χρεω-κοπέω , att. = χρεοκοπέω , ... ... die Schulden abhauen, abschneiden, d. i. sie vermindern od. ganz aufheben, sie unbezahlt lassen. – b) übertr., betrügerisch verkürzen, entziehen, Plut. de aer. ...
χρεω-κόπος , att. = χρεοκόπος ... ... ), die Schulden abhauend, d. i. sie vermindernd od. ganz aufhebend, sie unbezahlt lassend u. den Gläubiger darum betrügend (?).
χρεω-κοπία , ἡ , das Aufheben, Unbezahltlassen der Schuldforderungen, wie die bekannte σεισάχϑεια des Solon in Athen, Plut. Sol . 15 D. Hal . 5, 67.
χρεω-κοπίδης , ὁ , der Schuldenaufheber; bes. hießen in Athen die Freunde des Solon so, die seine σεισάχϑεια einführen halfen, Plut. Sol . 15; eigtl. der seine Schulden unbezahlt läßt, der Bankerutirer.