ὑπο-τῑμάω , 1) herabschätzen; dagegen, ... ... vom Gerichte, den Strafbetrag nach dem Kläger abschätzen, u. im med . vom Beklagten, den Strafbetrag, auf welchen der Kläger angetragen hat, für sich herabsetzen, sich ...
δι-ωμοσία , ἡ , der Eid, den Kläger u. Beklagter vor Gericht leisten, um die Wahrheit ihrer Aussage zu erhärten; Antiph . 5, 88; Dem . 23, 69; dgl. ἀντωμοσία u. B. ...
ἀντι-τῑμάω , dagegen, ebenfalls ehren, ... ... pass., Oec . 9, 11. – Med ., eine Gegenschätzung machen; der Beklagte konnte auf Verminderung der vom Kläger vorgeschlagenen Strafsumme antragen, τινός Plat. ...
πάν-δυρτος , poet. = πανόδυρτος , allbeklagt, klagenreich; αὐδά , Aesch. Pers . 903, vgl. 906; ἀηδών , Soph. El . 1077.
ὑπο-τίμησις , ἡ , 1) Herunterschätzung, die eigene Schätzung, der Strafbetrag, den der Beklagte sich selbst zuerkennt, – 2) Vorwand; καὶ πρόφασις Plut. Camill ...
ὀξυ-κώκῡτος , scharf, hell bejammert, beklagt, πάϑος , Soph. Ant . 1300.
ἀν-οίμωκτος , unbeklagt, Aesch. Ch . 427. 504.
πάγ-κλαυστος oder πάγ-κλαυτος , sehr beklagt, sehr zu beweinen; πάγκλαυτα ἄλγεα , Aesch. Spt . 350; ...
ἀντι-τίμησις , ἡ , die Gegenschätzung, welche der Beklagte der vom Kläger vorgeschlagenen Strafsumme entgegenstellt, Hesych .
ἀν-οίκτιστος , unbeklagt. – Adv., Antiph . 1, 25.
παρα-γραφικός , ή, όν , zur παραγραφή gehörig, λόγος , die Nede des Beklagten, in der er excipirt, daß die Klage nicht angenommen werden könne ...
οἷος , relativ . zum Fragewort ποῖος , qualis , ... ... Elend gekommen«; τὴν ἐμαυτοῦ τύχην ἀπέκλαιον, οἵου ἀνδρὸς ἑταίρου ἐστερημένος εἴην , ich beklagte mein Geschick, welches Mannes ich beraubt sei, Plat. Phaed . 117 c ...
γοάω , wehklagen, jammern ; τινά , beklagen, ... ... γοωμένη . – Pass . γοηϑείς Crinag . 43 (VII, 371), beklagt; so auch γοᾶται Aesch. Ch . 623.
τῑμάω , fut. pass . ist gew, τιμήσομαι , H ... ... ϑανάτου, τῶν ἐσχάτων , bei der Klage auf Gefängnißstrafe, Geldstrafe, Todesstrafe gegen den Beklagten antragen, Plat. Apol . 36 b Gorg . 486 b Crit ...
ὑπ-άγω (s. ἄγω ), darunter führen; ... ... , 106; ὅπως ὑπαγάγοιτο τὴν πόλιν Thuc . 7, 46. – Den Beklagten vor den erhöhten Sitz des Richters führen, so daß er niedriger ...
σύμ-βολον , τό , ein Zeichen, ... ... ὥςτε διδόναι καὶ λαμβάνειν τὰ δίκαια , eine Art Handelstractat, daß bei Handelsstreitigkeiten jeder Beklagte in seinem Staate u. nach seinen Gesetzen gerichtet werden sollte; eine solche Verbindung ...
ἐπ-ωβελία , ἡ , die ... ... Theiles einer Summe; so heißt in Athen die Geldbuße, welche der Kläger an den Beklagten entrichten mußte, wenn er die Klage verlor u. nicht einmal den fünften Theil ...
ἐπ-αγγέλλω , ankündigen, 1) ... ... (s. ἐπαγγελία), τῇ βουλῇ Andoc . 1, 15; auch = den Beklagten auffordern, sich einen neuen Termin anberaumen zu lassen, Dem . 58, 43 ...
εὐθυ-δικία , ἡ , das Recht- ... ... Sp . – Gew. εὐϑυδικίᾳ εἰςιέναι , Is . 6, 3, vom Beklagten, sich geradezu auf den Proceß einlassen u. sich gegen die Anklage vertheidigen, ...
Buchempfehlung
Die Brüder Atreus und Thyest töten ihren Halbbruder Chrysippos und lassen im Streit um den Thron von Mykene keine Intrige aus. Weißes Trauerspiel aus der griechischen Mythologie ist 1765 neben der Tragödie »Die Befreiung von Theben« das erste deutschsprachige Drama in fünfhebigen Jamben.
74 Seiten, 4.80 Euro
Buchempfehlung
Zwischen 1765 und 1785 geht ein Ruck durch die deutsche Literatur. Sehr junge Autoren lehnen sich auf gegen den belehrenden Charakter der - die damalige Geisteskultur beherrschenden - Aufklärung. Mit Fantasie und Gemütskraft stürmen und drängen sie gegen die Moralvorstellungen des Feudalsystems, setzen Gefühl vor Verstand und fordern die Selbstständigkeit des Originalgenies. Für den zweiten Band hat Michael Holzinger sechs weitere bewegende Erzählungen des Sturm und Drang ausgewählt.
424 Seiten, 19.80 Euro