ὑπερ-ήμερος , übertägig, d. i. über den vom Gericht festgesetzten Tag hinaus, bes. den Zahlungstermin versäumend, u. dah. ausgepfändet, Jac. Ach. Tat. p . 723 ...
τάσσω , att. -ττω , aor. pass ... ... Andern für sich Etwas festsetzen, sich mit ihm abfinden, bes. sich über einen Zahlungstermin zur Abtragung einer Schuld verabreden, ταξάμενος ἀποδίδωμι , ich zahle in festgesetzten Terminen ...