ἐπι-καλέω (s. καλέω ), 1) herbeirufen ; in tmesi, Hom . γέροντας ἐπὶ πλέονας καλέσαντες , Od . 7, 189, wie Ar. Lys . 1280 ἐπὶ δὲ κάλεσον Ἄρτεμιν; so ϑεόν , anrufen ...
προς-καλέω (s. καλέω) , anrufen, δεύτερόν σε προςκαλῶ , Soph. Ai . 89; hinzu-, herbeirufen, -holen, Plat. Men . 82 a; ἐϑελοντηδὸν προςκαλοῠντες τοὺς Βοιωτούς ...
κατα-καλέω (s. καλέω ), herunter-, herbeirufen; ἐκ τῆς μητροπόλεως κατακληϑείς Thuc . 1, 24; δούλους ἐπ' ἐλευϑερίᾳ κατακεκλημένους Strab . XIV, 646; – zurückrufen, τοὺς φεύγοντας Pol . 26, 5, ...
παρά-κλησις , ἡ , das Hinzu-, Herbeirufen, Thuc . 4, 61; bes. das zu Hülfe rufen, οἱ ἐκ παρακλήσεως συγκαϑήμενοι , Dem . 18, 143. – Das Ermahnen, Ermuntern, ὀργὴ παρ. τοῦ ϑυμικοῦ ...
ἐπι-κέλομαι (s. κέλομαι ), nur aor . II. ἐπικέκλετο , noch dazu herbeirufen; Ἐρινῦς Il . 9, 434; Aesch. Suppl . 40 u ...
κατα-κλησία , ἡ , das Herbeirufen, nach Poll . 8, 116 u. Hesych . eine Volksversammlung, zu der man auch die Bürger vom Lande einberief.
προς-κηρύσσω , att. -ττω , durch einen Herold herbeirufen, Luc. Piscat . 39.
συμ-παρα-καλέω (s. καλέω ), mit zurufen, herbeirufen; ἐπὶ ξυμμαχίαν , Plat. Rep . VIII, 555 a; ἥρωας , Xen. Cyr . 3, 3, 21; εἴς τι , 8, ...
βοάω , fut . βοήσομαι , Sp . wie Ap. ... ... . bei Ath . XI, 502 f. Aehnl. τινά , laut anrufen, herbeirufen, παῖδα Pind. P . 6, 36; Soph. Tr . 212; ...
... . Sp.; als Zeugen, Strab . VII, 303. – c) herbeirufen , zusammenrufen; ϑεοὺς ἀγορήνδε καλέσσαι Il . 20, 24; εἰς ... ... dir anwünsche, O. C . 1387; med . = zu sich herbeirufen Phil . 228.
κηρύσσω , att. κηρύττω (κηρύξομ ... ... 2, 7; πόλεμόνδε II. 2, 443; daher κηρύσσειν τινά , Einen herbeirufen, Ar. Ach . 756; – verkündigen, melden, befehlen; αὐτοῖς ἐμβαλεῖν ...
ἐράομαι , dep. med.; Od . 22, 322 ἀρ ήμεναι ... ... . Ai . 504; c. acc ., Ἐρινῦς , die Erinnyen zur Rache herbeirufen, Od . 2, 135; mit inf ., wünschen, φανήμεναι ἠῶ ...
ἐγ-καλέω (s. καλέω ), 1 ... ... Zeugniß bei Aesch, 1, 66, ist zweifelhaft. – 2) anrufen , herbeirufen; τὴν τῶν ϑεῶν ἰατρείαν Strab . XIV p. 649.
ἐπι-μαρτύρομαι , ... ... ὅτι Plat. Phaedr . 244 b. – Gew. zu Zeugen anrufen, Zeugen herbeirufen, bes. ϑεούς , bei Abschließung von Verträgen, od. bei erlittenem Unrecht, ...
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