ἀρχεῖον , τό , 1) die Wohnung der obrigkeitlichen Personen, Rath-, Stadthaus, Lys . 9, 9; ἀρχεῖα καὶ βουλευτήρια Dem . 10, 53; καὶ δικαστήρια Pol . 7, 6, 2; vgl. Xen. Cyr ., der βασίλεια ...
πρυτανεῖον , τό , ion. πρυτανήϊον , 1) das öffentliche Gebäude in den Städten der Griechen, welches den Heerd der Stadt enthält, das Stadthaus, in welchem, wie in Athen, die jedesmaligen Prytanen speis'ten, und man ...