebh. zum öffentlichen Nutzen verwenden, D. Hal . 8, ...
ἑτερό-ζηλος , 1) dem Andern mehr geneigt, parteiisch, Eust. – Adv . ἑτεροζήλως , auf parteiische Weise, Hes. Th . 544. – 2) eine andere Kunst treibend, stch einer anderen Sache befleißigend, im Ggstz von ...
πυρ-αίθουσα , ἡ , vielleicht ein Theil des Töpferofens, Hom. ep . 15, 11, l. d .
ἐκ-κύκλησις , ἡ , = die Veröffentlichung, Clem. Al.
πισσο ύργιον , τό , Pechhütte, Theerofen; auch πισ-σουργεῖον , Strab . 5, 1, 12.
δημεύω , 1) das Vermögen eines Bürgers für Staatseigenthum erklären u. ... ... ist dem Volk gegeben, Eur. Gycl . 119; τὰ δεδημευμένα , das Veröffentlichte, allgemein Bekannte, Plat. Phil . 14 e.