δικαστής , ὁ , der Richter, nach Recht u. Gesetz, während der κριτής nicht bloß Processe entscheidet, sondern Alles, und nicht nach juristischen Satzungen, sondern nach der Billigkeit; Xenoph. Conviv . 5, 10 διαφϑείρειν καὶ ...
... – gew, χρεών ἐστιν und χρεών allein = χρή ; so εἰ χρεὼν εὔξασϑαι , wenn ... ... man muß, Pind. P . 3, 2; Theogn . 564; und mit accus. c. ... ... χρεὼν ἄρχετε , nicht wie man muß, wider Gebühr, wider Recht u. Billigkeit herrscht ihr, Thue . 3, 40, vgl. 5 ...